Reparatur. 1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter dafür die Kosten, wenn die Ursache hierfür weder auf unsachgemäßer Behandlung des Kfz durch den Mieter noch auf dessen Verschulden oder dem seiner Erfüllungs-gehilfen (Fahrer und ande- re) beruht. Hat der Vermieter die Kosten zu tragen, so hat der Mieter ihn vor Beginn der Reparatur – wenn mit Kosten von mehr als € 25,– (ohne Mehrwertsteuer) zu rech- nen ist – zu unterrichten und seine Weisungen einzuholen. Unterlässt der Mieter dies, hat der Vermieter nur die Kosten für Reparaturen zu erstatten, die zur Aufrechter- haltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unbedingt notwendig waren. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen.
Reparatur. Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen die Mieter eine Vertragswerkstätte bis zum Kostenbetrag von 50,-- € ohne Rücksprache beauftragen. Bei erforderlichen Reparaturen, die den vorgenannten Kostenbetrag übersteigen, ist in jedem Fall die vorherige telefonische Zustimmung der Vermieterin einzuholen.
Reparatur. Wird das Gerät während der Nutzungszeit beschädigt, so ist dies der Schule unverzüglich zu melden. Die Reparatur wird dabei von der verleihenden Stelle beauftragt. Hat die oder der Lernende den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat sie/er im vollen Umfang für die Kosten der Reparatur aufzukommen. Die Inhalte des vorliegenden Leihvertrages habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre mich mit ihnen einverstanden. Eine Zweitfertigung dieses Vertrags erhalte ich mit dem Gerät. Ort, Datum Unterschrift Schülerin oder Xxxxxxx/bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten Unterschrift Schule und Schulstempel Ausgabe mobiles Endgerät (Tablet) mit Zubehör Die unter Punkt 1 des Leihvertrages aufgelisteten Geräte weisen folgende Vorschäden auf: Beschreibung Ort, Datum Unterschrift Schülerin oder Xxxxxxx/bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten Unterschrift Schule Rückgabe mobiles Endgerät (Tablet) mit Zubehör Die unter Punkt 1 des Leihvertrages aufgelisteten Geräte weisen folgende von den Vorschäden abweichende Schäden auf: Beschreibung Ort, Datum Unterschrift Schülerin oder Xxxxxxx/bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten
Reparatur. Wird das Gerät während der Nutzungszeit beschädigt, so ist dies der Schule unverzüglich zu melden. Die Reparatur wird dabei von der verleihenden Stelle beauftragt.
Reparatur. Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten einschließlich der notwendigen einfachen Fracht- und Transportkosten bis zu folgenden Obergrenzen:
Reparatur a. Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten. Eingeschlossen sind die Kosten für Bremsflüssigkeit, Fette, Kühl-, Frostschutz- und Reinigungsmittel, Motor-, Getriebe- und Hydrauliköle. Für die Reparaturkosten bestehen folgende Obergrenzen: - Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.1.f. - Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird oder der Nachweis einer vollständigen und fachgerechten Reparatur fehlt, gilt: Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.6.1.f und A.2.6.1.g). - Wenn Sie mit uns den Werkstattservice vereinbart haben und Ihren Pkw nicht reparieren lassen, gilt: Die Schadenhöhe wird auf unsere Kosten ermittelt. Wir ersetzen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur, wie sie in einer von uns ausgewählten Werkstatt entstanden wären. Unsere Leistung ist auf die Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.6.1.f und A.2.6.1.g) begrenzt. - Wenn Sie mit uns den Werkstattservice vereinbart haben und Ihren Pkw in einer anderen als der von uns ausgewählten Werkstatt reparieren lassen, gilt: Ihr Erstattungsanspruch ist auf 85 % der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt.
Reparatur. Wird das Fahrzeug beschädigt, übernimmt Arval die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: Wenn der KundeArval über einen Reparaturfall informiert und das Fahrzeug vollständig bei einem Arval Netzwerkpartner repariert wird, trägt Arval die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes gemäß Ziffer 9.7 abzüglich des Restwertes gemäß Ziffer 9.8. Wenn Xxxxx keine Werkstatt auswählen konnte, weil der Kunde vor Reparaturbeginn keinen Kontakt zu uns aufgenommen hat und die Reparatur infolgedessen nicht bei einem Arval Netzwerkpartner erfolgt ist, übernimmt Arval 82 Prozent des Rechnungsbetrages bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Das Gleiche gilt, wenn das Fahrzeug aus anderen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht bei einem Arval Netzwerkpartner repariert wurde. Wenn Xxxxx keine Werkstatt auswählen konnte, weil der Kunde vor Reparaturbeginn keinen Kontakt zu Arval aufgenommen hat und die Reparatur nicht bei einem Arval Netzwerkpartner erfolgt ist, trägt der Kunde bei nicht vollständiger oder nicht fachgerechter Reparatur das Haftungsrisiko. Darüber hinaus ist Xxxxx berechtigt, einen merkantilen Minderwert gemäß Ziffer 2.5.21 der AGB zu berechnen. entsprechender Abzug von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung statt.
Reparatur. Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, ist der Mieter verpflichtet, diese in einer Fachwerkstätte auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen. Bei größeren Reparaturen hingegen hat der Vermieter das Recht zu entscheiden, ob der Anhänger in einer Fachwerkstätte oder im Service-Center des Vermieters instandgesetzt wird. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, soweit nicht der Vermieter/Hersteller nach einer gesetzlichen Bestimmung dafür haftet.
Reparatur. 1 Wir bezahlen die Kosten für die zeitwertgerechte Instandstellung des Fahrzeugs sowie der Zusatz- ausrüstung und der Zubehörteile, wenn kein Total- schaden vorliegt. Bei einer Auszahlung der Repa- raturkosten beträgt der Auszahlungsbetrag die Reparaturkosten exkl. MwSt., jedoch im Maximum den Zeitwert des Fahrzeuges abzüglich des Wer- tes der Fahrzeugüberreste des unreparierten Fahr- zeuges.
Reparatur. Der Leistungserbringer hat die Reparaturdaten unverzüglich nach Ausführung bzw. nach Genehmigung durch die AOKN zu erfassen.