FÖRDERMITTEL Musterklauseln

FÖRDERMITTEL. 3.1 Option 2: Die Hochschuleinrichtung zahlt Fahrt- und Aufenthaltskosten für den/die Teilnehmer/in in Form von Sachleistungen oder erstattet bei Vorfinanzierung durch den/die Teilnehmer/in diese Kosten nach den internen Regelungen der Hochschuleinrichtung. Die Hochschuleinrichtung muss in diesem Fall sicherstellen, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. 3.2 Die Erstattung von Kosten, die ggf. für Teilnehmer/innen mit Behinderung anfallen, ist abhängig von den vom Teilnehmer/innen eingereichten zusätzlichen Belegen. 3.3 Die finanzielle Unterstützung darf nicht zur Deckung von Kosten verwendet werden, die bereits aus EU- Mitteln finanziert werden. 3.4 Unbeschadet der Bestimmung in Artikel 3.3 ist die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU mit allen sonstigen Finanzierungsquellen vereinbar. 3.5 Befolgt der/die Teilnehmer/in die Bestimmungen aus dieser Vereinbarung nicht, ist die finanzielle Unterstützung aus Xxxxxxx+ Mitteln der EU ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Auf die Rückzahlung wird jedoch verzichtet, wenn der/die Teilnehmer/in durch höhere Gewalt am Abschluss der Mobilitätsmaßnahme nach Anhang I gehindert wurde. Diese Fälle müssen von der Entsendeeinrichtung gemeldet werden und müssen von der Nationalen Agentur akzeptiert werden.
FÖRDERMITTEL. 3.1 Die Hochschuleinrichtung übernimmt die finanzielle Förderung von Fahrt- und Aufenthaltskosten für den/die Teilnehmer/in in Form von individuellen Unterstützungsleistungen. Die Erstattung der Kosten erfolgt nur nach realen Kosten (gegen Belege), nach den internen Regelungen der Hochschuleinrichtung (xxxx://xxx.xxxx.xx.xx/xxxx/xxxxxx/xxxxxxxxxxxx/) und bis zum maximal möglichen Erasmus-Förderbetrag (xxxx://xxx.xxxx.xx.xx/xxx-xxxxxxxx-xx.xxxx bzw. xxxx://xxx.xxxx.xx.xx/xxx-xxxxxxxx-xxxx-xxxxxxxx.xxxx). Die Überweisung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Lohnverrechnung/Dienstreiseabrechnung. 3.2 Die Erstattung von Kosten, die ggf. für Teilnehmer/innen mit Behinderung anfallen, ist abhängig von den eingereichten zusätzlichen Belegen. 3.3 Die finanzielle Unterstützung darf nicht zur Deckung von Kosten verwendet werden, die bereits aus EU-Mitteln finanziert werden. 3.4 Unbeschadet der Bestimmung in Artikel 3.3 ist die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU mit allen sonstigen Finanzierungsquellen vereinbar. 3.5 Führt der/die Teilnehmer/in die Mobilitätsmaßnahme nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen aus dieser Vereinbarung durch, ist die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Auf die Rückzahlung wird jedoch verzichtet, wenn der/die Teilnehmer/in durch höhere Gewalt am Abschluss der Mobilitätsmaßnahme nach Anhang I gehindert wurde. Diese Fälle müssen von der Entsendeeinrichtung gemeldet werden und müssen von der Nationalen Agentur akzeptiert werden.
FÖRDERMITTEL. Der AN ist dem AG auf Wunsch bei der Erstellung von Förderanträgen behilflich. Diese Hilfe erfolgt ausschließlich als Gefälligkeit, so dass der AN keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und/ oder Einhaltung von Fristen übernimmt.
FÖRDERMITTEL. Geschäftsführer von GmbHs mit Entwicklungskapazitäten wissen oft gar nicht, dass es für ihre Projekte För- dergelder gibt. Oft reicht es schon zur Förderung, wenn Sie Ihr Projekt etwas weiter fassen und schon ste- hen Ihnen Fördergelder zu. Meistens kann man nämlich nicht am Namen am Namen des Förderprogramms und auch dann erst auf den zweiten Blick erkennen, für welche konkreten Vorhaben und Projekte es bares Geld gibt. Prüfen Sie systematisch, ob Ihnen Fördermittel bereits zustehen, oder welche Projekte Sie in Ihrer GmbH anschieben können, damit es Geld vom Staat gibt. Förderart: Förderbereich: Gebiet: Zuschuss Forschung und Entwicklung Bund Berechtigte: Unternehmen; Forschungseinrichtungen; Hochschulen Ansprechpartner: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Anträge können auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen gestellt werden, sofern Sie die dazu notwendigen fachlichen Voraussetzungen einbringen und über entsprechende Kapazitäten verfügen. ▪ Innovative optische Kommunikationsnetze ▪ Erarbeitung von Technologien für Transport, Vermittlung, Verarbeitung und Speicherung von Information mit optischen und optoelektronischen Mitteln. Anwendungsbereiche: neuartige breitbandige optische Systeme und Netzinfrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnik. ▪ Mobile Kommunikationssysteme ▪ Entwicklung breitbandiger Mobilkommunikationssysteme, die zu jeder Zeit und an jedem Ort den Zugriff auf multimediale Dienste (z. B. Internet, Videokonferenz) zulassen, Erschließung dieser neuen digitalen Mobilfunkdienste durch neuartige Systemkonzepte und durch Schlüsselkomponenten in Form monolithi- scher Mikrowellenschaltkreise für höchste Frequenzen und geringe Verlustleistung. ▪ Displaytechnik ▪ Entwicklung von Flachdisplays (z. B. flexible Flüssigkristall-Displays oder Elektroluminiszenz- Technologie auf Polymerbasis) mit allen dazu notwendigen technologischen Schritten; Schaffung von Chancen in schnellwachsenden Anwendungsfeldern durch neuartige Visualisierungsprinzipien. ▪ Neue Technologiefelder ▪ Erschließung des Potentials der Halbleiter mit großem Bandabstand wie den Gruppe-III-Nitriden, den II- VI-Verbindungen sowie den Siliziumkarbiden für Optolektronik und Hochleistungselektronik. Entwicklung neuer Quantenstruktursysteme beim Übergang auf zwei-, ein- und nulldimensionale Strukturen zur Erzie- lung erheblicher Fortschritte hinsichtlich Integrationsdichte, Energieverbrauch und Fertigungskosten. Die fett hervorgehobenen Förderbereiche...
FÖRDERMITTEL. Im Rahmen der immobilienwirtschaftlichen Tätigkeit besteht teilweise die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln (z. B. Investitionszuschüsse und -zulagen). Aus verein- nahmten Fördergeldern können in Folgejahren – bei Nichterfüllung der Förderbedingungen – Rückzahlungsansprüche gegen den Fördermittelempfänger resultieren. Daher werden beste- hende Förderverträge regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung der Förderbedingungen beurteilt. Entsteht ein solches Risiko, kann es negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben. Zum 31. Dezember 2015 wird diesbezüglich von einer mittleren Schadenshöhe und einer unwesentlichen Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen.
FÖRDERMITTEL. Für das Projekt der Interkommunalen Zusammenarbeit sollen Fördermittel beantragt werden, die nach Bewilligung mit den Kosten nach § 5 verrechnet werden sollen. Die Fördermittel sollen gleichmäßig auf die Dauer von fünf Jahren aufgeteilt werden.
FÖRDERMITTEL. Die Kombination von Mikrokrediten mit Fördermitteln ist nur im Rahmen der jeweils geltenden Förderbestimmungen möglich. Eine Finanzierung aus mehreren Förderprogrammen für einen Fördertatbestand (Stichwort: Doppelförderung) ist ausgeschlossen. Betreuungsverträge, auch im Rahmen des „Gründercoaching Deutschland“, sowie weitere Verträge mit dem Kreditnehmer sind der Bank anzuzeigen.
FÖRDERMITTEL. Für die Realisierung gemeinsam vereinbarter Projekte wird die Zählgemeinschaft dafür sorgen, dass die Bezirksverwaltung sich systematisch um Förderprogramme bewirbt und zur Verfügung gestellte Fördermittel - insbesondere EU-Mittel - für alle geeigneten Bereiche möglichst vollständig abruft.
FÖRDERMITTEL. 3.1 Die finanzielle Unterstützung wird berechnet gemäß den im Erasmus-Programmleitfaden aufgeführten Förderrichtlinien 3.2 (Wird von HTS ausgefüllt): Der Teilnehmer / Die Teilnehmerin erhält finanzielle Förderung aus Erasmus+ EU-Fördermmitteln für 3.3 (Wird von HTS ausgefüllt): Die Gesamtsumme der finanziellen Förderung für die Mobilitätsphase beträgt EUR. 3.4 X [Option 1 – Auszahlung der Pauschalen an die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer] Die Einrichtung stellt dem Teilnehmer / der Teilnehmerin die benötigte Unterstützung in Form der Auszahlung des in Artikel 3.3 aufgeführten Betrags. [Option 2 – nur Sachleistung/Erstattung] Die Einrichtung leistet gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin die benötigte Unterstützung in Form von direkter Erbringung als Sachleistung oder, sofern vom Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin vorfinanziert, erstattet diese Kosten gemäß den internen Regelungen der Einrichtung. Im Fall einer Sachleistung hat die Einrichtung sicherzustellen, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. [Option 3 – Mischform aus Pauschalen und Sachleistung/Erstattung] Der Teilnehmer / Die Teilnehmerin erhält von der Einrichtung Fördermittel in Höhe von EUR und eine Sachleistung oder eine Erstattung für Fahrtkosten / indiv. Unterstützung bzw. Aufenthaltskosten / Kursgebühren / Inkulsionsunterstützung [Nichtzutreffendes löschen] nach den internen Richtlinien der entsendenden Einrichtung. Im Fall von Sachleistungen hat die Einrichtung sicherzustellen, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. 3.5 Die Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit Inklusionsunterstützung, sofern zutreffend, angefallen sind, erfolgt auf Grundlage der vom Teilnehmer / von der Teilnehmerin vorgelegten Belege. 3.6 Eine Nutzung der Fördermittel zur Deckung von Ausgaben, die bereits aus EU-Mitteln gezahlt werden, ist unzulässig. 3.7 Unbeschadet Artikel 3.6 sind die Fördermittel mit jeder anderen Finanzierungsquelle vereinbar. Im Falle der Mobilität von Lernenden umfasst dies auch die Einkünfte, die der Teilnehmer / die Teilnehmerin durch eine Tätigkeit außerhalb seines/ihres Lernaufenthalts/Praktikums erzielen könnte, sofern er/sie die in Anlage 4 (Lernvereinbarung) vorgesehenen Aktivitäten durchführt.

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  • Vermittler Soweit Sie hinsichtlich Ihres Versicherungsvertrags von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsfalldaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzangelegenheiten benötigen.

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Arbeitsmittel Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechni- schen Arbeitsmittel für den Telearbeitsplatz werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt. Sollten im Aus- nahmefall Arbeitsmittel vom Dienstnehmer im Einver- nehmen mit dem Dienstgeber beigestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.

  • Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.

  • Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) 9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitrags- rechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versi- cherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A1 Ziff. 9.1 bis zu den vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. 9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.

  • Verpackung Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Unternehmers verpackt. Leihverpackungen sind vom Vertragspartner unverzüglich zu entleeren und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben – vom Unternehmer frachtfrei. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.

  • Verpackung und Versand Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Xxxx der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.