Forschungsstand Musterklauseln

Forschungsstand. Seit der Voranstellung der Kommunikativen Kompetenz als wichtigstes Ziel des Fremdsprachenunterrichts sind viele Arbeiten in diesem Bereich durchgeführt worden. Es liegen also mehrere Arbeiten zur Definition dieses Begriffs, zur Begründung seiner Vorzugsstellung im Verglich zu den anderen Unterrichtszielen, zur Beschreibung seiner Teilkompetenzen sowie zu methodischen Implikationen für das Erreichen dieses Ziels vor. Es werden im Allgemeinen vier Teilfertigkeiten erwähnt, welche in rezeptive – Hörverstehen und Leseverstehen – und produktive – Sprechen und Schreiben – unterteilt werden. Zwischen den produktiven Fertigkeiten ist die Schreibfertigkeit in der Fremdsprachenerwerbsforschung viel untersucht worden, was für die Sprechfertigkeit aber nicht der Fall ist. Wenn es in der Spracherwerbsforschung bzw. Forschung zum Erstsprachenerwerb viele Arbeiten über die Entwicklung und Förderung des Sprechens gibt, wird diese in der Fremdsprachendidaktik weniger bearbeitet. Noch im Jahre 2002 schreibt Xxxxx dazu folgendes: Wenn wir uns in der Fremdsprachendidaktik in Deutschland nach didaktischen Ansätzen zur Förderung des Sprechens umschauen, werden wir kaum fündig werden. [...] eine Sprechdidaktik scheint es überhaupt nicht zu geben (vgl. Xxxxx, 2002 :379). In den 80er und 90er Jahren haben in der Informatik bzw. den Informations- und Kommunikationstechnologien hervorragende Entwicklungen stattgefunden, welche das Leben der Menschen im Allgemeinen revolutioniert haben. Dieser Einfluss zeigt sich auch in der Didaktik bzw. der Fremdsprachendidaktik, wo mehrere, digitale Medien integrierende Modelle des Fremdsprachenunterrichts entwickelt worden sind. Es liegt eine Vielfalt von Programmen und Lernsoftware vor, die für Sprachen- bzw. Fremdsprachenlernen gedacht sind und entweder in reinen e-Learning-Modellen oder in blended-Modellen eingesetzt werden. Die dadurch bearbeitete Interaktion ist aber bei mehreren nur auf der schriftlichen Ebene begrenzt geblieben. Das 1996 an der Universität Essen entwickelte Konzept „Kuntermund und Löwenmaul“ strebt danach, Grundschüler dabei zu unterstützen „selbstbewusster lesen und schreiben zu lernen“ (Schmitz, 2012:3). Diese Arbeit fokussiert aber ausschließlich auf die schriftlichen Fertigkeiten, und die mündlichen werden total beiseitegelassen. Die Moodle Plattform (xxx.xxxxxx.xxx) ist eine Open source für die Einrichtung und Durchführung von Online-Kursen. Sie ist nicht besonders für den Sprachunterricht gedacht, wird aber auch zu ...
Forschungsstand c. Ausgangshypothese / Zielsetzung
Forschungsstand. Jazzmusiker/-innen stehen schon länger im Interesse journalistischer Recherchen oder musikwissenschaftlicher Forschung. Allerdings in- teressieren sich solche Untersuchungen meistens ausschließlich für deren künstlerischen Merkmale. Diese musikhistorischen Arbeiten (x.X. Xxxxx 1996) beschreiben und analysieren dann die musikali- schen Biografien (x.X. Xxxxxxx 1993), allenfalls wird noch erkenntlich, ob sich die Musiker/-innen ihr Instrument autodidaktisch aneigneten oder mit Lehrer/-innen den Zugang fanden. Über organisatorische und ökonomische Arbeitsbedingungen und Fragen der Lebensgestal- tung außerhalb von Bühnenauftritten wird neben einzelnen Anekdo- ten nichts berichtet. In der eigentlich naheliegenden Disziplin der Musikwissenschaft spielt der Forschungsgegenstand der ökonomischen Situation von Jazzmusiker/-innen eine doppelt untergeordnete Rolle: Denn in der universitären Musikwissenschaft „gehört Jazzforschung nach wie vor zu den unterentwickelten Randbereichen“ (Kampmann 2003: 636). In dieser Spartennische dominiert dann wie in der gesamten Musik- wissenschaft der oben beschriebene musiksystematische und -his- torische Blick auf das Kunstwerk. „Die soziale Rolle von Musikern, ihre Organisationsformen und ihre Beziehungen zu anderen sozialen Gruppen und Institutionen“ (Kampmann 2003: 641) wird hingegen wesentlich seltener zum Gegenstand wissenschaftlichen Interesses und ist vielmehr Teil der Jazzsoziologie. Dann werden mit überwie- gend empirischen Datenerhebungs- und Auswertungsverfahren Aussagen über die soziale Dimension von Jazzmusik gemacht. Zu den wenigen bekannten empirischen Studien über das Jazzpublikum zählen die Arbeiten um Xxxxxx Xxxxxxx (1978), gefolgt von der Repli- kationsstudie von Xxxxx Xxxxxxxxx (1990) und später dann von Xxxxxx Xxxxxxxxxx (2001). Auch sind empirischen Studien über die Arbeits- bedingungen von Jazzmusiker/-innen selten; Xxxxxxxx Xxxx unter- suchte beispielsweise Sozialisationsprozesse und Werdegänge von US-amerikanischen Jazzmusiker/-innen und stellt fest, dass Profes- sionalität in der Jazzszene nicht als „beruflicher Status, sondern At- tribut“ (Jost 1999: 229) verstanden werden kann. Der internationale Blick macht dann die Potenziale von Studien dieser Art deutlich: Zum Beispiel gibt es aus den USA eine der jazzstudie2016 vergleichbare Arbeit mit dem Titel ‚Changing the Beat: A Study of the Worklife of Jazz Musicians‘ (Xxxxxx 2003) oder eine Fallstudie zur ökonomischen Situation von Bandleadern2. In Großbritan...

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.