Inkrafttreten des Vertrags Musterklauseln

Inkrafttreten des Vertrags. Dieser Vertrag tritt drei Monate nach Hinterlegung der dreissigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim Generaldirektor der WIPO in Kraft.
Inkrafttreten des Vertrags. (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht. (2) Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Austausch der Ratifikationsurkunden folgt.
Inkrafttreten des Vertrags. 15.1.1 Der Vertrag für eine bestimmte Dienstleistung tritt mit der Unterzeichnung eines Lastenhefts oder eines Bestellscheins durch beide Parteien in Kraft. 15.1.2 Wird eine Bestellung via Internet abgegeben, beginnt der Vertrag erst, wenn Sunrise eine Bestellbestätigung auf postalischem oder elek- tronischem Weg versendet. In jedem Fall tritt der Vertrag mit der Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden in Kraft.
Inkrafttreten des Vertrags. Der Vertrag tritt zu dem in den Besonderen Bedingungen angegebenen Datum in Kraft.
Inkrafttreten des Vertrags. (1)a) Vorbehaltlich des Absatzes 3 tritt dieser Vertrag drei Monate nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem acht Staaten ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunden hinterlegt haben, sofern wenigstens vier dieser Staaten gesondert eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllen: i) die Zahl der in diesem Staat eingereichten Anmeldungen hat nach den jüngsten vom Internationalen Büro veröffentlichten Jahresstatistiken 40 000 überschritten; ii) die Staatsangehörigen dieses Xxxxxx oder die Personen mit Sitz oder Wohnsitz in diesem Staat haben nach den jüngsten vom Internationalen Büro veröffentlichten Jahresstatistiken mindestens 1000 Anmeldungen in einem einzigen ausländischen Staat eingereicht; iii) das nationale Amt des Xxxxxx hat nach den jüngsten vom Internationalen Büro veröffentlichten Jahresstatistiken mindestens 10 000 Anmeldungen von Staatsangehörigen ausländischer Staaten oder Personen mit Sitz oder Wohnsitz in diesen Staaten erhalten.
Inkrafttreten des Vertrags. (1) Der Vertrag tritt für die ersten fünf Staaten, die ihre Ratifikations- oder Beitritts- urkunden hinterlegt haben, drei Monate nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die fünfte Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt worden ist. (2) Der Vertrag tritt für jeden anderen Staat drei Monate nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem dieser Staat seine Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt hat, sofern in der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde nicht ein späterer Zeitpunkt angegeben ist. Im letzteren Fall tritt der Vertrag für diesen Staat zu dem angegebenen Zeitpunkt in Kraft.
Inkrafttreten des Vertrags. Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom in Kraft.
Inkrafttreten des Vertrags. Die abgeschlossenen Garantien treten zu dem Datum und der Uhrzeit in Kraft, die in den Persönlichen Bedingungen festgelegt sind, und frühestens zum Datum und der Uhrzeit, die gegebenenfalls auf der vorläufigen grünen Versicherungskarte vermerkt sind. Die Uhrzeit des Inkrafttretens ist vorbehaltlich einer anderslautenden Bestimmung auf 0 Uhr festgelegt. Dieselben Bestimmungen gelten für jeden Nachtrag zum Vertrag.
Inkrafttreten des Vertrags. Dieser Vertrag tritt drei Monate nach Hinterlegung der dreissigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde durch die qualifizierten Parteien im Sinne von Artikel 23 in Kraft.