Common use of Folgen Clause in Contracts

Folgen. b) Bei Mehrfachversicherung haften die Versicherer in folgender Weise als Gesamtschuldner: Jeder Versicherer hat den Betrag zu zahlen, den er nach seinem Ver- trag leisten muss. Im Ganzen können Sie aber nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Das gilt entspre- chend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. Erlangen Sie (oder der Versicherte bei einer Versicherung für frem- de Rechnung, siehe C 2.) aus anderen Versicherungsverträgen Ent- schädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus diesem Vertrag. Aus allen Verträgen muss insgesamt keine höhere Entschädigung geleistet werden, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Sind Entschädigungsgrenzen vereinbart, ermäßigt sich der Anspruch folgendermaßen: Aus allen Verträgen muss insgesamt keine höhere Entschädigung geleistet werden, als wenn der Gesamtbetrag der Ver- sicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Haben Sie eine Mehrfachversicherung abgeschlossen, um sich da- durch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den Umständen Kenntnis erlangen, welche die Nichtigkeit begründen.

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Folgen. b) b. Bei einer Mehrfachversicherung haften die Versicherer in folgender Weise als Gesamtschuldner: Jeder Versicherer hat den Betrag zu zahlen, den er nach seinem Ver- trag leisten muss. Im Ganzen können Sie aber nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Das gilt entspre- chend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. Erlangen Wenn Sie (oder der Versicherte bei einer Versicherung für frem- de Rechnung, siehe C 2.) aus anderen Versicherungsverträgen Ent- schädigung eine Entschädigung für denselben SchadenSchaden erhalten, ermäßigt sich der schmälert das den Anspruch aus diesem Vertrag. Aus allen Verträgen muss Das gilt auch, wenn bei einer Versicherung für fremde Rechnung der Versicherte die Entschädigung erhält (siehe C 2.1). Sie erhalten insgesamt keine höhere Entschädigung geleistet werden, nicht mehr als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäreden Betrag des Ihnen entstan- denen Schadens. Sind Entschädigungsgrenzen vereinbart? Dann gilt das Gleiche. Sie erhalten insgesamt nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens, ermäßigt sich begrenzt durch die Höhe der Anspruch folgendermaßen: Aus allen Verträgen muss insgesamt keine höhere Entschädigung geleistet werden, als wenn der Gesamtbetrag der Ver- sicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäreEntschädigungsgrenze. Haben Wenn Sie eine Mehrfachversicherung abgeschlossenabgeschlossen haben, um sich da- durch dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder gilt: Xxxxx in dieser Absicht geschlossene Vertrag ist nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt so lange zu, zu dem bis wir von den Umständen Kenntnis erlangen, welche die Nichtigkeit begründen.

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Folgen. b) Bei Mehrfachversicherung haften die Versicherer in folgender Weise als Gesamtschuldner: Jeder Versicherer hat den Betrag zu zahlen, den er nach seinem Ver- trag Vertrag leisten muss. Im Ganzen können Sie aber nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Das gilt entspre- chendentsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. Erlangen Sie (oder der Versicherte bei einer Versicherung für frem- de fremde Rechnung, siehe unter C 2.) aus anderen Versicherungsverträgen Ent- schädigung Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus diesem Vertrag. Aus allen Verträgen muss insgesamt keine höhere Entschädigung geleistet werden, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Sind Entschädigungsgrenzen vereinbart, ermäßigt sich der Anspruch folgendermaßen: Aus allen Verträgen muss insgesamt keine höhere Entschädigung geleistet werden, als wenn der Gesamtbetrag der Ver- sicherungssummen Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Haben Sie eine Mehrfachversicherung abgeschlossen, um sich da- durch dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den Umständen Kenntnis erlangen, welche die Nichtigkeit begründen.

