Flugpreise Musterklauseln

Flugpreise. Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich angegeben wurde. Flugpreise schließen die Vergütung für Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtzentren nicht ein. Ihr Flugpreis wird in Übereinstimmung mit den Tarifen errechnet, die am Tage der Bezahlung des Flugscheins für die darin genannten Flugdaten und Flugstrecken gültig sind. Wenn Sie Ihren Reiseweg ändern, so hat das Auswirkungen auf den zu zahlenden Flugpreis.
Flugpreise. Sofern in der Reisebeschreibung nicht ausdrücklich angegeben, sind Flugpreise für internationale oder sonstige Flüge nicht im Preis enthalten. Der vom Reiseveranstalter angebotene Preis ist der beste verfügbare Preis für die gewünschten Termine zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Preisangebote sind lediglich vorläufig und weder für den Reiseveranstalter noch für die jeweilige(n) Fluggesellschaft(en) bindend. Viele der Flüge und Flugreisen, die von G Adventures Limited als sichtbarer Beauftragten des Reiseveranstalters verkauft werden, sind durch das ATOL-Programm finanziell geschützt. Die ATOL-Nummer von G Adventures Limited lautet 10808. Bitte beachte, dass der ATOL-Schutz nicht für alle Urlaubs- und Reisedienstleistungen gilt, die vom Reiseveranstalter oder G Adventures Limited als dessen sichtbarer Beauftragten angezeigt, verkauft oder erbracht werden. Bitte erkundige dich bei uns, welchen Schutz du für deine Buchung in Anspruch nehmen kannst. Wenn du bei der Buchung kein ATOL-Zertifikat erhältst, dann ist die Buchung nicht ATOL- geschützt. Wenn du ein ATOL-Zertifikat erhältst, aber nicht alle Teile deiner Reise darin aufgeführt sind, dann sind diese Teile nicht ATOL-geschützt. Weitere Informationen über den finanziellen Schutz und das ATOL-Zertifikat findest du unter: xxx.xxxx.xxx.xx/XXXXXxxxxxxxxxx, oder wende dich an die Civil Aviation Authority of XXX Xxxxx, 00-00 Xxxxxxxx, Xxxxxx XX0X 0XX. Wenn du einen ATOL-geschützten Flug oder einen Flug inklusive Urlaub bei G Adventures Limited als sichtbarer Beauftragter des Reiseveranstalters buchen, erhältst du ein ATOL- Zertifikat. Darin steht, welche Aspekte finanziell abgesichert ist, wo du dich darüber informieren kannst, was das für dich bedeutet, und an wen du sich wenden kannst, wenn etwas schief geht. Du erhältst die auf dem ATOL-Zertifikat aufgeführten Leistungen (oder entsprechende Alternativleistungen). In Fällen, in denen es aus Insolvenzgründen nicht möglich ist, die aufgeführten Leistungen zu erbringen, kann ein alternativer ATOL-Inhaber dir deine gebuchten Leistungen oder eine geeignete Alternative anbieten (ohne zusätzliche Kosten für dich). Du erklärst dich damit einverstanden, dass unter diesen Umständen der alternative ATOL-Inhaber diese Verpflichtungen erfüllt, und du erklärst dich damit einverstanden, alle im Rahmen Ihres Vertrags an diesen alternativen ATOL-Inhaber geschuldeten Beträge zu zahlen. Du stimmst außerdem zu, dass es in einigen Fällen nicht möglich sein wird, einen anderen ...
