Formale Pflichten. Ein Arbeitsvertrag liegt vor, wenn Sie sich als Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer über die üblichen und wesentlichen Bestandteile eines Arbeitsvertrags geeinigt haben. Selbst- verständlich dürfen nur gesetzlich zulässige Vereinbarun- gen getroffen werden; anderenfalls sind die Regelungen unwirksam. Arbeitsverträge sind formlos, x. x. xxxxxxxx, gültig. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich jedoch immer die Schrift- form – und dies nicht nur für den Streitfall mit dem Finanz- amt. Bei einem Arbeitsvertrag kann der Arbeitnehmer verlangen, das ihm die wichtigsten Punkte (s. Kapitel III.) eines Ar- beitsvertrags auch in schriftlicher Form nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden.
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Formale Pflichten. Ein Arbeitsvertrag liegt vor, wenn Sie sich als Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer über die üblichen und wesentlichen Bestandteile eines Arbeitsvertrags geeinigt haben. Selbst- verständlich dürfen nur gesetzlich zulässige Vereinbarun- gen getroffen werden; anderenfalls sind die Regelungen unwirksam. Arbeitsverträge sind formlos, x. x. xxxxxxxx, gültig. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich jedoch immer die Schrift- form – und dies nicht nur für den Streitfall mit dem Finanz- amt. Bei einem Arbeitsvertrag kann der Arbeitnehmer verlangen, das dass ihm die wichtigsten Punkte (s. Kapitel III.) eines Ar- beitsvertrags auch in schriftlicher Form nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden.
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Formale Pflichten. Ein Arbeitsvertrag liegt vor, wenn Sie sich als Arbeitgeber Arbeitge- ber mit dem Arbeitnehmer über die üblichen und wesentlichen Bestandteile eines Arbeitsvertrags geeinigt geei- nigt haben. Selbst- verständlich Selbstverständlich dürfen nur gesetzlich zulässige Vereinbarun- gen Vereinbarungen getroffen werden; anderenfalls anderen- falls sind die Regelungen unwirksam. Arbeitsverträge sind formlos, x. x. xxxxxxxx, gültig. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich jedoch immer die Schrift- form Schriftform – und dies nicht nur für den Streitfall mit dem Finanz- amtFinanzamt. „rückdatiert“ werden, da sonst zum einen der Vertrag nichtig ist und zum anderen ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung droht. Eine mündliche Vereinbarung kann jedoch zu einem späteren Zeit- punkt schriftlich bestätigt werden. Bei einem Arbeitsvertrag kann der Arbeitnehmer verlangenver- langen, das ihm die wichtigsten Punkte (s. Kapitel III.) eines Ar- beitsvertrags Arbeitsvertrags auch in schriftlicher Form nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden.
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