Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Musterklauseln

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Das Geschäftsjahr der Bayer Bitterfeld GmbH war sehr erfolgreich und hat sich entsprechend den Erwartungen des Managements entwickelt. Die Gesellschaft erzielte einen Umsatz von 59,3 Mio €, das entspricht einer Steigerung von 6 % gegenüber Vorjahr. Davon entfielen 78 % (Vorjahr: 77 %) auf Contract Manufacturing Aktivitäten mit Bayer Consumer Care und 22 % (Vorjahr: 23 %) auf Servicedienstleistungen mit den Indust- rieparkpartnern. Das Bruttoergebnis in Höhe von 5,2 Mio € liegt um 1,1 Mio € unter dem Vorjahr. Das resultiert im Wesentlichen aus den Verpflichtungen künftigen Rentenanpassungen Rechnung zu tragen und führt zu einem einmaligen Aufwand, der sich in den Pensionsgutachten widerspiegelt. Das operative Ergebnis in 2012 beträgt 4,0 Mio € (Vorjahr: 4,9 Mio €). Das Finanzergebnis betrug 0,5 Mio €. Der Rückgang von 1,4 Mio € im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die niedrigen Zinsen der Cash-Pool Anlagen zurückzuführen. Die im Finanzergebnis enthal- tenen Zinsaufwendungen beruhen im Wesentlichen auf den Zinsen der Verbindlichkeiten bei der Bayer AG. Übrige finanzielle Aufwendungen stehen im Zusammenhang mit den Pensions- verpflichtungen und resultieren dort aus Aufzinsungen. Der Jahresgewinn in Höhe von 4,5 Mio € liegt somit 2,3 Mio € unter dem Vorjahreswert und wird in voller Höhe an die Bayer AG abgeführt. Das Anlagevermögen der Gesellschaft betrug zum Ende des Geschäftsjahres 61,4 Mio € und lag mit 5 % leicht über Vorjahr. Die Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen und dem Sachanlagevermögen betrugen im Berichtsjahr 9,6 Mio €. Dem standen insgesamt Abschreibungen von 5,6 Mio € gegenüber. Die Investitionen im Sachanlagevermögen konzentrierten sich 2012 auf Erweite- rungs- und Erhaltungsinvestitionen, aber auch Investitionen zur Einführung neuer Produkte wie Aspirin Advanced® für USA. Das Umlaufvermögen von 201,0 Mio € (Vorjahr: 205,4 Mio €) setzt sich zusammen aus Vorräten (0,9 Mio €), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (5,4 Mio €), Forderungen gegen ver- bundene Unternehmen (193,1 Mio €) und sonstigen Vermögensgegenständen (1,6 Mio €). Das Vorratsvermögen besteht ausschließlich aus Hilfs- und Betriebsstoffen und stieg im Berichts- jahr um 53 % im Vergleich zum Vorjahr. Ursache ist die Aufnahme der lagerhaltigen Hilfs- und Betriebsstoffe des Supply Centers in das SAP-System. Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen zum Bilanzstichtag lag mit 23,3 % leicht über Vorjahresniveau. Das Eigenkapital der Bayer Bitterfeld...
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Im Geschäftsjahr erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von 337.647,88 EUR (im Vor- jahr 260.265,18 EUR) und einen Jahresüberschuss in Höhe von 53.250,99 EUR (im Vorjahr 38.009,44 EUR). Die Umsatzerlöse resultieren in Höhe von in Höhe von 275.662,66 EUR aus der Parkraumbewirtschaftung sowie in Höhe von 61.985,22 EUR aus der Vermietung von Räumlichkeiten an die Krankenhaus Düren gern. GmbH. Die Eigenkapitalquote beträgt 26,7% (im Vorjahr 25,3%).