Flugpreise. 5.1 Preisänderungen der Fluggesellschaften unterliegen nicht dem Einfluss von TUI TICKET SHOP und bleiben ausdrücklich vorbehalten. 5.2 TUI TICKET SHOP ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Fluggesellschaften, sofern diese ausdrücklich vorbehalten bleiben, auch nach Vertragsschluss an den Vertragspartner weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass TUI TICKET SHOP von den Fluggesellschaften mit entsprechenden Auf- oder Zuschlägen belastet wurde. Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis- oder Tarifänderungen ergeben sich aus den jeweiligen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften, die vom Vertragspartner anerkannt werden und deren Anerkennung er auch durch seine Kunden herbeiführen sollte. Nachbelastungen sind bis zu einem Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss des Beförderungsvertrages möglich. 5.3 Die in der TUI TICKET SHOP Flugpreis-Datenbank aufgeführten Preise sind unverbindlich und vorbehaltlich der Änderungen seitens der Fluggesellschaften. Sie bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 5.4 TUI TICKET SHOP behält sich insbesondere vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren (Sicherheitszuschläge/örtliche Steuern) und/oder Treibstoffzuschläge und/oder eine Änderung der für die Flugbeförderung geltenden Wechselkurse, an den Vertragspartner weiterzugeben. 5.5 Aus den Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften kann sich das Recht für die Fluggesellschaft ergeben, dass nach Buchung die bestätigten Preise nur noch bei einer zeitlich vorgezogenen Ticketausstellung gewährt werden, während für ein Ticketing zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt ein höherer Preis als der bestätigte Preis durch die Fluggesellschaft verlangt wird. Auf die Entscheidung der Fluggesellschaft hat der TUI TICKET SHOP keinen Einfluss. Der TUI TICKET SHOP wird den Vertragspartner über eine solche Änderung rechtzeitig in geeigneter Form informieren. Der Vertragspartner ist sodann verpflichtet, den Kunden über die durch die Fluggesellschaft veranlasste Änderung in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist durch den Vertragspartner darüber hinaus zu informieren, dass er sich zwischen dem zeitlich vorgezogenen Ticketing zum bestätigten Preis mit sofortiger Fälligkeit des Restpreises der Anzahlung bzw. des Komplettpreises (bei Buchung innerhalb von 33 Tagen vor...
Flugpreise. 5.1 Preisänderungen der Fluggesellschaften unterliegen nicht dem Einfluss von SPARFLUG und bleiben ausdrücklich vorbehalten. 5.2 SPARFLUG ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Fluggesellschaften, sofern diese ausdrück- lich vorbehalten bleiben, auch nach Vertragsschluss an den Vertragspartner weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass SPARFLUG von den Fluggesellschaften mit entsprechenden Auf- oder Zuschlägen belastet wurde. Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis- oder Tarifänderungen ergeben sich aus den jeweiligen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der Fluggesell- schaften, die vom Vertragspartner anerkannt werden und deren Anerkennung er auch durch seine Kunden herbeiführen sollte. Nachbelastungen sind bis zu einem Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss des Beförderungsvertrages möglich. 5.3 Die in der SPARFLUG Flugpreis-Datenbank aufgeführten Preise sind unver- bindlich und vorbehaltlich der Änderungen seitens der Fluggesellschaften. Sie bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 5.4 SPARFLUG behält sich insbesondere vor, die ausgeschriebenen und bestätig- ten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren (Sicherheitszuschlä- ge/örtliche Steuern) und/oder Treibstoffzuschläge und/oder eine Änderung der für die Flugbeförderung geltenden Wechselkurse, an den Vertragspartner wei- terzugeben.
Flugpreise. Die Flugpreise richten sich nach der angegebenen Flugzeit. Diese finden Sie in dem aktuellen Flugplan. In diesem Flugpreis sind bereits Flughafen- und Sicherheitsgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer ent- halten.
Flugpreise. Die maßgeblichen Flugpreise sind die von der Fluggesellschaft oder in deren Auftrag veröffentlichten Preise, oder falls diese nicht veröffentlicht sind, die gemäß den Vorschriften der Fluggesellschaft erstellten Preise. Vorbehaltlich staatlicher Anforderungen und der Vorschriften der Fluggesellschaft ist der maßgebliche Flugpreis der Preis für den tatsächlichen Flug oder die tatsächlichen Flüge am Tag des Antritts der vom ersten Flugcoupon auf dem Flugschein abgedeckten Beförderung oder bei einem elektronischen Flugschein wie für das erste Flugsegment im Itinerary/Receipt angegeben. Entspricht der vereinnahmte Betrag nicht dem maßgeblichen Flugpreis, ist die Differenz entweder vom Fluggast zu zahlen oder wird ggf. von der Fluggesellschaft gemäß den Vorschriften der Fluggesellschaft erstattet.
