Common use of Fremdsoftware Clause in Contracts

Fremdsoftware. Sollte der Kunde von proALPHA eine Subscriptionli- zenz als Fremdsoftware beziehen, geltend die fol- genden Regelungen für die eingesetzte Fremdsoft- ware ergänzend zu Ziffer 2 dieser AGB: 3.1. Für Fremdsoftware gelten ergänzend die entspre- chenden Lizenzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters. Diese werden dem Kunden im Trust Center zur Verfügung gestellt. 3.2. Dem Kunden ist ausdrücklich untersagt, Fremdsoft- ware auf irgendeine Weise zu benutzen, außer als in- tegrierter Bestandteil der Vertragssoftware. Dabei ist der Datenzugriff innerhalb der Fremdsoftware auf die proALPHA Datenstrukturen begrenzt. Der Kunde erwirbt weder das Eigentum an der Lizenz der Fremdsoftware noch sonstige Rechte an der Fremd- software und darf unter keinerlei Umständen die Fremdsoftware unabhängig oder getrennt der Ver- tragssoftware benutzen. 3.3. Der Kunde darf die Fremdsoftware ausschließlich für eigene interne Zwecke gemäß dieser AGB benutzen. Der Kunde darf weder direkt noch indirekt: (i) die Fremdsoftware verkaufen, vermieten, unterlizenzie- ren, veröffentlichen, ausstellen, verleihen, verteilen oder verleasen; (ii) irgendwelche seiner Nutzungs- rechte an den Fremdsoftwaren auf eine andere na- türliche oder juristische Person übertragen, wenn nicht unter diesen Bedingungen ausdrücklich gestat- tet; (iii) die Fremdsoftware, die ihnen zugrunde lie- gende Ideen oder Algorithmen oder die darin ent- haltene Software zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen, modifizieren, übersetzen oder versuchen, den Quellcode für diese zu entschlüsseln, oder aus Fremdsoftwaren abgeleitete Werke entwickeln, es sei denn dies durch zwingend anwendbares Recht aus- drücklich gestattet ist; (iv) Urheberrechtsvermerke oder sonstige Schutzvermerke oder Hinweistexte

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Proalpha Subscriptionslizenzen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Subscriptionslizenzen

Fremdsoftware. Sollte der Kunde von proALPHA eine Subscriptionli- zenz als Fremdsoftware beziehen, geltend die fol- genden Regelungen für die eingesetzte Fremdsoft- ware ergänzend zu Ziffer 2 dieser AGBZusatzbedingun- gen: 3.1. Für Fremdsoftware gelten ergänzend die entspre- chenden Lizenzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters. Diese werden dem Kunden im Trust Center zur Verfügung gestellt. 3.2. Dem Kunden ist ausdrücklich untersagt, Fremdsoft- ware auf irgendeine Weise zu benutzen, außer als in- tegrierter Bestandteil der Vertragssoftware. Dabei ist der Datenzugriff innerhalb der Fremdsoftware auf die proALPHA Datenstrukturen begrenzt. Der Kunde erwirbt weder das Eigentum an der Lizenz der Fremdsoftware noch sonstige Rechte an der Fremd- software und darf unter keinerlei Umständen die Fremdsoftware unabhängig oder getrennt der Ver- tragssoftware benutzen. 3.33.2. Der Kunde darf die Fremdsoftware ausschließlich für eigene interne Zwecke gemäß dieser AGB Zusatzbedin- gungen benutzen. Der Kunde darf weder direkt noch indirekt: (i) die Fremdsoftware verkaufen, vermieten, unterlizenzie- renunterlizenzieren, veröffentlichen, ausstellen, verleihenverlei- hen, verteilen oder verleasen; (ii) irgendwelche seiner Nutzungs- rechte Nutzungsrechte an den Fremdsoftwaren auf eine andere na- türliche an- dere natürliche oder juristische Person übertragen, wenn nicht unter diesen Bedingungen ausdrücklich gestat- tetgestattet; (iii) die Fremdsoftware, die ihnen zugrunde lie- gende liegende Ideen oder Algorithmen oder die darin ent- haltene Software zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen, modifizieren, übersetzen oder versuchen, den Quellcode für diese zu entschlüsseln, oder aus Fremdsoftwaren abgeleitete Werke entwickeln, es sei denn dies durch zwingend anwendbares Recht aus- drücklich gestattet ist; (iv) Urheberrechtsvermerke oder sonstige Schutzvermerke oder HinweistexteHinweistexte auf, in bzw. aus den Fremdsoftware entfernen, lö- schen oder ändern; oder

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Samples: Zusatzbedingungen Für Proalpha Subscriptionslizenzen

Fremdsoftware. Sollte der Kunde von proALPHA eine Subscriptionli- zenz als Fremdsoftware beziehen, geltend die fol- genden Regelungen für die eingesetzte Fremdsoft- ware ergänzend zu Ziffer 2 dieser AGBZusatzbedingun- gen: 3.1. Für Fremdsoftware gelten ergänzend die entspre- chenden Lizenzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters. Diese werden dem Kunden im Trust Center zur Verfügung gestellt. 3.2. Dem Kunden ist ausdrücklich untersagt, Fremdsoft- ware auf irgendeine Weise zu benutzen, außer als in- tegrierter Bestandteil der Vertragssoftware. Dabei ist der Datenzugriff innerhalb der Fremdsoftware auf die proALPHA Datenstrukturen begrenzt. Der Kunde erwirbt weder das Eigentum an der Lizenz der Fremdsoftware noch sonstige Rechte an der Fremd- software und darf unter keinerlei Umständen die Fremdsoftware unabhängig oder getrennt der Ver- tragssoftware benutzen. 3.3. Der Kunde darf die Fremdsoftware ausschließlich für eigene interne Zwecke gemäß dieser AGB Zusatzbedin- gungen benutzen. Der Kunde darf weder direkt noch indirekt: (i) die Fremdsoftware verkaufen, vermieten, unterlizenzie- renunterlizenzieren, veröffentlichen, ausstellen, verleihenverlei- hen, verteilen oder verleasen; (ii) irgendwelche seiner Nutzungs- rechte Nutzungsrechte an den Fremdsoftwaren auf eine andere na- türliche an- dere natürliche oder juristische Person übertragen, wenn nicht unter diesen Bedingungen ausdrücklich gestat- tetgestattet; (iii) die Fremdsoftware, die ihnen zugrunde lie- gende liegende Ideen oder Algorithmen oder die darin ent- haltene Software zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen, modifizieren, übersetzen oder versuchen, den Quellcode für diese zu entschlüsseln, oder aus Fremdsoftwaren abgeleitete Werke entwickeln, es sei denn dies durch zwingend anwendbares Recht aus- drücklich gestattet ist; (iv) Urheberrechtsvermerke oder sonstige Schutzvermerke oder Hinweistexte

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Samples: Zusatzbedingungen Für Proalpha Subscriptionslizenzen