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Im Geschäftsjahr erzielte das MVZ Rur gem. GmbH Umsatzerlöse in Höhe von 1.052.463,78 EUR sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von 183.319,79 EUR. Die Gesellschaft entwickelte sich innerhalb des ersten operativen Geschäftsjahres deutlich positiver als in der defensiven Planung erwartet, sodass der erwartete Jahresüberschuss in Höhe von 30 TEUR deutlich über- troffen wurde. Am 31.12.2016 beschäftigte das MVZ Rur gem. GmbH insgesamt 11 Mitarbeiter. Die Eigenkapitalquote beträgt 39,12 %. Jahresüberschuss 183.319,79 € Abschreibungen 66.096,57 € Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen 6.950,00 € Abnahme(+) / Zunahme (-) der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -179.677,25 € Abnahme(-) / Zunahme (+) der Verbindlikeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 72.590,71 € Zinsaufwendungen (+) / Zinserträge (-) 6.009,28 € Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und -181.487,58 € Anlagevermögen - 79.688,55 € Einzahlung aus der neuaufnahme von Darlehen ohne kurzfristige Überziehung 250.000,00 € Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen - 48.142,74 € gezahlte Zinsen - 6.009,28 € Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 89.960,95 € Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 13.828,67 € Finanzmittelfonds am Ende der Periode 103.789,62 €
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Die Ertragslage ist u.a. vom Geschäftsbesorgungsvertrag mit der KGAL geprägt. Gemäß dem Geschäftsbesorgungsvertrag werden Leistungen für Altfonds und sonstige Investitionskonzepte der KGAL durch das Portfolio- und Assetmanagement erbracht. Die daraus resultierenden Provisionserträge betrugen TEUR 6.775 (Vj.: TEUR 7.660). Darüber hinaus konnten im Geschäftsjahr Provisionserträge im Zusammenhang mit dem Erwerb von Assets (TEUR 9.152; Vj.: TEUR 4.921) für im Aufbau befindlichen Fonds sowie laufende Honorare (TEUR 32.223, Vj.: TEUR 27.431) für von der Gesellschaft verwalteten Fonds generiert werden. Die Zunahme der laufenden Honorare resultiert aus den im Vorjahr getätigten Investitionen, welche den verwalteten Assetbestand entsprechend erhöhten und zu laufenden Honoraren führen. Mit fortschreitender Investitionstätigkeit wird sich der Trend zu höheren laufenden Honoraren fortsetzen. Die gesamten Provisionserträge betrugen somit im Geschäftsjahr TEUR 50.374 (Vj.: TEUR 42.601). Dem stehen Aufwendungen für Personal von TEUR 17.807 (Vj.: TEUR 15.816) und andere Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 28.284 (Vj.: TEUR 21.660) entgegen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Leistungen für die Überlassung von Räumlichkeiten (TEUR 898; Vj.: TEUR 930) und der Unterstützung bei der Fonds- und Investitionskonzeption sowie für Soft- und Hardware, Personal-, Rechnungswesen- und Controlling-Tätigkeiten, die von der KGAL bezogen wurden (TEUR 10.895, Vj.: TEUR 7.280). Vom Transaktionsmanagements der KGAL wurden Leistungen in Höhe von TEUR 8.330 (Vj.: TEUR 5.340) bezogen. Darüber hinaus wurde Leistungen für den internationalen Eigenkapitalvertrieb von der KGAL UK Ltd., London in Höhe von TEUR 1.438 (VJ.: TEUR 1.894) bezogen. Das Geschäftsjahr 2021 konnte mit einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 4.394 (Vj.: TEUR 4.808) abgeschlossen werden. Insgesamt konnte der geplante Wert (TEUR 6.900) für das Jahr 2021 aufgrund, im Wesentlichen, höherer IT Kosten nicht erreicht werden. Die Finanzlage ist nach wie vor durch einen hohen Bestand an Bankguthaben (TEUR 15.641) geprägt. Davon ist ein Betrag in Höhe von TEUR 9.378 auf getrennten Konten angelegt. Dieser Betrag dient dem Nachweis der zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Eigenmittel nach § 25 KAGB. Die Gesellschaft verfügte jederzeit über ausreichend Liquidität, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Die freie Liquidität der Gesellschaft wurde teilweise in Festgeldanlagen angelegt oder unterj...