Flugpreise. 4.1 Preisänderungen der Fluggesellschaften unterliegen nicht dem Einfluss von SBR und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die in der SBR Flugpreis-Datenbank aufgeführten Preise sind unver- bindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Änderungen sei- tens der Fluggesellschaften. 4.2 SBR ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder Tarifnachforderungen seitens der Fluggesellschaften auch nach Vertragsschluss an die Agentur weiterzugeben. SBR be- hält sich insbesondere vor, Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistun- gen, wie Flughafengebühren (Sicherheitszuschläge/örtliche Steuern) und/oder Treibstoffzuschläge und/oder eine Änderung der für die Flugbeförderung geltenden Wechselkurse, an die Agentur weiterzugeben. Die Preis- oder Tarifänderungen erge- ben sich aus den jeweiligen Beförderungs- und Geschäftsbe- dingungen der Fluggesellschaften, die von der Agentur aner- kannt werden und deren Anerkennung sie auch durch ihre Kunden herbeiführen sollte. Nachbelastungen sind bis zu ei- nem Zeitraum von drei Jahren nach Abschluss des Beförde- rungsvertrages möglich.

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  • Preise Alle Preise von ENIP AG verstehen sich mangels abweichender Angaben in Schweizer Franken, netto, exklusive Mehrwertsteuer. Sämtliche Nebenkosten etc. wie Versicherungen, Steuern, Mehrwertsteuer, Abgaben, Zölle, Gebühren für Bewilligungen oder Bescheinigungen gehen zusätzlich zu Lasten des Kunden. Die Preise gelten unter der Bedingung, dass die Arbeit während der ortsüblichen normalen Arbeitszeit ohne Unterbruch geleistet und abgeschlossen werden kann. Bei vom Besteller angeordneter oder zu vertretender Überstundenarbeit sind die Zuschläge der ENIP AG vom Besteller zu bezahlen. Nicht im Voraus vereinbarte Arbeiten und Leistungen, insbesondere vom Besteller gewünschte Änderungen oder sonstige Mehrarbeiten, werden nach Aufwand zu ENIP AG Tarifsatz verrechnet. Mehrleistungen als Folge mangelhafter oder fehlender Angaben in den zur Verfügung gestellten Unterlagen oder zum Bauwerk, an welchem die Leistungen ausgeführt werden, werden vom Besteller nach Aufwand vergütet. Der Mindest- Rechnungsbetrag beträgt, auch wenn der Wert der Bestellung unter CHF 50.00 liegt, in jedem Fall CHF 50.00 exklusive Mehrwertsteuer. Die Zahlungen sind ohne ausdrückliche andere Regelung ohne jeden Abzug nach Erbringung einer Leistung oder Teilleistung fällig und innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Der in der Rechnung genannte Zahlungstermin gilt als Verfalltag. Ist der Besteller mit einer Zahlung aus irgendeinem Grund im Rückstand oder muss ENIP AG aufgrund eines Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen des Bestellers nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist sie ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte ohne weiteres befugt, die weitere Ausführung der vertraglichen Arbeiten auszusetzen und vom Besteller Sicherheiten zu verlangen. Erhält ENIP AG keine genügenden Sicherheiten, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Ferner hat der Besteller, hält er die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ohne Mahnung vom vereinbarten Fälligkeitstermin einen Verzugszins von 10% p.a. zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Die Zurückbehaltung von Zahlungen bzw. eine Verrechnung durch den Besteller wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Reisekosten Die Reisekosten sind in den Nebenkosten nach § 11 Nummer 11.1 enthalten und werden nicht separat vergütet.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

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  • Wasserfahrzeuge Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

  • Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.