Common use of Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung Clause in Contracts

Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschä- digung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens inner- halb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschä- digung verlangen, wenn – wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und – sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Mo- nats nach Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Ent- schädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Ein- gang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der end- gültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmi- gung weder abtreten noch verpfänden. Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrläs- siger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Scha- dens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschuldens entspricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berech- tigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordern. Die Absätze1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz- Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.

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Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschä- digung Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens inner- halb innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschä- digung Entschädigung verlangen, wenn - wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und - sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Mo- nats Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst zu- nächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Ent- schädigung Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Ein- gang Eingang der in Textform Text- form abgegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können kön- nen Sie vor der end- gültigen endgültigen Feststellung ohne unsere unse- re ausdrückliche Genehmi- gung Genehmigung weder abtreten noch verpfänden. Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrläs- siger fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Scha- dens Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschuldens Verschul- dens entspricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens Scha- dens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berech- tigtberechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordernzu- rückzufordern. Die Absätze1 Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte mitver- sicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.

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Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschä- digung festgestellt Entschädigung festge- stellt haben, zahlen wir diese spätestens inner- halb innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschä- digung verlangenEntschädigung ver- langen, wenn wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Mo- nats Monats nach Schadenanzeige Schadenan- zeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb Aus diesem Grunde zahlen wir die Ent- schädigung Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Ein- gang Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeigevollständigen Beant- wortung unseres „Erstbriefes bei Totalentwendung“. A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der end- gültigen Feststellung endgültigen Fest- stellung ohne unsere ausdrückliche Genehmi- gung Genehmigung weder abtreten noch verpfänden. Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrläs- siger fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Jedoch sind wir bei Wenn der Fahrer das Schadenereignis grob fahrlässiger Herbeiführung des Scha- dens berechtigtfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschuldens entsprichtgilt Abschnitt A.2.9.1 entsprechend. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berech- tigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordern. Die Absätze1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz- Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführtsondern nur bei vorsätzli- cher Verursachung.

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Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschä- digung Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens inner- halb innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschä- digung Entschädigung verlangen, wenn - wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und - sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Mo- nats Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Ent- schädigung Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Ein- gang Eingang der in Textform abgegebenen ab- gegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der end- gültigen endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmi- gung aus- drückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden. A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefah- ren sind? Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrläs- siger fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Scha- dens Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordernzurückzufor- dern, wie dies der Schwere des Verschuldens entspricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens Scha- dens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berech- tigtberechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordernzurückzufor- dern. Die Absätze1 Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.

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