Common use of Fristsetzung vor Kündigung Clause in Contracts

Fristsetzung vor Kündigung. Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

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Samples: zeitreisen.zeit.de, www.hurtigruten.de, nachtaktiv-zrce.de

Fristsetzung vor Kündigung. Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 615 c BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, Art nach § 651l 615 e BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig istKündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

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Samples: www.e-hoi.de, www.go7seas-kreuzfahrten.de

Fristsetzung vor Kündigung. Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 615 c BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, Art nach § 651l 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig istKündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.

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Samples: www.derpart.com, www.e-hoi.de

Fristsetzung vor Kündigung. Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern so- fern er erheblich ist, nach § 651l 651 l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter Veranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter Veranstal- ter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

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Samples: www.ckvive.sk, www.schauinsland-reisen.de

Fristsetzung vor Kündigung. Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag Reisevertrag wegen eines ei- nes Reisemangels der in § 651i Abs. 2 651 c BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, Art nach § 651l 651 e BGB oder aus wichtigem - dem Reiseveranstalter erkennbaren - Grund wegen Unzumut- barkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig istKündi- gung des Vertrages durch ein besonderes - dem Reiseveranstalter erkennbares – Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

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Samples: www.vitiligo-bund.de

Fristsetzung vor Kündigung. Will ein der Kunde/Reisender Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er der Kunde dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

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Samples: www.siamar.de

Fristsetzung vor Kündigung. Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter RV zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter RV verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

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Samples: www.bushlegends.com

Fristsetzung vor Kündigung. Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 651 c BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, Art nach § 651l 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig istKündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

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Samples: www.baumeister-reisen.de

Fristsetzung vor Kündigung. Will ein Kunde/Kunde/ Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

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Samples: www.vacationatsea.de

Fristsetzung vor Kündigung. Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag Pauschal- reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § §651i Abs. 2 Abs.2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § §651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung Abhilfe- leistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter Reiseveran- stalter verweigert wird oder wenn die sofortige so- fortige Abhilfe notwendig ist.

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Samples: storage.alltours.de

Fristsetzung vor Kündigung. Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i Abs. 2 65 l i BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, Art nach § 651l 6511 BGB kündigen, so hat er dem Reiseveranstalter der Reisende FENNERS REISEN zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter durch F ENNERS REISEN verweigert wird oder wenn die eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

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Samples: www.fenners-reisen.de

Fristsetzung vor Kündigung. Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 651c BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, Art nach § 651l 651e BGB oder aus wichti- gem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbar- keit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene angemesse- ne Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig istKündigung des Vertrages durch ein beson- deres, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

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Samples: select-luxury.travel

Fristsetzung vor Kündigung. Will ein Kunde/Reisender der oder die Teilnehmer:in den Pauschalreisevertrag Pauschalreise- vertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, so hat er dem Reiseveranstalter Reisever- anstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

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Samples: www.circuit-booking.com

Fristsetzung vor Kündigung. Will ein Kunde/Reisender Kunde den Pauschalreisevertrag Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, Art nach § 651l BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter Rei- severanstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig istKündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

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Samples: thueringer-reisen.de

Fristsetzung vor Kündigung. Will ein Kunde/Reisender Kunde den Pauschalreisevertrag Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l 651 l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter Veranstalter zuvor eine einen angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Veranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerecht- fertigt ist.

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Samples: www.sz-reisen.de