Common use of Freihändiges Verfahren Clause in Contracts

Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- gen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich befristeten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag oder die Koordination freihändig zu verge- ben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen Verfahrens rechtfertigen.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig freihän- dig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einla- dungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen Angebote eingegangenen An- gebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter An- bieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten be- reiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-Ver- suchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt hergestellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich befristeten zeitlich be- fristeten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufenLiquidationsverkäufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- Pla- nungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Exper- tengremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen vergebenen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen Verfahrens rechtfertigen.

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Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einladungs- verfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die EignungskriterienEignungskrite- rien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen eingegangenen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung Er- weiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen techni- schen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft bescha@ Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt hergestellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft bescha@ Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich befristeten zeitlich befris- teten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufenLiquidationsverkäufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfahrens zu Planungs- Pla- nungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen Vorausset- zungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Expertengre- mium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag Folge- auftrag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz Abs. 2 verge- benen Auftrag vergebenen Auf- trag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften bescha@en Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen Verfahrens rechtfertigen.

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Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einladungs- verfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht ent- spricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen techni- schen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen eingegangenen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung Er- weiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen techni- schen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt hergestellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich befristeten zeitlich befris- teten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen übli- chen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufenLiquidationsverkäufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen Grund- sätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Expertengremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag Folge- auftrag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz Abs. 2 verge- benen Auftrag vergebenen Auf- trag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen frei- händigen Verfahrens rechtfertigen.

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Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig freihän- dig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es a. Es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einla- dungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) b. es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen eingegangenen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) c. aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags Auf- trags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) d. aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) e. ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) f. der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-Ver- suchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt hergestellt oder entwickelt entwi- ckelt werden; g) g. der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) h. der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich zeitlich befristeten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufenLiquidationsverkäufen); i) i. der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- Pla- nungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Experten- gremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz Abs. 2 verge- benen vergebenen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen a. Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) b. Art und Wert der beschafften Leistung; c) c. Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen Verfahrens rechtfertigen.

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Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Ver- gleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig frei- händig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfah- ren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen eingegan- genen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- gen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich befristeten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- Pla- nungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfah- rens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden fol- genden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen Verfahrens rechtfertigen.

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Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einladungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen eingegangenen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt hergestellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich zeitlich befristeten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufenLiquidationsverkäufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Expertengremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen vergebenen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen Verfahrens rechtfertigen.

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Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag direkt Auftrag di- rekt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten einzuholen Vergleichsofferten einzu- holen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einladungs- verfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht ent- spricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen techni- schen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen eingegangenen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder o- der aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung Er- weiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen techni- schen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige Leistungenneuartige Leis- tungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-, Studien- Stu- dien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt hergestellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich befristeten zeitlich befris- teten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufenLiquidationsverkäufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt er- füllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Expertengre- mium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag Folge- auftrag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen Auftrag vergebenen Auf- trag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen frei- händigen Verfahrens rechtfertigen.

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Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen Verhand‐ lungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einladungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen wesentli‐ chen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen eingegangenen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits be‐ reits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs‐, Versuchs-Versuchs‐, Studien- Studien‐ oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt Neuent‐ wicklungsauftrags hergestellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich zeitlich befristeten Gelegenheit Gele‐ genheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere insbe‐ sondere bei Liquidationsver- käufenLiquidationsverkäufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- Planungs‐ oder Gesamtleistungswettbewerbs Ge‐ samtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfahrens zu Planungs- Planungs‐ oder GesamtleistungsstudienGesamtleis‐ tungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen Grundsät‐ zen des Gesetzes / der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Expertengremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden kann einen Auftrag nach Massgabe Artikel 20 Absatz 3 freihändig vergeben, wenn das freihändige Verfahren, von Absatz 2 verge- benen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhaltgrosser Bedeutung ist: a. zum Erhalt von inländischen Unternehmen, die für die Landesverteidigung wich‐ tig sind; oder b. für die Wahrung der Öffentlichen Interessen der Schweiz. a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen Verfahrens Ver‐ fahrens rechtfertigen.

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Samples: Bundesgesetz Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Böb)

Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Ver- gleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt er- füllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einladungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhenbe- ruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives selek- tives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich befristeten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag oder die Koordination freihändig zu verge- ben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen Verfahrens rechtfertigen.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einladungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen eingegangenen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt hergestellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich zeitlich befristeten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufenLiquidationsverkäufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gesetzes / der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Expertengremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber kann einen Auftrag freihändig vergeben, wenn es sich um einen Auftrag nach Artikel 20 Absatz 3 handelt und das freihändige Verfahren zum Erhalt von inländischen Unternehmen, die für die Landesverteidigung wichtig sind, unerlässlich ist. 4/3 Er / Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen oder 3 vergebenen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen Verfahrens rechtfertigen.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig frei- händig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einla- dungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten Schwierig- keiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige neuar- tige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt hergestellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich zeitlich befristeten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufenLiquidationsverkäufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfah- rens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Experten- gremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen Verfahrens rechtfertigen.

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Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne AusschreibungAus- schreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführendurch- zuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine ei- ne der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einladungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen wesentli- chen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt er- füllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen eingegangenen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt Neuentwick- lungsauftrags hergestellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich zeitlich befristeten Gelegenheit Gele- genheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere insbe- sondere bei Liquidationsver- käufenLiquidationsverkäufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs Ge- samtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfahrens zu Planungs- oder GesamtleistungsstudienGesamtleis- tungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Expertengremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen vergebenen Auftrag eine Dokumentation Doku- mentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen Verfahrens Ver- fahrens rechtfertigen.

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Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergebenver- geben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) a. es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einladungsver- fahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen Spezi- fikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) b. es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven se- lektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen eingegangenen Angebote auf einer ei- ner unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) c. aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) d. aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren Ein- ladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) e. ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung Erweite- rung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen Gründen Grün- den nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) f. der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige Leistungenneuartige Leistun- gen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt hergestellt oder entwickelt werden; g) x. der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) x. der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich zeitlich befristeten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufenLiquidationsverkäufen); i) i. der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen Grund- sätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Expertengremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag Folgeauf- trag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen vergebenen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen a. Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) b. Art und Wert der beschafften Leistung; c) c. Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen freihändi- gen Verfahrens rechtfertigen.

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Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen Ver- handlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einladungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen wesent- lichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen eingegangenen Angebote auf einer unzulässigen unzulässi- gen Wettbewerbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt Neuent- wicklungsauftrags hergestellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich zeitlich befristeten Gelegenheit Gele- genheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere ins- besondere bei Liquidationsver- käufenLiquidationsverkäufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs Ge- samtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfahrens zu Planungs- oder GesamtleistungsstudienGesamt- leistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Expertengremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen vergebenen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen Verfahrens rechtfertigen.

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Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergebenver- geben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) a. es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einladungsver- fahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen Spezi- fikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) b. es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven se- lektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen eingegangenen Angebote auf einer ei- ner unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) c. aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) d. aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren Ein- ladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) e. ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung Erweite- rung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen Gründen Grün- den nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) f. der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige Leistungenneuartige Leistun- gen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt hergestellt oder entwickelt werden; g) g. der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) h. der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich zeitlich befristeten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufenLiquidationsverkäufen); i) i. der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen Grund- sätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Expertengremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag Folgeauf- trag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen vergebenen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen a. Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) b. Art und Wert der beschafften Leistung; c) c. Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen freihändi- gen Verfahrens rechtfertigen.

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Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig freihän- dig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einla- dungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen eingegangenen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags Auf- trags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-Ver- suchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt hergestellt oder entwickelt entwi- ckelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich zeitlich befristeten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufenLiquidationsverkäufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- Pla- nungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Experten- gremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen vergebe- nen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen Verfahrens rechtfertigen.

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Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag öffentli- xxxx Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigtbe- rechtigt, Vergleich- sofferten Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführendurchzu- führen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert Schwellen- wert freihändig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen Vorausset- zungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einladungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge Teilnahmean- träge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen Anforde- rungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen Einladungsverfah- ren eingegangenen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede Wettbe- werbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums Eigen- tums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeange- messene Alternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt durchge- führt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung Ergän- zung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde wür- de erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten Mehr- kosten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt hergestellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich zeitlich befristeten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufenLi- quidationsverkäufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines ei- nes Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung Übereinstim- mung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführtdurchge- führt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Expertengremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehaltenvorbe- halten, den Folgeauftrag oder die Koordination freihändig freihän- dig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen vergebenen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung Anwen- dung des freihändigen Verfahrens rechtfertigen.

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Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen Ver- handlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einladungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen wesent- lichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen eingegangenen Angebote auf einer unzulässigen unzulässi- gen Wettbewerbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt Neuent- wicklungsauftrags hergestellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich zeitlich befristeten Gelegenheit Gele- genheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere ins- besondere bei Liquidationsver- käufenLiquidationsverkäufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs Ge- samtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfahrens zu Planungs- oder GesamtleistungsstudienGesamt- leistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen Grundsät- zen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Expertengremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag Folgeauf- trag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen vergebenen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen Verfahrens rechtfertigen.

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Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag direkt Auftrag di- rekt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten einzuholen Vergleichsofferten einzu- holen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einladungs- verfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht ent- spricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen techni- schen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen eingegangenen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung Er- weiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen techni- schen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige Leistungenneuartige Leis- tungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-, Studien- Stu- dien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt hergestellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich befristeten zeitlich befris- teten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufenLiquidationsverkäufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Auswahlverfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt er- füllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Expertengre- mium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag Folge- auftrag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen Auftrag vergebenen Auf- trag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen frei- händigen Verfahrens rechtfertigen.

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Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Ver- gleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt er- füllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einladungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives selek- tives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich befristeten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag oder die Koordination freihändig zu verge- ben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung des freihändigen Verfahrens rechtfertigen.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auf- trag Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleich- sofferten Ver- gleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Ein- ladungsverfahren Einladungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge Teilnahmeanträ- ge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Aus- schreibung Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Ver- fahrenVerfahren, im selektiven Verfahren oder im Einladungsverfahren einge- gangenen eingegangenen Angebote auf einer unzulässigen Wettbewerbsabrede Wettbewerbsa- brede beruhen; c) aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Al- ternativeAlternative; d) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wird die Beschaffung so dring- lichdringlich, dass selbst mit verkürzten Fristen kein offenes oder selektives se- lektives Verfahren und kein Einladungsverfahren durchgeführt werden kann; e) ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung Ergän- zung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftli- chen wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten Mehrkos- ten mit sich brin- genbringen; f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neu- artige neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags herge- stellt hergestellt oder entwickelt werden; g) der Auftraggeber beschafft Leistungen an Warenbörsen; h) der Auftraggeber kann Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeit- lich zeitlich befristeten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt (insbesondere bei Liquidationsver- käufenLi- quidationsverkäufen); i) der Auftraggeber vergibt den Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahl- verfahrens Aus- wahlverfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien; dabei müs- sen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinbarung durchgeführt; 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Ex- pertengremium Expertengremium beurteilt; 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehaltenvorbehal- ten, den Folgeauftrag oder die Koordination freihändig zu verge- benvergeben. 3 Der Auftraggeber erstellt über jeden nach Massgabe von Absatz 2 verge- benen ver- gebenen Auftrag eine Dokumentation mit folgendem Inhalt: a) Namen Name des Auftraggebers und des berücksichtigten Anbieters; b) Art und Wert der beschafften Leistung; c) Erklärung der Umstände und Bedingungen, welche die Anwendung Anwen- dung des freihändigen Verfahrens rechtfertigen.

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