Common use of Fristsetzung Clause in Contracts

Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungs- frist eintreten, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- schutz, wenn • Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und • wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge- wiesen haben. Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch immer mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, können wir den Ver- trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Vorausset- zung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts- folge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung in Ver- zug sind, wird die Kündigung dann automatisch wirksam. Hierauf werden wir Sie bei Kündigung ausdrücklich hinweisen. Unsere Kündigung wird unwirksam und der Vertrag besteht fort, wenn Sie den angemahnten Betrag innerhalb eines Monats nach- zahlen. Die Monatsfrist beginnt mit der Kündigung oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, mit Ablauf der Zahlungsfrist. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Nachzahlung eintreten, besteht jedoch kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.

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Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss bestimmen, die mindestens 2 Wochen betragenbetragen muss. Für VersicherungsfälleDie Bestimmung ist nur wirksam, wenn wir darin den rück- ständigen Beitrag, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungs- frist eintreten, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- schutz, wenn den Absätzen 3 bis 5 mit dem Fristablauf verbunden sind. • Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und • wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge- wiesen haben. Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch immer mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, können wir den Ver- trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Vorausset- zung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts- folge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung von Bei- trag, Zinsen oder Kosten in Ver- zug Verzug sind, wird die Kündigung dann automatisch wirksam. Hierauf werden wir Sie bei Kündigung ausdrücklich aus- drücklich hinweisen. Unsere Kündigung wird unwirksam und der Vertrag besteht fort, wenn Sie den angemahnten Betrag innerhalb eines Monats nach- zahlen. Die Monatsfrist beginnt mit der Kündigung oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, mit Ablauf der Zahlungsfrist. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Nachzahlung eintreten, besteht jedoch je- doch kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.

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Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform Text- form (zum Beispiel z. B. Brief, Fax, E-Mail) eine Zahlungsfrist setzenbestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Für VersicherungsfälleBestimmung ist nur wirksam, wenn wir darin den rückständigen Beitrag, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach Ablauf den Ziff. 4.3.3 bis 4.3.5 mit dem Fristablauf verbunden sind. Wir sind nach Fristablauf zudem berechtigt, von Ihnen gleichwertige Sicherheiten in Geld bis zur Höhe der gesetzten Zahlungs- frist eintreten, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- schutz, wenn • Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und • wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge- wiesen habenim Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme einzufordern. Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch immer mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, können wir den Ver- trag Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigenkündi- gen. Vorausset- zung Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts- folge Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Ver- zug Verzug sind, wird die Kündigung dann automatisch wirksam. Hierauf werden wir Sie bei Kündigung ausdrücklich hinweisenhingewiesen. Bitte beachten Sie Ihre Pflichten nach Beendigung des Versicherungsvertrags gem. Ziff. 8. Unsere Kündigung wird unwirksam und der Vertrag besteht fort, wenn Sie den angemahnten Betrag Be- trag innerhalb eines Monats nach- zahlennachzahlen. Die Monatsfrist beginnt mit der Kündigung oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung Freisetzung verbunden worden ist, mit Ablauf der Zahlungsfrist. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Nachzahlung eintreten, besteht jedoch kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.

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Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform →Textform (zum Beispiel z.B. per Brief, Fax, E-Mail) eine ei- ne Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen Wo- chen betragen. Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungs- frist eintreten, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- schutz, wenn • Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und • wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge- wiesen haben. Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch immer mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, können wir den Ver- trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Vorausset- zung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts- folge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung nach Teil B Ziffer 1.3 Absatz 2 erklären. Wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer im- mer mit der Zahlung in Ver- zug Verzug sind, wird die Kündigung dann automatisch mit Ablauf der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist wirksam. Hierauf werden wir Sie bei Kündigung nochmals ausdrücklich hinweisen. Unsere Kündigung wird unwirksam und der Vertrag besteht fort, wenn Sie den angemahnten Betrag innerhalb eines Monats nach- zahlen. Die Monatsfrist beginnt mit der Kündigung oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, mit Ablauf der Zahlungsfrist. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Nachzahlung eintreten, besteht jedoch kein oder nur ein verminderter VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz.

