Flüge. Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 sind wir verpflichtet, Sie auf die Existenz einer sog. "Community list" aufmerksam zu machen, die Angaben über Luftfahrtunternehmen enthält, die in der EU einem Betriebsverbot unterliegen. Die Community Liste kann unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxx eingesehen werden. Wir sind verpflichtet, Sie über die Fluggesellschaft(en) (oder, falls die Fluggesellschaft(en) nicht bekannt ist, über die in Frage kommende(n) Fluggesellschaft(en)) zu informieren, die Ihren Flug zum Zeitpunkt der Buchung durchführen wird (werden), wenn Sie eine Flug- Kreuzfahrtpauschalreise gebucht haben. Wenn wir Sie zum Zeitpunkt der Buchung nur über die voraussichtliche(n) Fluggesellschaft(en) informieren können, werden wir Sie hinsichtlich der tatsächlichen Fluggesellschaft(en) informieren, sobald uns diese bekannt ist (sind). Jede Änderung der Fluggesellschaft(en) nach Bestätigung Ihrer Buchung wird Ihnen so schnell wie möglich mitgeteilt. Wir sind zum Zeitpunkt der Buchung nicht immer in der Lage, Ihre Flugzeiten zu bestätigen. Die Flugzeiten auf Ihrer Bestätigungsrechnung dienen nur als Richtwerte und sind freibleibend und unverbindlich. Die aktuellen Zeiten werden auf Ihren E-Tickets angezeigt, die ca. zwei Wochen vor Abflug verfügbar sind. Sie müssen Ihre Tickets daher sofort nach Erhalt sehr sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Flugzeiten haben. Es ist möglich, dass sich die Flugzeiten auch nach der Ausstellung von Tickets ändern - wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Jede Änderung der Fluggesellschaft, Ihres Abflughafens, der Flugroute oder der Flugzeiten berechtigt Sie nicht zur Stornierung oder Änderung anderer Arrangements oder zur Nichtzahlung unserer normalen Gebühren, es sei denn, dies ist in diesen Allgemeinen Reisebedingungen festgelegt. Wenn der Beförderer, bei dem Sie eine bestätigte Flug-Buchung haben, einem wie oben beschriebenen Betriebsverbot unterliegt, aufgrund dessen wir/der Beförderer Ihnen keine geeignete Alternative anbieten können, gelten die Bestimmungen der Klausel 9 (Änderungen und Stornierung durch uns). Es liegt in der Verantwortung des Gastes a) die Gepäckfreigrenze für alle Flüge zu prüfen; wenn Sie über verschiedene Fluggesellschaften oder in verschiedenen Buchungsklassen zu oder vom Schiff gebucht sind, kann die Gepäckfreigrenze zwischen den verschiedenen Flügen variieren – bitte prüfen Sie diesbezüglich die Websei...
Flüge. (1) Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 sind wir verpflichtet, Sie auf die Existenz einer sog. "Community list" aufmerksam zu machen, die Angaben über Luftfahrtunternehmen enthält, die in der EU einem Betriebsverbot unterliegen. Die Community Liste kann unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxx eingesehen werden.
Flüge. Alle Flugreisen werden in der Economy Class durchgeführt. Zuschläge für andere Klassen gelten entsprechend der Angaben. Die Preise können je nach Verfügbarkeit bei der jeweiligen Fluggesellschaft erheblich variieren. Wir und die beteiligten Fluggesellschaften behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Flugpläne zu ändern, andere Flugzeugtypen zu verwenden und andere Fluggesellschaften zu konsultieren. Das Ändern des Flugzeugtyps oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Alle Flughafen- und Sicherheitssteuern sind in den Paketpreisen enthalten. Ausnahmen sind im Prospekt vermerkt. Wir behalten uns das Recht vor, neue Steuern einzuführen oder bestehende Steuern zu erhöhen (z. B. Erhöhung des Treibstoffs). Wenn Sie ohne Reiseleiter reisen, sind Sie für die mögliche Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Informationen finden Sie in den Reisedokumenten. Fehlende Bestätigungen können zum Verlust des Transportanspruchs führen, zusätzliche Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Flüge. SCC wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw. der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbe- förderungsleistungen informieren. Sollten bei der Anmeldung die ausführenden Flug- gesellschaften noch nicht feststehen, so wird SCC dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald SCC weiß, welche Fluggesellschaft den Flug im Einzelnen durch- führen wird, wird SCC dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. Fluggesellschaften nen- nen, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesell- schaft, wird SCC den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren. Eine Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, findet sich unter: xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx_xx. Es gelten die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften, die auf Anforderung gern zur Verfügung gestellt werden. Die Beförderung erfolgt in der Touristenklasse, gegen tariflichen Mehrpreis auch in der Business- und in der 1. Klasse, soweit diese zur Verfügung stehen. Flüge an an- deren Tagen als den gebuchten Reisetagen, z. B. infolge von Vor- oder Nachprogram- men, können zu Mehrpreisen führen. Sitzplatzreservierungen werden von den Luft- verkehrsgesellschaften grundsätzlich nur als unverbindliche Vormerkungen akzeptiert.
Flüge. 19.1 Flüge zum Ausgangspunkt oder vom Endpunkt der Kreuzfahrt werden vom Unternehmen bei anerkannten Fluggesellschaften als Nebenleistung zugekauft. Das Unternehmen ist daher nicht in der Lage, vorab die Fluggesellschaft oder den Flugzeugtyp für die betreffende Beförderung zu benennen. Das Flugticket wird vom Unternehmen im Voraus gebucht und wird im Falle einer Stornierung vom Beförderer im Normalfall nicht rückerstattet. Der Flugpreis ist vom Reisenden daher im Fall einer Stor- nierung, ungeachtet des Zeitpunktes der Stornierung und der Stornierungsbestimmungen für die Pauschalreise, zu bezahlen.
Flüge. Alle Flugreisen werden in der Economy Class durchgeführt. Wir und die beigezogenen Fluggesellschaften behalten uns das Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer Flugzeugtypen und den Beizug anderer Fluggesellschaften ausdrücklich vor. Die Änderung des Flugzeugtyps oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Vorbehalten bleiben die Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Abgaben. Für Flüge gelten die Annullationsbedingungen der entspre- chenden Fluggesellschaft und Tarifklasse. Ausgestellte Tickets können nicht umgebucht oder annulliert werden.
Flüge. Travel Overland bietet Flüge von rund 400 Fluggesellschaften an. Ihr Vertragspartner ist die auf Ihrem Flugschein ausgeschriebene Fluggesellschaft sowie die jeweils befördernde Fluggesellschaft. Die auf den Webseiten beschriebenen Hotel- und Ferienhausprodukte werden angeboten durch verschiedene Anbieter, die bei Buchung über die jeweilige Strecke gut erkennbar sind. Dies gilt nicht für den Bereich Hotels Weltweit (siehe 2.6).
Flüge a) Norwegian, Ryanair, Germanwings, Swiss, Austrian Airlines, Aer Lingus: 100%.
Flüge. Linienflüge bis zum 30. Tag vor Reisebeginn (vor Ausstellung) 50 Euro Pauschale. Bei Sondertarifen und Charterflügen gelten gesonderte Stornobedingungen, die dem Kunden vor Buchungsabschluss mitgeteilt werden und in der Buchungsbestätigung noch einmal vermerkt werden. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises vom 29. bis 14. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises ab 13. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises vom 29. bis 14. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises vom 13. bis 08. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises ab 07. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen und problemlos für den Reiseveranstalter sind.
Flüge. Die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens wird dem Kunden durch die Veranstalterin mitgeteilt, sobald diese feststeht. Im Rahmen der Rechnung/Reisebestätigung werden jedenfalls die voraussichtlichen Flugdaten mitgeteilt. Sofern es aufgrund von Flugände- rungen oder Verlegungen erforderlich wird, dass das Luftfahrtunternehmen gewechselt wird, wird dies dem Kunden mitgeteilt. Kinder unter zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist.