Finanzielle Nutzungsgrenze. 4.1 Der Teilnehmer darf paydirekt-Zahlungen nur im Rahmen des Kontoguthabens oder einer von seiner Bank eingeräumten Kontoüberziehung vornehmen, sofern er mit der Bank nichts anderes vereinbart. 4.2 Auch wenn der Teilnehmer diese Nutzungsgrenze bei seinen Zahlungen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, die paydirekt-Zahlung als geduldete Kontoüberziehung auszuführen und den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die der Bank aus der Ausführung der paydirekt-Zahlung entstehen. Diese Nr. 4.2 findet keine Anwendung auf paydirekt-Zahlungen minderjähriger Teilnehmer.
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