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Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) eine Zahlungsfrist setzenbestimmen, die min- destens 2 Wochen betragen muss. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Für VersicherungsfälleBestimmung ist nur wirksam, wenn wir darin den rückständigen Beitrag, Zin- sen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfol- gen angeben, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungs- frist eintreten, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- schutz, wenn den Absätzen 3 bis 5 mit dem Fristablauf verbunden sind. • Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und • wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge- wiesen haben. Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch immer mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, können wir den Ver- trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Vorausset- zung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts- folge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Ver- zug Verzug sind, wird die Kündigung dann automatisch wirksam. Hierauf werden wir Sie bei Kündigung ausdrücklich hinweisen. Unsere Kündigung wird unwirksam und der Vertrag die Unfallversi- cherung besteht fort, wenn Sie den angemahnten Betrag innerhalb eines Monats nach- zahlennachzahlen. Die Monatsfrist beginnt be- ginnt mit der Kündigung oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, mit Ablauf der Zahlungsfrist. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Nachzahlung eintreten, besteht jedoch kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.

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Samples: allianz.overcastcdn.com

Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss bestimmen, die mindestens 2 Wochen betragenbetragen muss. Für VersicherungsfälleDie Bestimmung ist nur wirksam, wenn wir darin den rück- ständigen Beitrag, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungs- frist eintreten, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- schutz, wenn den Absätzen 3 bis 5 mit dem Fristablauf verbunden sind. • Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und • wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge- wiesen haben. Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch immer mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, können wir den Ver- trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Vorausset- zung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts- folge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung von Bei- trag, Zinsen oder Kosten in Ver- zug Verzug sind, wird die Kündigung dann automatisch wirksam. Hierauf werden wir Sie bei Kündigung ausdrücklich aus- drücklich hinweisen. Unsere Kündigung wird unwirksam und der Vertrag besteht fort, wenn Sie den angemahnten Betrag innerhalb eines Monats nach- zahlen. Die Monatsfrist beginnt mit der Kündigung oder, wenn die Kündigung Kündung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, mit Ablauf der Zahlungsfrist. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Nachzahlung eintreten, besteht jedoch kein oder nur ein verminderter VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz.

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Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungs- frist eintreten, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- schutz, wenn • Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und • wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge- wiesen haben. Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch immer mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, können wir den Ver- trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Vorausset- zung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts- folge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer im- mer mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Ver- zug Verzug sind, wird die Kündigung dann automatisch wirksam. Hierauf werden wer- den wir Sie bei Kündigung ausdrücklich hinweisen. Unsere Kündigung wird unwirksam und der Vertrag besteht fort, wenn Sie den angemahnten Betrag innerhalb eines Monats nach- zahlen. Die Monatsfrist beginnt mit der Kündigung oder, wenn die Kündigung Kündung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, mit Ablauf der Zahlungsfrist. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Nachzahlung eintreten, besteht jedoch kein oder nur ein verminderter VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz.

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Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) →Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungs- frist eintreten, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- schutz, wenn • Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und • wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge- wiesen haben. Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch immer weiter mit BeitragBei- trag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, können wir den Ver- trag Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Frist kündigen. Vorausset- zung Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts- folge Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung nach Ziffer 1.3 Absatz 2 erklären. Wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung in Ver- zug Verzug sind, wird die Kündigung dann automatisch mit Ablauf der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist wirksam. Hierauf werden wir Sie bei Kündigung nochmals ausdrücklich hinweisen. Unsere Kündigung wird unwirksam und der Vertrag besteht fort, wenn Sie den angemahnten Betrag innerhalb eines Monats nach- zahlen. Die Monatsfrist beginnt mit der Kündigung oder, wenn Kündigung. Wenn die Kündigung Kün- digung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden istwurde, beginnt die Monatsfrist mit Ablauf der Zahlungsfrist. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Nachzahlung eintreten, besteht jedoch kein oder nur ein verminderter VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz.

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