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Folgen. b) b. Bei einer Mehrfachversicherung haften die Versicherer in folgender Weise als Gesamtschuldner: Jeder Versicherer hat den Betrag zu zahlen, den er nach seinem Ver- trag leisten muss. Im Ganzen können Sie aber nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Das gilt entspre- chend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. Erlangen Wenn Sie (oder der Versicherte bei einer Versicherung für frem- de Rechnung, siehe C 2.) aus anderen Versicherungsverträgen Ent- schädigung eine Entschädigung für denselben SchadenSchaden erhalten, ermäßigt sich der schmälert das den Anspruch aus diesem Vertrag. Aus allen Verträgen muss Das gilt auch, wenn bei einer Versicherung für fremde Rechnung der Versicherte die Entschädigung erhält. Sehen Sie dazu C 2.1. Sie erhalten insgesamt keine höhere Entschädigung geleistet werden, nicht mehr als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäreden Betrag des Ihnen entstan- denen Schadens. Sind Entschädigungsgrenzen vereinbart? Dann gilt das Gleiche. Sie erhalten insgesamt nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens, ermäßigt sich begrenzt durch die Höhe der Anspruch folgendermaßen: Aus allen Verträgen muss insgesamt keine höhere Entschädigung geleistet werden, als wenn der Gesamtbetrag der Ver- sicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäreEntschädigungsgrenze. Haben Sie eine Mehrfachversicherung abgeschlossen, um sich da- durch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ? Dann ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt so lange zu, zu dem bis wir von den Umständen Kenntnis erlangen, welche die Nichtigkeit begründen.

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Folgen. b) Bei Mehrfachversicherung haften die Versicherer in folgender Weise als Gesamtschuldner: Jeder Versicherer hat den Betrag zu zahlen, den er nach seinem Ver- trag leisten muss. Im Ganzen können Sie aber nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Das gilt entspre- chend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. Erlangen Sie (oder der Versicherte bei einer Versicherung für frem- de Rechnungfremde Rech- nung, siehe unter C 2.2.1) aus anderen Versicherungsverträgen Ent- schädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus diesem Vertrag. Aus allen Verträgen muss Sie erhalten insgesamt keine höhere Entschädigung geleistet werdennicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens. Das Gleiche gilt, wenn Entschädigungsgrenzen vereinbart sind. Sie er- halten insgesamt nicht mehr als wenn den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens, begrenzt durch die Höhe der Gesamtbetrag der Versicherungssummen nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Sind Entschädigungsgrenzen vereinbart, ermäßigt sich der Anspruch folgendermaßen: Aus allen Verträgen muss insgesamt keine höhere Entschädigung geleistet werden, als wenn der Gesamtbetrag der Ver- sicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäreEntschädigungsgrenze. Haben Sie eine Mehrfachversicherung abgeschlossen, um sich da- durch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den Umständen Kenntnis erlangen, welche die Nichtigkeit begründen.

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Folgen. b) Bei Mehrfachversicherung haften die Versicherer in folgender Weise als Gesamtschuldner: Jeder Versicherer hat den Betrag seine Leistung im vereinbarten Umfang zu zahlen, den er nach seinem Ver- trag leisten musserbrin- gen. Im Ganzen können Sie aber nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Das gilt entspre- chendentsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. Erlangen Sie (oder der Versicherte bei einer Versicherung für frem- de fremde Rechnung, siehe C 2.) aus anderen Versicherungsverträgen Ent- schädigung Entschädi- gung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus diesem Vertrag. Aus allen Verträgen muss insgesamt keine höhere Entschädigung Entschädi- gung geleistet werden, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen Versicherungs- summen nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Sind Entschädigungsgrenzen vereinbart, ermäßigt sich der Anspruch folgendermaßen: Aus allen Verträgen muss insgesamt keine höhere Entschädigung geleistet werden, als wenn der Gesamtbetrag der Ver- sicherungssummen Versi- cherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Haben Sie eine Mehrfachversicherung abgeschlossen, um sich da- durch dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser die- ser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den Umständen Kenntnis erlangen, welche die Nichtigkeit begründen.

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