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Gegenüber dem vorhergehenden Rumpfwirtschaftsjahr ist zu berücksichtigen, dass die Gesellschaft aufgrund der Verschmelzungs- und Restrukturierungsvorgänge erhebliche Veränderungen in der Bilanzstruktur zu verzeichnen hat. Dies betrifft insbesondere die Anwachsung der Storengy Erdgasspeicher GmbH & Co. KG sowie Veränderungen in der Finanzierungsstruktur. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist dagegen gegenüber dem Vorjahr vergleichbar, da beide Rumpfgeschäftsjahre einen vergleichbaren Zeitraum umfassen. Die Gesellschaft erzielte im Berichtszeitraum Umsatzerlöse in Höhe von 77,0 Mio. EUR (Vorjahr 77,4 Mio. EUR). Im Rumpfgeschäftsjahr 02.07.2012 – 31.12.2012 erreichte die StoreD ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 15,8 Mio. EUR (Vorjahr: 36,7 Mio. EUR). Das Ergebnis nach Steuerumlage in Höhe von 8,5 Mio. EUR (Vorjahr 25,4 Mio. EUR) ist auf der Grundlage des ab 02.07.2012 gültigen Ergebnisabführungsvertrages an die Gesellschafterin StoreDI abzuführen. Innerhalb der GDF SUEZ – Gruppe werden als finanzielle Steuerungsgrößen im Wesentlichen das EBITDA, das Ergebnis nach Steuern sowie Investitionskennzahlen nach den innerhalb der Gruppe vorgegebenen Definitionen verwendet. Für die Steuerung des operativen Geschäfts werden darüber hinaus mengenbezogene Leistungsindikatoren (Speichervolumen, Ein- und Ausspeicherkapazitäten) sowie sicherheits- und umweltbezogene Leistungsindikatoren verwendet. Im Berichtszeitraum wurde ein EBITDA in Höhe von 40,1 Mio. EUR erzielt (Vorjahr 56,9 Mio. EUR). Trotz stabiler Umsatzerlöse ergab sich eine Reduzierung der operativen Ergebnisse gegenüber dem ersten Rumpfwirtschaftsjahr, da wesentliche Ausgaben erst im zweiten Halbjahr 2012 angefallen sind (z.B. Strombezug für die Einspeicherung von Gas). Zudem wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 7,8 Mio. EUR vorgenommen. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Bilanzstruktur ist maßgeblich von den Verschmelzungsvorgängen und den Baumaßnahmen zur Erschließung weiterer Speicherstätten und den damit verbundenen Investitionen geprägt. Das Anlagevermögen der StoreD verringerte sich von 509,1 Mio. EUR zum 01.07.2012 auf 455,5 Mio. EUR zum Abschlussstichtag und wird zu 66% durch Eigenkapital und zu 34% durch Fremdkapital gedeckt. Die StoreD setzte auch im zweiten Rumpfwirtschaftsjahr 2012 die Investitionstätigkeit sowohl auf den bestehenden Speichern als auch für die Realisierung neuer Projekte fort. Insgesamt wurden Investitionen in Sachanlagen und erworbene...
