Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Musterklauseln

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Umweltbericht
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Die regio iT verfügt über zertifizierte Geschäftsprozesse. Mit den definierten und zertifizierten Qualitätsstandards trägt die regio iT den hohen Anforderungen ihrer Kunden Rechnung und qualifiziert sich gleichzeitig für die erfolgreiche Teilnahme an Ausschreibungen. Im Jahr 2006 wurde das Qualitätsmanagementsystem der regio iT erstmals nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Diese Zertifizierung wurde seitdem mehrfach durch unabhängige Prüfer bestä- tigt, womit dem Qualitätsmanagement der regio iT eine optimal aufgestellte, prozessorientierte Organisation bescheinigt wurde. Die ISO/IEC 20000 ist eine international anerkannte Norm zum IT-Service- Management, in dem die Anforderungen für ein professionelles IT-Service- Management dokumentiert sind. Erstmals wurde die Zertifizierung im Jahr 2008 erfolgreich vorgenommen. Die Kunden der regio iT haben als Kommunen und kommunale Unternehmen sehr hohe Anfor- derung an die Sicherheit und Integrität ihrer Daten. Die internationale Norm ISO/IEC 27001 spezifiziert die Anforderungen für Herstellung, Einführung, Betrieb, Überwachung, Wartung und Verbesserung eines dokumentierten Informationssicherheits-Managementsystems unter Be- rücksichtigung der IT-Risiken der gesamten Organisation. Die regio iT ist seit 2009 umfassend in der IT-Sicherheit zertifiziert. Alle drei Normen bzw. deren Zertifizierungen wurden seither mehrfach in Audits durch unab- hängige Prüfer bestätigt, zuletzt im Geschäftsjahr 2016. Für die regio iT bedeuten die positiven Aussichten der IT-Branche, dass sich der bestehende Fachkräftemangel noch verstärken könnte. Um die Wachstumsstrategie der regio iT bewältigen zu können, müssen jedoch ausreichend Fachkräfte am (regionalen) Markt verfügbar sein. Da- her ist es für die regio iT bei der Gewinnung neuer Fachkräfte ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, Unternehmensziele und Mitarbeiterinteressen in eine tragfähige Balance zu bringen. Seit Som- mer 2011 hält die regio iT das Siegel „Beruf und Familie“ der unabhängigen und gemeinnützi- gen Xxxxxx-Stiftung. Der Gesellschaft wurde bescheinigt, dass die Maßnahmen und Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie überdurchschnittlich umfangreich und vielfäl- tig sind. Die regio iT ist nach der erfolgreichen (Re-) Zertifizierung in 2014 berechtigt, dieses Siegel für weitere drei Jahre (bis 2017) zu führen.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren beziehen sich auf die unterschiedlichen Dimensionen des operativen Geschäfts. Sie zeigen an, wie erfolgreich die Geschäftsbereiche mit ihren Produkten und Dienstleistungen am Markt agieren. Zentrale Steuerungsgröße für den Absatzerfolg im Fonds- und im Zertifikategeschäft ist die Nettovertriebsleistung. Sie ergibt sich im Wesentlichen als Summe aus dem Direktabsatz der Publikums- und Spezialfonds, des Fondsbasierten Vermögensmanagements, der Fonds der Kooperationspartner sowie der Masterfonds- und Advisory-/Management-Mandate, der ETFs und der Zertifikate. Dabei entspricht die Nettovertriebsleistung im Fondsgeschäft der Bruttovertriebsleistung abzüglich der Rückflüsse. Durch Eigenanlagen generierter Absatz wird nicht berücksichtigt. Bei Zertifikaten werden Rückgaben und Fälligkeiten nicht berücksichtigt, da die Ertragswirkung maßgeblich zum Zeitpunkt der Emission erfolgt. Die zentrale Steuerungsgröße Total Assets enthält das ertragsrelevante Volumen der Publikums- und Spezialfondsprodukte (inklusive ETFs), Direktanlagen in Kooperationspartnerfonds, der Kooperationspartner-, Drittfonds- und Liquiditätsanteil des Fondsbasierten Vermögensmanagements, Advisory-/Management-Mandate, die fremdgemanagten Masterfonds sowie Zertifikate. Die Total Assets beeinflussen wesentlich die Höhe des Provisionsergebnisses.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. 3.1.1 SARS-CoV-2 im Abwasser der Stadt Wien Wie auch schon im Lagebericht des Jahresabschlusses 2020 ausgeführt wurde, wird seit Beginn der Coronapandemie im Xxxx 2020 im Xxxxxx der Kläranlage Wien das Gesamtabwasser in Kooperation mit der Technischen Universität Wien – Institut für Wassergüte und Ressourcenmanagement auf das Auftreten des viralen Genoms un- tersucht. Die Menge des Erbguts im Abwasser korrespondiert mit der Anzahl der Aus- scheider, zu denen Erkrankte, aber über einen Zeitraum von 2 – 4 Wochen auch Ge- nesene zählen. Neben diesen Untersuchungen wurde im Mai 2020 begonnen, Tagesmischproben aus den großen Hauptsammelkanälen entlang der Donau und dem Donaukanal zu unter- suchen. Damit ist eine räumliche Darstellung des Infektionsgeschehens in der Stadt möglich. Auf Grundlage der daraus gewonnenen Erkenntnisse wurde in weiterer Folge der Gesundheitsdienst der Stadt Wien in das Projekt einbezogen. Mit der Leitung des Projekts wurde die Wien Kanal-Tochter ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H betraut. Die Auswertung der Proben erfolgt durch die TU Wien, die Probenahme durch Wien Kanal selbst. Vom Projektteam wurde ein Probenahmeplan entwickelt, in dem vorerst 23 Messstel- len definiert wurden, um den Gesundheitsdienst mit Daten über das Infektionsgesche- hen in verschiedenen Stadtteilen zu versorgen. In diesem Zusammenhang wurden die entsprechenden Gerätschaften wie • automatische Probenehmer • Zentrifuge zur Probenvorbereitung • Extraktionsroboter zur automatischen Nukleinsäureaufreinigung • Ultra Low Freezer zur Lagerung des isolierten genetischen Materials beschafft und eingesetzt. Die Geräte sind mobil und können an jedem beliebigen Punkt im rund 2.500 km langen Kanalsystem von Wien eingesetzt werden. Dadurch ist es auch möglich, durch gezielte Annäherung der Probenahmestellen in mehreren Schritten, Gebiete mit hohem Signal im Abwasser (Hot-Spots) einzugren- zen. So können die Gesundheitsbehörden rasch mit Informationen über Auftreten und Verbreitung des Virus versorgt werden. Die Festlegung der dahingehend relevanten Probenahmestellen erfolgt über das Projektteam wöchentlich auf Grund der Ergeb- nisse der Vorwoche und/oder nach den vorliegenden Informationen über das oberirdi- sche Infektionsgeschehen. Über das Abwasser erfolgt somit eine Betrachtung über die Infektionsrate in der Be- völkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt im Xxxxxx der Wiener Kläranlage und im Einzugsgebiet des jeweiligen Kanalabschnittes. Aufgrund wissenschaftlicher...

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.