Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest- stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes: A.4.10.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: ▪ Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. ▪ Bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrades notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach E.1.5. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir ▪ bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der versicherten Summe. ▪ bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu einem Tagessatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. A.4.10.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
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Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest- stellung Feststel- lung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes: A.4.10.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehenUnterlagenzugehen: ▪ • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. ▪ • Bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrades notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach E.1.5. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir ▪ • bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der versicherten Summe. ▪ • bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu einem Tagessatz. Sonstige Kosten übernehmen Kostenübernehmen wir nicht. A.4.10.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
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Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest- stellung Feststel- lung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes: A.4.10.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung Invalidi- tätsleistung beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: ▪ - Nachweis des Unfallhergangs und der UnfallfolgenUnfallfol- gen. ▪ - Bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrades notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach E.1.5. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir ▪ - bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der versicherten Summe. ▪ - bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu einem Tagessatz. Sonstige Kosten übernehmen Kostenübernehmen wir nicht. A.4.10.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten leis- ten wir innerhalb von zwei Wochen.
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Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest- stellung Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes: Erklärung über die Leistungspflicht A.4.10.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: ▪ - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. ▪ - Bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrades notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach E.1.5. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir ▪ - bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der versicherten Summe. ▪ - bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu einem Tagessatz. Sonstige Kosten übernehmen Kostenübernehmen wir nicht. Leistung innerhalb von zwei Wochen A.4.10.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
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Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest- stellung Feststel- lung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes: A.4.10.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Monatsin Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehenUnterlagenzugehen: ▪ • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. ▪ • Bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrades notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach E.1.5. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir ▪ • bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der versicherten Summe. ▪ • bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu einem Tagessatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. A.4.10.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
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