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Die Umsatzerlöse der MDZ sind im Wirtschaftsjahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 305 T€ auf insge- samt 8.096 T€ gesunken (-3,6 %). Der Hauptgrund hierfür ist die Auslagerung der Radiologie per Be- triebsübergang bzw. die Beendigung des Dienstleistungsvertrages (DLV) Radiologie mit der HKG zum 30.04.2017 mit einem Erlösverlust von 1.285 T€ gegenüber dem Vorjahr. Eine weitgehende Kompensa- tion erfolgte durch Erlössteigerungen in den ambulanten Leistungen (+495 T€, +14,9 %) sowie in den Konzernleistungen Physiotherapie (+154 T€, +18,7 %), Labor (+21 T€, +1,2 %) und ambulante Abrech- nung (+104 T€, Neuvertrag). Die Erträge aus der Vermietung des Teileigentums des Gesundheits- und Familienzentrums Premnitz (GFZ) belaufen sich auf 86 T€ ab 01.07.2017. Innerhalb der ambulanten Leistungen sind besonders die Erlössteigerungen der ambulanten Pflege mit 202 T€ (+24,4 %) durch Ausweitung des Klientenstamms und Inbetriebnahme des Standorts Premnitz sowie der SAPV mit 46 T€ (+8,9 %) hervorzuheben. Betrachtet man die drei Säulen der MDZ – 1. die Abteilungen der Kliniken mit der Leistungsverrechnung zwischen MDZ und HKG, 2. der Ambulante Pflegedienst „Helfende Hände“ und 3. die Praxen – dann zeigt sich in der Auswertung der Erlöse der Leistungsverrechnung mit der HKG, dass hier ein Erlösrück- gang im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 960 T€ zu verzeichnen ist. Die zweite Säule, die Ambulante Pflege, zeigt einen Mehrerlös von über 362 T€. Bei den Erlösen aus den Praxen konnte die MDZ einen Mehrerlös in Höhe von 198 T€ erwirtschaften. 51 % der Umsatzerlöse wurden außerhalb der stationä- ren medizinischen Abteilungen erwirtschaftet (Vorjahr: 42 %). Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen sind um 89 T€ auf 94 T€ gestiegen (Erstattungen für Beschäftigungsverbote). Die sonstigen Erträge liegen um 328 T€ höher als im Vorjahr. Grund ist hier die Auflösung von Rückstellungen sowie die Weiterberechnung von bezogenen Leistungen vom UKB an den neuen Kooperationspartner der HKG in der Radiologie. Die Weiterberechnungen enden mit dem Jahr 2017. Die Einnahmen sind insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 23 T€ auf 8.545 T€ nur leicht gefallen (0,3 %). Im Bereich der Ausgaben liegen gegenüber dem Vorjahr folgende Veränderungen vor: Steigerung der Personalkosten in Höhe 484 T€ (+9,3 %), Rückgang der Materialkosten um 234 T€ (-18,1 %), Anstieg der Abschreibungen von 41 T€ auf 116 T€ sowie des sonstigen Aufwandes um 54 T€ (+3,6 %). Der Materialaufwand ist aufgrund des Wegfalls der Leistungen...
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Die VNG H&V ist ein 100 %-iges Tochterunternehmen der VNG AG. Zwischen der Muttergesell- schaft und VNG H&V besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, der die periodengleiche Vereinnahmung des handelsrechtlichen Jahresergebnisses bei VNG AG zur Folge hat. Die Finanzierung der VNG H&V ist vollständig durch die Einbeziehung in das Cashpooling der VNG AG sowie eine langfristige Darlehenslinie sichergestellt, die im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen wurde. Zudem besteht eine ertragssteuerliche Organschaft mit der Muttergesellschaft.
