Form der Anlieferung. Für die Entsorgung legen wir oder der von uns beauftragte Dritte eine bestimmte Form der Anlieferung (z. B. Saugwagen, Container, Fässer) verbindlich fest. Diese sind vom KUNDEN zu beachten. Für Schäden und Aufwendungen, die infolge der Verwendung ungeeigneter oder man- gelhafter Behältnisse oder ungenügender oder falscher Kennzeichnung entstehen, haftet Leistungen ausschließlich auf die zugehörigen Behälter. Reinigungen von Leitungen, Schächten oder anderen Bauteilen werden gesondert berechnet. Das Begehen der Behälter oder der Einstieg zu Reinigungszwecken ist nicht generell vorgesehen. Veranlasst der KUNDE eine Begehung oder einen Einstieg zu Reinigungszwecken, ist dies vorher anzumelden. Die da- für erforderlichen Messungen, Schutzmaßnahmen und Zuschläge werden als Sonderleistungen berechnet. der KUNDE. 10.4 Behältnisse des Kunden Für die Transporteignung von kundeneigenen Behältern ist der KUNDE allein verantwortlich. Stand: November 2023 Wir übernehmen keine Haftung, wenn Behältnisse nicht vollständig entleert werden kön- nen. Der KUNDE hat die Kosten von Maßnahmen zu tragen, die während des Transportes auf Grund von Mängeln der von ihm gestellten Transportbehältnissen oder nicht ordnungsge- mäßer Ladung erforderlich werden.
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Form der Anlieferung. Für die Entsorgung legen wir oder der von uns beauftragte Dritte eine bestimmte Form der Anlieferung (z. B. Saugwagen, Container, Fässer) verbindlich fest. Diese sind vom KUNDEN zu beachten. Für Schäden und Aufwendungen, die infolge der Verwendung ungeeigneter oder man- gelhafter Behältnisse oder ungenügender oder falscher Kennzeichnung entstehen, haftet Leistungen ausschließlich auf die zugehörigen Behälter. Reinigungen von Leitungen, Schächten oder anderen Bauteilen werden gesondert berechnet. Das Begehen der Behälter oder der Einstieg zu Reinigungszwecken ist nicht generell vorgesehen. Veranlasst der KUNDE eine Begehung oder einen Einstieg zu Reinigungszwecken, ist dies vorher anzumelden. Die da- für erforderlichen Messungen, Schutzmaßnahmen und Zuschläge werden als Sonderleistungen berechnet. der KUNDE. 10.4 Behältnisse des Kunden Für die Transporteignung von kundeneigenen Behältern ist der KUNDE allein verantwortlich. Stand: 01. November 2023 Wir übernehmen keine Haftung, wenn Behältnisse nicht vollständig entleert werden kön- nen. Der KUNDE hat die Kosten von Maßnahmen zu tragen, die während des Transportes auf Grund von Mängeln der von ihm gestellten Transportbehältnissen oder nicht ordnungsge- mäßer Ladung erforderlich werden.
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