Fidor Smart Girokonto Musterklauseln

Fidor Smart Girokonto. I Allgemeines Präambel: § 1 Nutzerkreis/Registrierung/Zugang § 2 Vertragsgegenstand/Leistungen § 3 Einzahlungen § 4 Transaktionen § 5 Einzelne Transaktionen Geldleihen: Der Nutzer kann an andere Fidor Smart Girokontoinhaber Guthaben auf seinem Fidor Smart Girokonto verleihen. Dazu sind erweiterte Angaben zur Person des Entleihers notwendig, und zwar: Die Adresse des Leihnehmers. Die Transtaiokn wird mit einer mTAN jeweils durch den Verleiher unwiderruflich bis zur Geldsenden:Der Nutzer kann aus seinem Fidor Smart Girokonto an einen anderen Fidor SmakrotnGtoir-o Inhaber Guthaben durch Angabe von dessen Mobilfunknummer o-dMear ilE-Adresse oder Nickname bzw. weiterer im Prei-sBonusverzeichnis angegebener Kontoidentifikationen (z.B. T-wAicttceorunt)senden. Xxxxx ist nicht verpflichtet unterschiedliche Ideinktaiftionstags für die Geldsendung bereitzustellen. Der Empfänger des Andere Verwendungszwecke Lastschriften:Der Nutzer kann Zahlungen per Lastschrift vornehmen. Die Lastschrift isInt setrinument der bargeldlosen Zahlung. Wenn eine Lastschrift ausgeführt wird, dann wird der Zahlungsempfänger seinem Kreditinstitut den Auftrag erteilen, von seinem Girokonto des Zahlungspflichtigen bei dessen Kreditinstitut einen bestimmten Betrag abzubuecnh und es auf seinem Konto gutzuschreiben. § 6 Passwort/Geheimhaltung § 7 Haftung in Bezug auf das Fidor Smart Girokonto § 8 Weitere Pflichten des Nutzers § 9 Transaktionsgebühren und Entgelte § 10 Beendigung des Vertrags § 11 Gewährleistung-sund Haftungsausschlüsse § 12 Änderungen beim Partnerangebot, technische Änderungen § 13 Sonstige Bestimmungen II Zu § 1 Nutzerkreis/Regitsrierung/Zugang Zu § 2 Vertragsgegenstand/Leistungen Zu § 4 Transaktionen Zu § 5 Einzelne Transaktionen Zu § 10 Beendigung des Vertrages Einlagebedingungen Fidor Smart Girokonto mit Girokontofunktionalitäten (Kontokorrent)
Fidor Smart Girokonto 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.