Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Musterklauseln

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Zur Steuerung der Aktivitäten im Hinblick auf die Unternehmensziele und die Umsetzung der Unternehmensstrategie nutzt die AKN verschiedene Leistungsindikatoren. Die wesentlichsten finanziellen Leistungsindikatoren der unternehmerischen Aktivitäten der AKN sind die Umsatz- erlöse, die Umsatzrendite und die Ergebnisse der Geschäftsbereiche zu Vollkosten. Darüber hinaus nutzt die AKN weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, um das Leistungs- geschehen und die weitere operative Entwicklung zu steuern. Diese sind im Wesentlichen die beförderten Personen, Personenkilometer, Zugkilometer, der Pünktlichkeitsgrad und die Zug- ausfallquote. Insbesondere unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Leistungen des Verkehrs- vertrages der AKN stehen die Erfüllung der Vorgaben hinsichtlich der Pünktlichkeit und der Minimierung der Zugausfallquote im Vordergrund, um Maluszahlungen zu vermeiden bzw. Bo- nuszahlungen zu erhalten. Der im Verkehrsvertrag vereinbarte Zielwert für die Pünktlichkeit beträgt 95 %. Der Zielwert konnte im Jahr 2020 mit 98,3 % (Vorjahr: 97,1 %) deutlich übertroffen werden. Die Zugausfall- quote lag mit 1,1 % nahezu auf dem Niveau des Jahres 2019 (1,2 %).
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Die SKW P steuert ihr Unternehmen hauptsächlich anhand der wirtschaftlichen Kenn- zahlen Verkaufsmengen, Umsatz, Geschäftsergebnis vor Ertragsteuern und EBITDA. Finanziell zielt das Unternehmen vor allem auf Cashflow und Kreditsaldo. Als wesentli- che nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden zur internen Steuerung neben den Ar- beitnehmerbelangen (Mitarbeiterzufriedenheit, Aus- und Weiterbildung, Mitarbeitermoti- vation, Personalnachfolge) die für ein Industrieunternehmen bedeutsamen Kenngrößen Sicherheit, Umweltschutz und technische Anlagenverfügbarkeit herangezogen.
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Das operative Geschäft der Gesellschaft besteht u.a. in der Durchführung neuer Projekte. Die diesen zu Grunde liegenden Rentabilitätsberechnungen spiegeln sich in den wesentlichen Steuerungsgrößen Umsatz und Erträge wider. Als Steuerungselemente dienen Rentabilitäts- kennziffern sowie Cashflow- Analysen. Berücksichtigt werden die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/Bilanzsumme), die Rohertragsquote (Rohertrag/Gesamtleistung) sowie die Liquidität 2. Grades. Hier werden die flüssigen Mittel und 490 die kurzfristigen Forderungen mit den kurzfristigen Verbindlichkeiten ins Verhältnis gesetzt. Die Liquidität 2. Grades gibt an, inwieweit die Forderungen und flüssigen Mittel die kurzfristigen Verbindlichkeiten decken. Bei den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren ist die Einhaltung des Public Corporate Gover- nance Kodex (Beteiligungsrichtlinie) für Beteiligungen des Kreises Düren von besonderer Be- deutung. Dadurch wird sichergestellt, dass der Gesellschaftszweck nachhaltig erfüllt bzw. er- reicht werden kann.
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Zur internen Steuerung des Unternehmens werden die folgenden bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind, herangezogen (monetäre Werte in Mio. €).
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Zur Steuerung des operativen Geschäfts der EWV werden verschiedene Kennzahlen genutzt. Zu den finanziellen Leistungsindikatoren zählen insbesondere die Umsatzerlöse und das Jah- resergebnis. Die jährlichen Investitionen in die Netzinfrastruktur erfolgen seit 2016 durch die regionetz und werden dort bilanziell abgebildet. Die Umsatzerlöse werden beeinflusst durch Mengen- und Preiseffekte. Während die Preise unter den gegebenen Wettbewerbsbedingungen von der Gesellschaft beeinflusst werden kön- nen, entzieht sich die Mengenkomponente je Kunde weitestgehend dem Einfluss der EWV und wird vor allem durch Konjunktur und Witterung determiniert. Jahresergebnis: Die Kennziffer ist definiert als Jahresüberschuss nach Steuern. Das Jahreser- gebnis beträgt in 2016 22,3 Mio. Euro gegenüber 12,7 Mio. Euro im Vorjahr. Wobei das Ge- schäftsjahr 2016 durch die positiven Ergebniseffekte aus der Neubewertung der Pensionsrück- stellung iHv gesamt 4,5 Mio. Euro und durch diesen Effekt mittelbar über die Ergebnisabführung der regionetz iHv 2,5 Mio. Euro geprägt war. Ohne diesen Ergebnisbeitrag würde das Ergebnis 15,3 Mio. Euro betragen. Die Entwicklung des Jahresergebnisses ist demnach höher als dies in der Prognose des Vorjahres (13,0 Mio. Euro) geplant war. Investitionen: Durch die Netzübertragung der netzseitigen Infrastruktur in die regionetz erfolgen seit 2016 keine Netzinvestitionen mehr durch EWV. EWV investierte in 2016 2,3 Mio. Euro in den Bereichen immaterielle Vermögensgegenstände, Energiedienstleistungen und Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie iHv 6,2 Mio. Euro in Finanzinvestitionen (Vorjahr 13,9 Mio. Euro, geplant waren in 2015 für 2016 13,3 Mio. Euro). Durch die vollzogene Netzübertragung auf die regionetz GmbH ergab sich ein Aktivtausch. Hierbei nahmen die Buchwerte für die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachan- lagevermögen iHv 136,1 Mio. Euro ab und der Buchwert für die Anteile an der regionetz GmbH inklusive der übertragenden Bau- und Hausanschlusskostenbeiträge und Rückstellungen um in Summe 113,3 Mio. Euro zu. Die Vorjahreswerte und die Planwerte in 2015 für 2016 basierten auf der Annahme, dass EWV Netzinfrastruktur-Eigentümer ist, welcher aber seit Anfang 2016 im Rahmen der Ausgliederung eines steuerneutralen Teilbetriebes die regionetz ist. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren kommen aus dem nicht finanzbezogenen Bereich. Hier steuert die EWV den Vertrieb insbesondere über die Absatzmengen an Strom und Gas. In 2016 hat die EWV 693 GWh St...
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Die wichtigsten Finanzindikatoren für die letzten beiden Berichtszeiträume sind finanzielle Leistungsindikatoren und werden in der folgenden Tabelle dargestellt: 2021/22 2020/21 (Verlust)/Ergebnis vor Zinsen und Steuern 1) In Mio. € -52,3 13,8 Umsatzrendite 2) % -8,3 3,6 1) Periodenergebnis/(-verlust) + Zinsaufwand - Zinsertrag + Steueraufwand ((L)/EBIT) 2) ((L)/EBIT / Umsatzerlöse) * 100 Der Verlust des Unternehmens für das laufende Jahr wird durch die Verbuchung einer außerplanmäßige Abschreibungen des Anlagevermögens in Höhe von 81,7 Mio. € aufgrund von Schließungen und der Größenanpassung einiger Filialen beeinflusst.

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  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Zahlstelle Zahlstelle ist die Emittentin in eigener Durchführung. Die Emittentin ist berechtigt, eine externe Zahlstelle mit der Abwicklung von Zahlungen zu beauftragen.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1