Fristsetzung vor Kündigung. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Gebeco innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag erst nach der Fristsetzung kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer vom Kunden zu setzenden Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Gebeco verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
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Fristsetzung vor Kündigung. Wird die eine Reise infolge eines Mangels durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und leistet Gebeco innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe gesetztenbeeinträchtigt, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst nach der Fristsetzung kündigenzulässig, wobei wenn Gebeco eine schriftliche Erklärung empfohlen wirdihr vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer vom Kunden zu setzenden Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Gebeco verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gerechtfertigt wirdgekündigt, so behält Gebeco hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen