Common use of Fälligkeit und Zahlung der Entschädigung Clause in Contracts

Fälligkeit und Zahlung der Entschädigung. 22.1 Der Versicherer hat die Entschädigung binnen zwei Wochen nach ihrer abschließenden Feststellung zu zahlen. War eine endgültige Feststellung der Höhe des Schadens innerhalb eines Monats seit der Andienung des Schadens nicht möglich, so kann der Versicherungsnehmer eine Ab- schlagzahlung in Höhe des Betrages verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.

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Fälligkeit und Zahlung der Entschädigung. 22.1 Der Versicherer hat die Entschädigung binnen zwei Wochen nach ihrer abschließenden Feststellung zu zahlen. War eine endgültige Feststellung der Höhe des Schadens innerhalb eines Monats seit der Andienung An- dienung des Schadens nicht möglich, so kann der Versicherungsnehmer eine Ab- schlagzahlung Abschlagzahlung in Höhe des Betrages verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.

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Samples: www.tis-gdv.de, www.bodistransportversicherungen.de, www.loxx.de

Fälligkeit und Zahlung der Entschädigung. 22.1 Der Versicherer hat die Entschädigung binnen zwei Wochen nach ihrer abschließenden Feststellung zu zahlen. War eine endgültige end- gültige Feststellung der Höhe des Schadens innerhalb eines Monats Mo- nats seit der Andienung des Schadens nicht möglich, so kann der Versicherungsnehmer eine Ab- schlagzahlung Abschlagzahlung in Höhe des Betrages verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.

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Fälligkeit und Zahlung der Entschädigung. 22.1 22.1. Der Versicherer hat die Entschädigung binnen zwei Wochen nach ihrer abschließenden Feststellung Fest- stellung zu zahlen. War eine endgültige Feststellung Fest- stellung der Höhe des Schadens innerhalb eines ei- nes Monats seit der Andienung des Schadens nicht möglich, so kann der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer eine Ab- schlagzahlung Abschlagzahlung in Höhe des Betrages Betra- ges verlangen, der nach Lage der Sache mindestens min- destens zu zahlen ist.

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Samples: www.carlschroeter.de, www.carlschroeter.de

Fälligkeit und Zahlung der Entschädigung. 22.1 Der Versicherer hat die Entschädigung binnen zwei Wochen nach ihrer abschließenden Feststellung zu zahlen. War eine endgültige Feststellung der Höhe des Schadens innerhalb eines Monats seit der Andienung des Schadens nicht möglich, so kann der Versicherungsnehmer eine Ab- schlagzahlung Abschlagzahlung in Höhe des Betrages verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.

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Samples: production.virado.de, www.tvm.nl

Fälligkeit und Zahlung der Entschädigung. 22.1 26.1 Der Versicherer hat die Entschädigung binnen zwei Wochen nach ihrer abschließenden Feststellung zu zahlen. War eine endgültige Feststellung der Höhe des Schadens innerhalb eines Monats seit der Andienung des Schadens Scha- dens nicht möglich, so kann der Versicherungsnehmer eine Ab- schlagzahlung Abschlagzahlung in Höhe des Betrages verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.

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Fälligkeit und Zahlung der Entschädigung. 22.1 Der Versicherer hat die Entschädigung Entschädi- gung binnen zwei Wochen nach ihrer abschließenden Feststellung zu zahlen. War eine endgültige Feststellung der Höhe des Schadens innerhalb eines Monats seit der Andienung des Schadens nicht möglich, so kann der Versicherungsnehmer eine Ab- schlagzahlung in Höhe des Betrages verlangenver- langen, der nach Lage der Sache mindestens mindes- tens zu zahlen ist.

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Samples: www.lvm.de

Fälligkeit und Zahlung der Entschädigung. 22.1 24.1 Der Versicherer hat die Entschädigung binnen zwei Wochen nach ihrer abschließenden Feststellung zu zahlen. War eine endgültige Feststellung der Höhe des Schadens innerhalb eines Monats seit der Andienung des Schadens nicht möglich, so kann der Versicherungsnehmer eine Ab- schlagzahlung Abschlagzahlung in Höhe des Betrages Betrags verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.

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Samples: www.ruv.de

Fälligkeit und Zahlung der Entschädigung. 22.1 Der Versicherer hat die Entschädigung binnen zwei Wochen nach ihrer abschließenden Feststellung Fest- stellung zu zahlen. War eine endgültige Feststellung Fest- stellung der Höhe des Schadens innerhalb eines ei- nes Monats seit der Andienung des Schadens nicht möglich, so kann der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer eine Ab- schlagzahlung Abschlagzahlung in Höhe des Betrages Betra- ges verlangen, der nach Lage der Sache mindestens min- destens zu zahlen ist.

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Fälligkeit und Zahlung der Entschädigung. 22.1 Der Versicherer hat die Entschädigung binnen zwei Wochen nach ihrer abschließenden abschließen- den Feststellung zu zahlen. War eine endgültige end- gültige Feststellung der Höhe des Schadens innerhalb eines Monats seit der Andienung des Schadens nicht möglich, so kann der Versicherungsnehmer eine Ab- schlagzahlung Abschlagzahlung in Höhe des Betrages verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.

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