Förderumfang Musterklauseln

Förderumfang a) Im Einzelnen sind folgende Kosten förderfähig: aa) Kurs- oder Schulgebühren
Förderumfang. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Vorhaben 2 Millionen Euro. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskos- ten oder Betriebsmittel betragen.
Förderumfang. Je Existenzgründung beträgt das maximale Kreditvolumen 35.000,- EUR. Das Mindestkreditvolumen beträgt 3.000,- EUR. Die erzielte Fundingsumme bei der Startnext Crowdfunding GmbH muss mindestens 5.000,- EUR betragen. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten oder Betriebsmittel betragen. Das Hessen-MikroCrowd kann einmalig je Gründungs- bzw. Festigungsvor- haben in Anspruch genommen werden.
Förderumfang. Über die Höhe der Förderung entscheidet im Einzelfall die Regionalkonferenz. Die Mittel aus dem Strukturfonds sollen im Regelfall eine Restfinanzierung sicher- stellen, d.h. ggf. Zuwendungen von Land, Bund und/oder EU und anderen ergänzen.
Förderumfang. Die Zuweisungsdauer liegt im Ermessen der IFK. Sie darf aber zunächst zwölf Monate und das Ende des Bewilligungszeitraumes der AGH nicht überschreiten. Eine kürzere Zu- weisungsdauer ist möglich und sollte sich am mit der Maßnahme verfolgten Ziel orientie- ren. Bei Vorliegen eines befristeten Aufenthaltstitels endet die Zuweisung in eine AGH spätes- tens einen Tag vor dessen Ablauf. Die Entscheidung über die Zuweisungsdauer ist in VerBIS zu dokumentieren. Der zeitliche Umfang der AGH ist unter Berücksichtigung der individuellen und arbeits- marktlichen Erforderlichkeit variabel. Die Beschäftigungszeit kann vollstündig zwischen mindestens 15 Stunden und maximal 30 Stunden von der IFK individuell festgelegt werden. Die tägliche Mindestbeschäfti- gungszeit beträgt drei Stunden. Die Festlegung der Beschäftigungszeit erfolgt in Abhängigkeit von den individuellen Mög- lichkeiten der ELB und den Anforderungen der Tätigkeit. ELB beziehen während der Ausübung der AGH Bürgergeld und erhalten zur Abdeckung entstehender Mehrkosten eine Mehraufwandsentschädigung (MAE). Die MAE wird nicht als Einkommen angerechnet (§ 11a Abs. 1 SGB II). Die MAE deckt grundsätzlich alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an AGH ab (z.B. Fahrtkosten, gewöhnliche Kleidung). Spezielle Arbeitskleidung ist nicht aus der MAE zu finanzieren - siehe hierzu die Ausführungen unter 7. Die MAE beträgt 1,60 € (ab 01.02.2023: 2,00 €) pro geleisteter Beschäftigungsstunde. Die MAE wird nur für tatsächlich geleistete Beschäftigungsstunden und für maximal 30 Stunden pro Woche an ELB gezahlt. Dementsprechend wird keine MAE geleistet für (keine abschließende Aufzählung): • Arbeitsunfähigkeitszeiten • Urlaubs- und Feiertage • Zeiten der Wahrnehmung eines Termins bei der zuständigen IFK, der Berufsbe- ratung oder sonstige Vorsprachen beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit • Zeiten für Wahrnehmung von Terminen bei externen Beratungsstellen, Fachstel- len, Fachdiensten, Gesundheitsberatung, Ärzten etc. Die Auszahlung der MAE erfolgt im Folgemonat direkt durch die Maßnahmeträger. Neben der MAE erhalten die Xxxxxx auch eine Maßnahmekostenpauschale (MKP). Entstehende notwendige Kosten für Maßnahmeträger oder ELB sind durch die MKP bzw. die MAE ab- gedeckt. Kinderbetreuungskosten sind kein Bestandteil der MAE und können nicht im Rahmen von AGH erstattet werden.
Förderumfang. Das Unternehmen/die Organisation/Privatperson1 (nicht Zutreffendes streichen) erklärt verbindlich, im Rahmen des Deutschlandstipendium-Programms Stipendiatinnen und Stipendiaten an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) zu unterstüt- zen.
Förderumfang. Der maximale Förderrahmen für eine Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis ist dem Anhang 10, Übersicht über Fördermöglichkeiten, Segment: Fahrerlaubnis zu entnehmen. Dabei ist die Anzahl der Verträge, die im Laufe der Ausbildung geschlossen werden, unerheblich. Es ist nicht für jeden einzelnen Vertrag innerhalb einer Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis ein neuer Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Die erstma- lige Antragstellung impliziert alle Folgeverträge. Alle weiteren Regelungen (z.B. Förderausschlüsse) sind ebenfalls dem o.g. Anhang zu entnehmen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.