Common use of Freistellung von Ansprüchen Dritter Clause in Contracts

Freistellung von Ansprüchen Dritter. 21.1 Der AG verpflichtet sich, den AN von sämtlichen Schadensersatzan- sprüchen, einschließlich der gesetzlichen Anwaltskosten, die insbe- sondere aus einer schuldhaften Verletzung der Instandhaltung, In- standsetzung und Wartungspflichten durch den AG, Dritten gegen- über dem AN, innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist entstehen, freizustellen. § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt. 21.2 Der AN wird den AG unverzüglich informieren, wenn Dritte ihm ge- genüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben und ihm, soweit nach den Umständen des Ein- zelfalls möglich, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten An- spruchs geben. Der AN ist verpflichtet, dem AG unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt voll- ständig schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Eventuelle darüber- hinausgehende Ansprüche des AN bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Freistellung von Ansprüchen Dritter. 21.1 Der AG verpflichtet sich, den AN von sämtlichen Schadensersatzan- sprüchenSchadensersatzansprüchen, einschließlich der gesetzlichen Anwaltskosten, die insbe- sondere aus einer schuldhaften Verletzung der Instandhaltung, In- standsetzung und Wartungspflichten Verpflichtungen aus Ziff. 8 durch den AG, Dritten gegen- über gegenüber dem AN, innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist entstehen, freizustellen. § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt. 21.2 . Der AN wird den AG unverzüglich informieren, wenn Dritte ihm ge- genüber gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben und ihm, soweit nach den Umständen des Ein- zelfalls Einzelfalls möglich, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten An- spruchs Anspruchs geben. Der AN ist verpflichtet, dem AG unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt voll- ständig vollständig schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Eventuelle darüber- hinausgehende darüberhinausgehende Ansprüche des AN bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Freistellung von Ansprüchen Dritter. 21.1 Der AG verpflichtet sich, den AN von sämtlichen Schadensersatzan- sprüchenSchadensersatzansprüchen, einschließlich der gesetzlichen Anwaltskosten, die insbe- sondere insbesondere aus einer schuldhaften Verletzung der Instandhaltung, In- standsetzung Instandsetzung und Wartungspflichten durch den AG, Dritten gegen- über gegenüber dem AN, innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist entstehen, freizustellen. § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt. 21.2 Der AN wird den AG unverzüglich informieren, wenn Dritte ihm ge- genüber gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben und ihm, soweit nach den Umständen des Ein- zelfalls Einzelfalls möglich, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten An- spruchs Anspruchs geben. Der AN ist verpflichtet, dem AG unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt voll- ständig vollständig schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Eventuelle darüber- hinausgehende darüberhinausgehende Ansprüche des AN bleiben unberührt.

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Samples: General Terms and Conditions

Freistellung von Ansprüchen Dritter. 21.1 Der AG verpflichtet sich, den AN von sämtlichen Schadensersatzan- sprüchenSchadenser- satzansprüchen, einschließlich der gesetzlichen Anwaltskosten, die insbe- sondere insbesondere aus einer schuldhaften Verletzung der InstandhaltungIn- standhaltung, In- standsetzung Instandsetzung und Wartungspflichten durch den AG, Dritten gegen- über gegenüber dem AN, innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist entstehen, freizustellen. § 254 BGB (MitverschuldenMitver- schulden) bleibt unberührt. 21.2 Der AN wird den AG unverzüglich informieren, wenn Dritte ihm ge- genüber gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben und ihm, soweit nach den Umständen Um- ständen des Ein- zelfalls Einzelfalls möglich, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten An- spruchs Anspruchs geben. Der AN ist verpflichtet, dem AG unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt voll- ständig vollständig schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Eventuelle darüber- hinausgehende darüberhinausgehende Ansprüche des AN bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen