Common use of Führungsberechtigte Clause in Contracts

Führungsberechtigte. Das Mindestalter des Mieters bzw. der berechtigen Fahrer beträgt 21 Jahre in den Klassen 1 und 2. In den Klassen 3-8 beträgt das Mindestalter des Fahrers 25 Jahre. Die Fahrzeugführer müssen seit mindestens 24 Monaten im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Ferner ist bei Fahrzeugen mit über 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht der Führerscheinklasse Klasse 3 (alt) oder aber der Klasse C/C1 (neu) erforderlich. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden. Der Mieter ist verpflichtet auf Verlangen des Vermieters alle Namen und Adressen der Fahrer anzugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Die Haftung übernimmt letztendlich immer der Mieter. Unsere Fahrzeugversicherung verlangt von den Fahrern einige Angaben zum Führerschein und zur Person. Wir dürfen Sie daher bitten dieses entsprechend auszufüllen. Bei der Abholung der Fahrzeuge müssen die Führerscheine aller im Mietvertrag genannten Fahrer im Original vorgelegt werden.

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Samples: fernweh-wohnmobilvermietung.de

Führungsberechtigte. Das Mindestalter des Mieters bzw. der berechtigen Fahrer beträgt 21 Jahre in den Klassen 1 und 2. In den Klassen 3-8 beträgt das Mindestalter des Fahrers 25 Jahre. Die Fahrzeugführer müssen seit mindestens 24 Monaten im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Ferner ist bei Fahrzeugen mit über 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht der Führerscheinklasse Klasse 3 (alt) oder aber der Klasse C/C / C1 (neu) erforderlich. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden. Der Mieter ist verpflichtet auf Verlangen des Vermieters alle Namen und Adressen der Fahrer anzugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Die Haftung übernimmt letztendlich immer der Mieter. Unsere Fahrzeugversicherung verlangt von den Fahrern einige Angaben zum Führerschein und zur Person. Wir dürfen Sie daher bitten dieses entsprechend auszufüllen. Bei der Abholung der Fahrzeuge müssen die Führerscheine aller im Mietvertrag genannten Fahrer im Original vorgelegt werden.

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Samples: www.campanda.de

Führungsberechtigte. Das Mindestalter des Mieters bzw. der berechtigen Fahrer beträgt 21 Jahre in den Klassen 1 und 2. In den Klassen 3-8 beträgt das Mindestalter des Fahrers 25 Jahre. Die Fahrzeugführer Ferner müssen seit mindestens 24 Monaten der Mieter bzw. die berechtigten Fahrer bei Fahr- zeugen mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Ferner ist bei Fahrzeugen mit über 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht der Führerscheinklasse Klasse 3 (alt) oder aber der Klasse C/C / C1 (neu) erforderlichsein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen angege- benen Fahrern gelenkt werden. Der Mieter ist verpflichtet auf Verlangen des Vermieters alle Namen und Adressen der Fahrer anzugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen Erfüllungs- gehilfen des Mieters. Die Haftung übernimmt letztendlich immer der Mieter. Unsere Fahrzeugversicherung verlangt von den Fahrern einige Angaben zum Führerschein und zur Person. Wir dürfen Sie daher bitten bitten, dieses entsprechend auszufüllen. Bei der Abholung der Fahrzeuge müssen die Führerscheine aller im Mietvertrag genannten Fahrer im Original vorgelegt werden.

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Samples: www.reisemobile-regensburg.de

Führungsberechtigte. Das Mindestalter des Mieters bzw. der berechtigen Fahrer beträgt 21 Jahre in den Klassen 1 und 2. In den Klassen 3-8 beträgt das Mindestalter des Fahrers 25 Jahre. Die Fahrzeugführer Ferner müssen seit mindestens 24 Monaten im Besitz der Fahrerlaubnis seinMieter bzw. Ferner ist die berechtigten Fahrer bei Fahrzeugen mit über 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht im Besitz der Führerscheinklasse Klasse 3 2 (alt) oder aber der Klasse C/C / CE / C1 (neu) erforderlichsein. Bei Fahrzeugen unter/bis 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht ist ein Besitz der Führerscheinklasse 2 (alt) oder aber der Klasse B (neu) sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden. Der Mieter ist verpflichtet auf Verlangen des Vermieters alle Namen und Adressen der Fahrer anzugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Die Haftung übernimmt letztendlich immer der Mieter. Unsere Fahrzeugversicherung verlangt von den Fahrern einige Angaben zum Führerschein und zur Person. Wir dürfen Sie daher bitten dieses entsprechend auszufüllen. Bei der Abholung der Fahrzeuge müssen die Führerscheine aller im Mietvertrag genannten Fahrer im Original vorgelegt werden.

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