Untersuchungs- und Rügeobliegenheit Musterklauseln

Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB).
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. 1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. im Falle der Selbstabholung bei ihrer Übernahme sofort
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. 11.1 Der Kunde ist verpflichtet, den erhaltenen Vertragsgegenstand, aber auch zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse, auf Mängel und Schäden (entsprechend § 377 HGB) unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und GRIEGER solche, wie auch später zu erkennende Mängel und Schäden, unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Mängelrügen müssen schriftlich erfol- gen.
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. 7.1 Der Kunde (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB) hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 24 Stunden ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. 8.1 Eine Wareneingangskontrolle findet durch Baumer Optronic GmbH stichprobenartig und nur im Hinblick auf von außen erkennbare Abweichungen in Identität und Menge sowie äußerlich erkennbare Schäden statt. Solche Mängel wird Baumer Optronic GmbH unverzüglich rügen. Eine Mängelrüge innerhalb von 30 Tagen nach Wareneingang ist stets rechtzeitig. Eine weitergehende Untersuchung der Ware oder Leistungen bleibt vorbehalten.
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Wir sind berechtigt, den Mangel nach unserer Xxxx durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Bestellers auf Schadensersatz bleibt unberührt. Unsere Pflicht, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, ist in jedem Falle ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache; das Recht des Bestellers, Ersatz der Aufwendungen beim Rückgriff zu verlangen (§ 478 Abs. 2 BGB) bleibt hiervon unberührt.
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. 1. Die Wareneingangskontrolle durch Topcon Electronics um- fasst ausschließlich die Prüfung der Produktidentität anhand eines Vergleichs der Bestellung mit dem Lieferschein und den Verpackungsbeschriftungen, der gelieferten Produktmenge anhand eines Vergleichs des Lieferscheins mit der Bestellung sowie äußerlich an der Verpackung offensichtlich erkennbare Transportschäden. Weitergehende Untersuchungspflichten bestehen nicht.
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Auftragnehmer zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel gezeigt hat, diesen Mangel dem Auftragnehmer gegenüber unverzüglich zu rügen. Zeigt sich später ein zunächst versteckter Mangel, so muss die Rüge unverzüglich nach dessen Feststellung erfolgen. Andernfalls gilt die Ware auch bezüglich dieses Mangels als genehmigt.
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Mängelansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nicht nachgekommen ist. Rügen haben schriftlich zu erfolgen. Der Auftraggeber hat ferner die Obliegenheit, KbH bei der Feststellung von Mängeln nach Erhalt der Leistung unverzüglich telefonisch zu kontaktieren.
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. 1. Eine Wareneingangskontrolle findet durch avateramedical GmbH stichprobenartig und nur im Hinblick auf von außen erkennbare Abweichungen in Identität und Menge sowie äußerlich erkennbare Schäden statt. Solche Mängel wird avateramedical GmbH unver- züglich rügen. Eine Mängelrüge innerhalb von 30 Tagen nach Wareneingang ist stets rechtzeitig. Eine weitergehende Unter- suchung der Ware oder Leistungen bleibt avateramedical GmbH vorbehalten.