Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen. 2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihän- dig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist: a es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Einla- dungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eig- nungskriterien;
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Freihändiges Verfahren. 1 Im freihändigen Verfahren vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag direkt ohne Ausschreibung. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vergleichsofferten einzuholen und Verhandlungen durchzuführen.
2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihän- dig frei- händig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist:
a es gehen im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren oder im Einla- dungsverfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge ein, kein Angebot entspricht den wesentlichen Anforderungen der Ausschreibung oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eig- nungskriterienEignungskriterien;
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen