Common use of Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung Clause in Contracts

Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festge- stellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlan- gen, wenn • wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und • sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenan- zeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der endgültigen Fest- stellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden. A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen nicht zurück. Dies gilt nicht, wenn der Fahrer a) das Schadenereignis vorsätzlich herbeigeführt hat, b) die Entwendung des Fahrzeugs grob fahrlässig ermöglicht hat, c) das Fahrzeug geführt hat, obwohl er aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen. In den Fällen b) und c) verzichten wir auf den Regress, wenn der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn eine in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person, der Mieter oder der Ent- leiher beim sonstigen Gebrauch des Fahrzeugs (z. B. Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen) einen Schaden herbeiführt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festge- stellt Leistung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei 2 Wochen. A.2.7.2 Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Leistung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige fest- stellen, können Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlan- gen, wenn • wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und • sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenan- zeige feststellen lässtLeistung verlangen. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug oder ein mitversichertes Teil entwendet worden, ist zunächst abzuwartenwarten wir ab, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen leisten wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeigeeinen Monat nachdem Sie uns den Schaden angezeigt haben. A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung Leistung können Sie vor der endgültigen Fest- stellung Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung Zustimmung weder abtreten noch verpfänden. A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst gefahren sindgenutzt haben? Fährt Rückforderung bei Fahrlässigkeit Nutzt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, ? Dann fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder fahrlässiger Herbeiführung des Scha- dens nicht zurück. Dies gilt nicht, wenn der Fahrer a) das Schadenereignis vorsätzlich herbeigeführt hat, b) die Entwendung Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Fahrzeugs grob fahrlässig ermöglicht hat, c) das Fahrzeug geführt hat, obwohl er aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke Schadens – unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in und bei Entwendung des Fahrzeugs – berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führenSchwere des Verschuldens ent- spricht. In den Fällen b) und c) verzichten wir auf den Regress, wenn Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebtGemeinschaft, fordern wir unsere Leistung selbst bei grober Fahrlässig- keit nicht zurück. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechendDies gilt sinngemäß, wenn eine in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person, der Mieter oder der Ent- leiher beim sonstigen Gebrauch des Fahrzeugs (z. B. Ein- ein mitversichertes Teil genutzt wird und Aussteigen, Be- und Entladen) einen Schaden herbeiführtes dabei zu einem Schadenereignis kommt.

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Samples: KFZ Versicherung

Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festge- stellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlan- genver- langen, wenn • wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und • sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenan- zeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb Aus diesem Grunde zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeigevollständigen Beant- wortung unseres „Erstbriefes bei Totalentwendung“. A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der endgültigen Fest- stellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden. A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Dies gilt nicht, wenn Wenn der Fahrer a) Fahrer das Schadenereignis grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat, b) die Entwendung des Fahrzeugs grob fahrlässig ermöglicht hat, c) das Fahrzeug geführt hat, obwohl er aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führengilt Abschnitt A.2.9.1 entsprechend. In den Fällen b) und c) verzichten wir auf den Regress, wenn Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechendGemeinschaft, wenn eine in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Personfordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück, der Mieter oder der Ent- leiher beim sonstigen Gebrauch des Fahrzeugs (z. B. Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen) einen Schaden herbeiführtsondern nur bei vorsätzli- cher Verursachung.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festge- stellt festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlan- genverlangen, wenn - wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und - sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenan- zeige Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der endgültigen Fest- stellung Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden. A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Dies gilt nichtJedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, wenn unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Fahrer a) das Schadenereignis vorsätzlich herbeigeführt hat, b) die Entwendung Schwere des Fahrzeugs grob fahrlässig ermöglicht hat, c) das Fahrzeug geführt hat, obwohl er aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führenVerschul dens entspricht. In den Fällen b) und c) verzichten wir auf den Regress, wenn Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebtGemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordern. Die Sätze Absätze 1 und 2 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kraftfahrzeug- inder Kfz- Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person, Person sowie der Mieter oder der Ent- leiher beim sonstigen Gebrauch des Fahrzeugs (z. B. Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen) Entleiher einen Schaden herbeiführt.

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Samples: KFZ Versicherung

Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festge- stellt Entschä- digung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb inner- halb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlan- genEntschä- digung verlangen, wenn wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats Mo- nats nach Schadenan- zeige Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung Ent- schädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang Ein- gang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der endgültigen Fest- stellung end- gültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung Genehmi- gung weder abtreten noch verpfänden. A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrläs- siger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Dies gilt nichtJedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Scha- dens berechtigt, wenn unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Fahrer a) das Schadenereignis vorsätzlich herbeigeführt hat, b) die Entwendung Schwere des Fahrzeugs grob fahrlässig ermöglicht hat, c) das Fahrzeug geführt hat, obwohl er aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führenVerschuldens entspricht. In den Fällen b) und c) verzichten wir auf den Regress, wenn Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebtGemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berech- tigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordern. Die Sätze 1 und 2 Absätze1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kraftfahrzeug- Kfz- Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person, Person sowie der Mieter oder der Ent- leiher beim sonstigen Gebrauch des Fahrzeugs (z. B. Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen) Entleiher einen Schaden herbeiführt.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festge- stellt festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlan- genverlangen, wenn - wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und - sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenan- zeige Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen ab- gegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der endgültigen Fest- stellung Feststellung ohne unsere ausdrückliche aus- drückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden. A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren gefah- ren sind? Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Dies gilt nichtJedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, wenn unsere Leistung soweit zurückzufor- dern, wie dies der Fahrer a) das Schadenereignis vorsätzlich herbeigeführt hat, b) die Entwendung Schwere des Fahrzeugs grob fahrlässig ermöglicht hat, c) das Fahrzeug geführt hat, obwohl er aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führenVerschuldens entspricht. In den Fällen b) und c) verzichten wir auf den Regress, wenn Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebtGemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Scha- dens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufor- dern. Die Sätze Absätze 1 und 2 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kraftfahrzeug- Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person, Person sowie der Mieter oder der Ent- leiher beim sonstigen Gebrauch des Fahrzeugs (z. B. Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen) Entleiher einen Schaden herbeiführt.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festge- stellt festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlan- genverlangen, wenn - wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und - sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenan- zeige Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst zu- nächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform Text- form abgegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können kön- nen Sie vor der endgültigen Fest- stellung Feststellung ohne unsere unse- re ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden. A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Dies gilt nichtJedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, wenn unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Fahrer a) das Schadenereignis vorsätzlich herbeigeführt hat, b) die Entwendung Schwere des Fahrzeugs grob fahrlässig ermöglicht hat, c) das Fahrzeug geführt hat, obwohl er aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führenVerschul- dens entspricht. In den Fällen b) und c) verzichten wir auf den Regress, wenn Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens Scha- dens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebtGemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zu- rückzufordern. Die Sätze Absätze 1 und 2 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kraftfahrzeug- Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person, mitver- sicherte Person sowie der Mieter oder der Ent- leiher beim sonstigen Gebrauch des Fahrzeugs (z. B. Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen) Entleiher einen Schaden herbeiführt.

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Samples: KFZ Versicherung

Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festge- stellt festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlan- genverlangen, wenn • wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und • sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenan- zeige Schaden- anzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst zu- nächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden aufgefun- den wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung Entschädi- gung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können kön- nen Sie vor der endgültigen Fest- stellung Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden. A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordernzu- rückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Dies gilt nichtJedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, wenn unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Fahrer a) das Schadenereignis vorsätzlich herbeigeführt hat, b) die Entwendung Schwere des Fahrzeugs grob fahrlässig ermöglicht hat, c) das Fahrzeug geführt hat, obwohl er aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führenVerschul- dens entspricht. In den Fällen b) und c) verzichten wir auf den Regress, wenn Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens Scha- dens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebtGemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zu- rückzufordern. Die Sätze Absätze 1 und 2 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kraftfahrzeug- Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person, mit- versicherte Person sowie der Mieter oder der Ent- leiher beim sonstigen Gebrauch des Fahrzeugs (z. B. Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen) Entlei- her einen Schaden herbeiführt.

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Samples: Kraftfahrversicherung