Form von Erklärungen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers / der Käuferin in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des/der Erklärenden bleiben unberührt.
Form von Erklärungen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die Sie der IS WINDOBONA Vienna GmbH gegenüber oder einem Dritten abzugeben haben, bedürfen der Schriftform.
Form von Erklärungen. Kaufverträge ab einem Kaufpreis von 1000,00 Euro (netto), deren Änderung, Ergänzung und Aufhebung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für Nebenabreden. Im Übrigen gilt für Erklärungen, Anzeigen und Angaben des Käufers der Unternehmer ist die Schriftform, für solche des Käufers der Verbraucher ist gilt die Textform.
Form von Erklärungen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Lieferant gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
Form von Erklärungen. Sofern der Verkäufer dem Forstamt der Stadt VS eine wirksame Holzverkaufsvollmacht ausgestellt hat und dieses als Erfüllungsgehilfe und/oder Verkaufsorganisation des Verkäufers agiert, gelten diese AVZ-VS in denen explizit auf den Verkäufer abgestellt wird, in gleichem Maße auch für das Forstamt der Stadt VS. Abs. 1.1 bleibt hiervon unberührt. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E- Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
Form von Erklärungen. 1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
3. The customer shall be entitled to process and/or sell the goods subject to retention of title in the ordinary course of its business dealings as long as the customer is not in arrears. Pledging and assignment as collateral security are inadmissible. The claims resulting from further sale or a further legal justification (insurance, unlawful act) with regard to the goods subject to retention of title (including any balance claims from account current) are hereby assigned entirely by the customer to us to serve as security. We herewith accept the corresponding assignment. Furthermore, the customer grants the revocable authorization to collect the claims assigned to us on its own behalf for its account. This authorization of collection can be revoked anytime if the customer fails to duly comply with its payment obligations. The customer shall not be allowed to assign these claims, not even for the purpose of the collection of the claims by way of factoring, unless the obligation of the factor is created at the same time to directly affect the counter- performance in the amount of the claim to us for as long as claims from us against the customer still exist.
4. All processing or modification of the goods subject to retention of title by the customer shall be carried out for us in all cases. If the goods subject to retention of title are processed with other items that do not belong to us, we shall acquire co-ownership of the new item in the ratio of the value of the goods subject to retention of title (purchase price plus VAT) to the other mixed items at the point of processing. The provisions for the goods subject to retention of title shall also apply for any new items produced by processing If the goods subject to retention of title are mixed inextricably with other items that do not belong to us, we shall acquire co-ownership of the new item in the ratio of the value of the goods subject to retention of title (purchase price plus VAT) to the other mixed items at the point of the mixing. If the mixing is carried out in such a way that the item of the customer is to be regarded as the main item, it is considered to be agreed that the customer shall transfer proportionate co-ownership to us. We herewith accept the assignment. The customer shall safeguard sole ownership or co-ownership on our behalf.
5. Moreover, the custome...
Form von Erklärungen. 1.1 Für ab dem 1.7.2012 abgeschlossene Verträge sowie für Verträge, für die ab dem 1.7.2012 ein Tarifwechsel erfolgt, gilt: Für Erklärungen und Informationen des Versicherungsnehmers, versicherter Personen oder sonstiger Dritter genügt es zur Wirksamkeit, wenn sie in geschriebener Form erfolgen und dem Versicherer zugehen. Der geschriebenen Form wird durch einen Text in Schriftzeichen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. Telefax oder E-Mail), entsprochen. Ausgenommen hiervon sind Erklärungen, für welche gesetzlich die Schriftform vorgesehen ist oder für welche die Schriftform ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung vom Erklärenden eigenhändig unterschrieben zugehen muss. Bloß mündlich abgegebene Erklärungen und Informationen des Versicherungsnehmers, der versicherten Personen oder sonstigen Dritten sind nicht wirksam.
1.2 Für vor dem 1.7.2012 abgeschlossene Verträge, für die nach dem 1.7.2012 kein Tarifwechsel erfolgt ist, gilt: Erklärungen und Mitteilungen des Versicherungsnehmers können, sofern nicht ausdrücklich eine entgegenstehende Regelung gilt, schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Der Versicherer hat das Recht, zu jeder mündlichen oder telefonischen Erklärung die Nachreichung in Schriftform zu verlangen. Erklärungen, die an eine Frist gebunden sind, haben jedenfalls schriftlich zu erfolgen. Schriftliche Erklärungen können nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten auch telegrafisch, fernschriftlich, mit Telefax, im Wege der elektronischen Datenübertragung oder jeder anderen technisch möglichen Weise vorgenommen werden. Weist eine schriftliche Erklärung keine eigenhändige Originalunterschrift oder elektronisch sichere Signatur auf, so kann der Versicherer eine Nachreichung der Erklärung in Schriftform mit eigenhändiger Originalunterschrift verlangen.
Form von Erklärungen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die Sie der Skydiver GmbH gegenüber oder einem Dritten abzugeben haben, bedürfen der Schriftform.
Form von Erklärungen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die Sie der Windobona Berlin GmbH gegenüber oder einem Dritten abzugeben haben, bedürfen der Schriftform.
Form von Erklärungen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die gegenüber uns abgeben werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.