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Nach wie vor ist der europäische Markt für Speicherdienstleistungen eine Herausforderung für die in diesem Segment tätigen Unternehmen. Dazu tragen die Preisentwicklungen auf den internationalen Handelsmärkten ebenso bei wie der erfolgte Ausbau der Gasimportinfrastruktur, die zu einem weitgehenden Abbau der saisonalen Preisschwankungen und damit zur Verringerung der im Markt erzielbaren Umsatzerlöse führten. Trotz des weiter zunehmenden Wettbewerbs gelang es 2015, die freien Kapazitäten vollständig zu vermarkten – zu diesem Erfolg trug maßgeblich StoreD kontinuierlich erweitertes und auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittenes Portfolio an Produkten und Dienstleistungen bei. Aufgrund der schwierigen Marktsituation lagen die in den Vermarktungen erzielten Preise niedriger als in der Vergangenheit. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2015 Umsatzerlöse in Höhe von 116,7 Mio. EUR (Vorjahr: 129,3 Mio. EUR). Gründe für den Rückgang sind die schwierigen Marktbedingungen, die es nicht mehr erlauben, freiwerdende Kapazitäten zu vorher üblichen Preisen zu vermarkten, und der Verkauf des Porenspeichers Reitbrook Ende 2014, für den 2015 keine Erlöse mehr erwirtschaftet wurden. Die Inbetriebnahme der 5. Kaverne in Xxxxxxxxx im Oktober 2014 und die seitdem erzielten Erlöse haben diese Effekte zum Teil kompensiert. Im Geschäftsjahr 2015 erreichte die StoreD ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 31,3 Mio. EUR gegenüber 116,8 Mio. EUR im Vorjahr. Hauptgrund für diesen Unterschied ist neben der Verminderung der Umsatzerlöse – zum Teil kompensiert durch operative Einsparungen – der Sondereffekt aus dem Verkauf des Porenspeichers Reitbrook (inkl. Auflösung der Rückbaurückstellungen), der Ende 2014 ein Ergebnis von 84,5 Mio. EUR verursacht hatte. Das Ergebnis nach Steuern in Höhe von 22,4 Mio. EUR (Vorjahr: 113,9 Mio. EUR) ist auf der Grundlage des ab 02.07.2012 gültigen Ergebnisabführungsvertrages an die Gesellschafterin StoreDI abzuführen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist maßgeblich von den Investitionstätigkeiten sowohl auf den bestehenden Speichern als auch für die Finalisierung des Peckensen-Projektes sowie von den planmäßigen Abschreibungen geprägt. Das Anlagevermögen der StoreD veränderte sich von 433,8 Mio. EUR zum 31.12.2014 auf 407,8 Mio. EUR zum Abschlussstichtag 31.12.2015 und wird zu 70 Prozent durch Eigenkapital und zu 30 Prozent durch Fremdkapital gedeckt. Insgesamt wurden Investitionen in Sachanlagen und erworbene immaterielle...
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  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Umzug / Übertragung des Vertrags 10.1. Der Kunde ist verpflichtet, der EWS jeden Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug, unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Strom- zählernummer sowie Marktlokations-ID in Textform mitzuteilen. 10.2. Die EWS wird den Kunden – sofern kein Fall nach Ziffer 10.3 vorliegt – an der neuen Entnahmestelle auf Grundlage dieses Vertrages weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde der EWS das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat. 10.3. Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. Der Lieferant unterbreitet dem Kunden für die neue Verbrauchsstelle auf Wunsch gerne ein neues Angebot. 10.4. Unterbleibt die Mitteilung des Kunden nach Ziffer 10.1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird der EWS die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die die EWS gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die sie von keinem anderen Kunden eine Vergütung zu fordern berechtigt ist, nach den Preisen des Vertrages zu vergüten. Die Pflicht der EWS zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle und Ansprüche der EWS auf entgangenen Gewinn wegen einer nicht oder verspätet erfolgten Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle bleiben unberührt. 10.5. Die EWS ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von der EWS in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer 10.5 unberührt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Korrektur- Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht statt. 4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt der Ausgleich für fehlerhafte VNB-Daten, deren Korrektur im Rahmen der Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form. 4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen der in die Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus „Abgerechnete Daten KBKA“) und der korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive oder negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details der operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher verständigen. 4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist der ¼-h- Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und der ¼-h-Energiewert dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften innerhalb von 15 WT nach Erhalt der positiven Rückmeldung des BKV an den BKV. Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Geldbetrages auf dem Konto der Vertragspartei. 4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.