Common use of Freistellung von Ansprüchen Dritter Clause in Contracts

Freistellung von Ansprüchen Dritter. 21.1 Der AG verpflichtet sich, den AN von sämtlichen Schadensersatzan- sprüchen, einschließlich der gesetzlichen Anwaltskosten, die insbe- sondere aus einer schuldhaften Verletzung der Instandhaltung, In- standsetzung und Wartungspflichten durch den AG, Dritten gegen- über dem AN, innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist entstehen, freizustellen. § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt.

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Freistellung von Ansprüchen Dritter. 21.1 Der AG verpflichtet sich, den AN von sämtlichen Schadensersatzan- sprüchenSchadenser- satzansprüchen, einschließlich der gesetzlichen Anwaltskosten, die insbe- sondere insbesondere aus einer schuldhaften Verletzung der InstandhaltungIn- standhaltung, In- standsetzung Instandsetzung und Wartungspflichten durch den AG, Dritten gegen- über gegenüber dem AN, innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist entstehen, freizustellen. § 254 BGB (MitverschuldenMitver- schulden) bleibt unberührt.

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