Common use of Fremdfinanzierung Clause in Contracts

Fremdfinanzierung. Der Publikums-AIF hat gemäß den Anlagebedingungen die Mög- lichkeit zur Aufnahme von Fremdmitteln. Sollte nach einer Fremd- mittelaufnahme der Publikums-AIF nicht in der Lage sein den Ka- pitaldienst zu bedienen, wäre die finanzierende Bank berechtigt die ihr regelmäßig eingeräumten Sicherheiten zu verwerten. Dies könnte bis hin zum Totalverlust der Einlage einschließlich Agio führen. Es ist geplant, dass die Spezial-AIF, in die der Publikums-AIF investiert, und/oder die von den Spezial-AIF gehaltenen Zielge- sellschaften Fremdmittel aufnehmen. Sofern ein Spezial-AIF oder mehrere Spezial-AIF, bzw. die von diesen gehaltenen Zielgesell- schaften nicht in der Lage sind, den Kapitaldienst zu bedienen, wäre die jeweils finanzierende Bank berechtigt, die ihr regelmäßig eingeräumten Sicherheiten zu verwerten. Dabei ist nicht ausge- schlossen, dass die Sicherheiten nur zu einem Preis veräußert werden können, der unter ihrem Marktwert liegt. Häufig werden in Darlehensverträgen sogenannte „Covenants“ vereinbart. Hier- bei handelt es sich um Regelungen, die es der kreditgebenden Bank erlauben, bei einer wirtschaftlichen Verschlechterung des Kreditnehmers zusätzliche Sicherheiten, Sondertilgungen oder sonstige Maßnahmen (beispielsweise Auszahlungsaussetzungen an die Anleger) zu verlangen, selbst wenn die ordnungsgemäße Leistung der Zins- und Tilgungszahlungen nicht gefährdet ist. So- fern die geforderten Maßnahmen nicht oder nicht vollumfänglich durchgeführt werden können, besteht das Risiko der Darlehens- kündigung und der Verwertung der bestehenden Sicherheiten. Im Rahmen der Aufnahme von Krediten wird ein Wertverlust der Vermögensgegenstände des Publikums-AIF durch vorrangig zu tilgende Finanzverbindlichkeiten verstärkt. Insbesondere wir durch eine Kreditaufnahme das sog. Leveragerisiko, d.h. das Risiko, dass Verluste und Verbindlichkeiten aus der Kreditaufnah- me u.U. grösser sein können als der Wert des Publikums-AIF, erhöht. Grundsätzlich kann sich eine Fremdmittelaufnahme auch negativ auf die Rückflüsse und damit die Liquiditätslage des Pu- blikums-AIF auswirken und bis zum Totalverlust der Einlage ein- schließlich Agio führen. Des Weiteren besteht im Zusammenhang mit einer Fremdfinan- zierung auch ein Zinsänderungsrisiko. Eventuell aufgenommene Kredite sind in der Regel nicht bzw. nur zum Teil mit einer fest vereinbarten Verzinsung abgeschlossen. Bei einer Fremdfinanzie- rung mit einer variablen Verzinsung sowie einer eventuellen künf- tigen Prolongation von festverzinslichen Kreditanteilen können sich steigende Zinssätze negativ auf die Wertentwicklung des Publikums-AIF und damit auf die vom Anleger erzielbaren Rück- flüsse auswirken. Dies kann sich negativ die Liquidität des Publi- kums-AIF auswirken, mit der Folge, dass dieser gezwungen sein kann, Vermögensgegenstände vorzeitig oder zu schlechteren Konditionen zu veräußern als geplant. Bei etwaigen Anschluss- finanzierungen oder sonstigen neu abzuschließenden Kreditver- trägen besteht das Risiko, dass der Publikums-AIF keinen ent- sprechenden Kredit aufnehmen kann oder einen Kredit nur zu wesentlich ungünstigeren Konditionen als geplant aufnehmen kann. Entsprechendes gilt für die Aufnahme von Fremdkapital durch Ziel- oder Objektgesellschaften.

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Samples: Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftsvertrag