Folgen bei Beendigung und Nichtigkeit. Wird der Vertrag vorzeitig beendet, kann der Versicherer - soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt - nur den Teil des Beitrags verlangen, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. Andere gesetzliche Bestimmungen gelten insbesondere, wenn der Versicherer wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten kann. In diesen Fällen kann der Versicherer den vereinbarten Beitrag bis zum Zugang der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung verlangen. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsschutz in diesen Fällen rückwirkend entfällt. Tritt der Versicherer wegen nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags vom Vertrag zurück, kann er eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Laufende Versicherung
Folgen bei Beendigung und Nichtigkeit. Wird der Vertrag vorzeitig beendet, kann der Versicherer - soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt - nur den Teil des Beitrags verlangen, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. Andere gesetzliche Bestimmungen gelten insbesondere, wenn der Versicherer wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten kann. In diesen Fällen Fäl- len kann der Versicherer den vereinbarten Beitrag bis zum Zugang der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung verlangen. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsschutz in diesen Fällen rückwirkend entfällt. Tritt der Versicherer Versi- cherer wegen nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags vom Vertrag zurück, kann er eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
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Samples: Transport Insurance Agreement
Folgen bei Beendigung und Nichtigkeit. Wird der Vertrag vorzeitig beendet, kann der Versicherer - soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt - nur den Teil des Beitrags verlangen, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. Andere gesetzliche Bestimmungen gelten insbesondere, wenn der Versicherer wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht Anzei- gepflicht vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger argli- stiger Täuschung anfechten kann. In diesen Fällen kann der Versicherer den vereinbarten Beitrag bis zum Zugang der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung verlangen. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsschutz in diesen Fällen rückwirkend entfällt. Tritt der Versicherer wegen nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags vom Vertrag zurück, kann er eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
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