Form und Inhalt des Angebots Musterklauseln

Form und Inhalt des Angebots. Jeder Bieter darf nur e i n Angebot einreichen. Bei der elektronischen Angebotsabgabe erfolgt die Unterschrift des Bieters durch die elektronische Sig- natur. Vom Bieter ist unter dem Dokument "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen" keine Unterschrift, beispielsweise in Form einer eingescannten Unterschrift oder in Form von einer elektronischen Eingabe im Dokument, zu leisten. Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden oder eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist es grund- sätzlich erforderlich, innerhalb der "Eignungsprüfung" (gemäß Nummer 3): • unter der dortigen Nummer 1.1 "Benennung und Verpflichtung von Nachunternehmern" von je- dem Nachunternehmer • unter der dortigen Nummer 1.2 "Erklärung der Bietergemeinschaft" von jedem Mitglied der Bie- tergemeinschaft • unter der dortigen Nummer 2 "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" vom Bieter / von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer jeweils mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen und in eingescannter Form zu übermitteln / bei- zufügen. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter das unterschriebene Dokument als Original einzureichen. Die Dokumente zum Angebot sind im Bietertool unter dem Punkt "Dokumente zum Angebot" wie folgt hinzuzufügen:
Form und Inhalt des Angebots. Die Angebote müssen Folgendes enthalten: • alle in dieser Leistungsbeschreibung verlangten Informationen und Unterlagen, die es ermöglichen, die Ausschlusskriterien zu überprüfen (siehe Abschnitt 10.1), die Leistungsfähigkeit der Bieter anhand der Auswahlkriterien festzustellen (siehe Abschnitt 10.2) und die Angebote auf der Grundlage der Zuschlagskriterien zu bewerten (siehe Abschnitt 10.3); • alle Informationen zum Preis gemäß Abschnitt 7; für ihre Preisangebote haben die Bieter das in Anhang B beigefügte Formular (Preisverzeichnis) zu benutzen. Das Formular ist vollständig auszufüllen. Angebote mit unvollständigem oder geändertem Preisverzeichnis werden vom Bewertungsverfahren ausgeschlossen. Die Angebote müssen wie nachstehend beschrieben in drei Teilen präsentiert werden (vgl. Checkliste in Anhang C): Dieses umfasst • ein Anschreiben, in dem der Bieter bestätigen muss, dass er in der Lage ist, ab Inkrafttreten des Vertrags die jeweiligen Dienstleistungsaufträge anzunehmen. Ferner muss der Bieter die Bindefrist für sein Angebot bestätigen (zwölf Monate ab dem Termin für die Einreichung der Angebote). Dieses Schreiben muss von dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) des Bieters unterzeichnet sein; • allgemeine Informationen, insbesondere die ehrenwörtliche Erklärung zu den Ausschlusskriterien sowie die Bestätigung, dass kein Interessenkonflikt besteht (siehe Abschnitt 10.1) und dass der Bieter über die Fähigkeiten verfügt, die in den Auswahlkriterien bestimmt wurden (siehe Abschnitt 10.2). Im Fall eines gemeinsamen Angebots sind diese Unterlagen von jedem der Wirtschaftsteilnehmer einzureichen, die sich im Rahmen des gemeinsamen Angebots zusammengeschlossen haben. Dieser Teil des Angebots muss den technischen Spezifikationen entsprechen. Es muss alle für die Bewertung der Angebote auf der Grundlage der Zuschlagskriterien (siehe Abschnitt 10.3.1) erforderlichen Informationen und Unterlagen enthalten. Dazu gehört Folgendes: • Zusammenfassung des Angebots (mit Inhaltsverzeichnis); • eine ausführliche Beschreibung der vom Bieter vorgeschlagenen Dienstleistungen, der Folgemaßnahmen, der Planungs- und Verwaltungsverfahren sowie der technischen Spezifikationen der Ausrüstung, die zur Erbringung der im Preisverzeichnis beschriebenen Dienstleistungen eingesetzt werden soll; • der Qualitätssicherungsplan, der während der Dauer der Vertragserfüllung gegenüber der Kommission für die Erbringung dieser Leistungen angewendet wird (siehe Abschnitt 6.3); • Organisation de...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.