Reparatur. Wird das Gerät während der Nutzungszeit beschädigt, so ist dies der Schule unverzüglich zu melden. Die Reparatur wird dabei von der verleihenden Stelle beauftragt.
Reparatur. 1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter dafür die Kosten, wenn die Ursache hierfür weder auf unsachgemäßer Behandlung des Kfz durch den Mieter noch auf dessen Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen (Fahrer und andere) beruht. Hat der Vermieter die Kosten zu tragen, so hat der Mieter ihn vor Beginn der Reparatur – wenn mit Kosten von mehr als € 25,– (ohne Mehrwertsteuer) zu rechnen ist – zu unterrichten und seine Weisungen einzuholen. Unterlässt der Mieter dies, hat der Vermieter nur die Kosten für Reparaturen zu erstatten, die zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unbedingt notwendig waren. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen.
2. Versagt der Kilometerzähler, hat der Mieter ihn unverzüglich in einer geeigneten Werkstatt instand setzen zu lassen, wobei die Eichung erhalten bleiben muss. Von einer solchen lnstandsetzung ist der Vermieter unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, der Abrechnung eine Xxxxxxxxxxx xxx 000 xx pro Miettag zugrunde zu legen.
Reparatur. Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen die Mieter eine Vertragswerkstätte bis zum Kostenbetrag von 50,-- € ohne Rücksprache beauftragen. Bei erforderlichen Reparaturen, die den vorgenannten Kostenbetrag übersteigen, ist in jedem Fall die vorherige telefonische Zustimmung der Vermieterin einzuholen.
Reparatur. Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten einschließlich der notwendigen einfachen Fracht- und Transportkosten bis zu folgenden Obergrenzen:
a Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.8, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.5.2.1 b.
b Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wieder- beschaffungswerts (siehe A.2.5.1.8). Hinweis: Beachten Sie auch die Regelung zur Neupreis- und Kaufwertentschädigung in A.2.5.1.2. Ist eine Spar-Kasko vereinbart, so gilt abweichend A.2.5.2.4. A.2.5.2.2 Abschleppen Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf einschließlich unserer Leistungen wegen der Beschädigung des Fahrzeugs nach A.2.5.2 die Obergrenzen nach A.2.5.2.1a und A.2.5.2.1b nicht überschritten werden. Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen. A.2.5.2.3 Abzug neu für alt Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt), wenn − bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht werden oder − das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert wird. a Pkw im Komfort-Tarif Bei Schäden an Pkw wird nur auf Cabrio-Verdecke ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug vorgenommen. Ansonsten wird auf Abzüge „neu für alt“ verzichtet.
Reparatur. Wird das Fahrzeug beschädigt, übernimmt Arval die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: Wenn der KundeArval über einen Reparaturfall informiert und das Fahrzeug vollständig bei einem Arval Netzwerkpartner repariert wird, trägt Arval die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes gemäß Ziffer 9.7 abzüglich des Restwertes gemäß Ziffer 9.8. Wenn Xxxxx keine Werkstatt auswählen konnte, weil der Kunde vor Reparaturbeginn keinen Kontakt zu uns aufgenommen hat und die Reparatur infolgedessen nicht bei einem Arval Netzwerkpartner erfolgt ist, übernimmt Arval 82 Prozent des Rechnungsbetrages bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Das Gleiche gilt, wenn das Fahrzeug aus anderen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht bei einem Arval Netzwerkpartner repariert wurde. Wenn Xxxxx keine Werkstatt auswählen konnte, weil der Kunde vor Reparaturbeginn keinen Kontakt zu Arval aufgenommen hat und die Reparatur nicht bei einem Arval Netzwerkpartner erfolgt ist, trägt der Kunde bei nicht vollständiger oder nicht fachgerechter Reparatur das Haftungsrisiko. Darüber hinaus ist Xxxxx berechtigt, einen merkantilen Minderwert gemäß Ziffer 2.5.21 der AGB zu berechnen.
Reparatur a. Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten. Eingeschlossen sind die Kosten für Bremsflüssigkeit, Fette, Kühl-, Frostschutz- und Reinigungsmittel, Motor-, Getriebe- und Hydrauliköle. Für die Reparaturkosten bestehen folgende Obergrenzen: - Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.1.f. - Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird oder der Nachweis einer vollständigen und fachgerechten Reparatur fehlt, gilt: Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.6.1.f und A.2.6.1.g). - Wenn Sie mit uns den Werkstattservice vereinbart haben und Ihren Pkw nicht reparieren lassen, gilt: Die Schadenhöhe wird auf unsere Kosten ermittelt. Wir ersetzen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur, wie sie in einer von uns ausgewählten Werkstatt entstanden wären. Unsere Leistung ist auf die Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.6.1.f und A.2.6.1.g) begrenzt. - Wenn Sie mit uns den Werkstattservice vereinbart haben und Ihren Pkw in einer anderen als der von uns ausgewählten Werkstatt reparieren lassen, gilt: Ihr Erstattungsanspruch ist auf 85 % der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt.
Reparatur. 1 Wir bezahlen die Kosten für die zeitwertgerechte Instandstellung des Fahrzeugs sowie der Zusatz- ausrüstung und der Zubehörteile, wenn kein Total- schaden vorliegt. Bei einer Auszahlung der Repa- raturkosten beträgt der Auszahlungsbetrag im Minimum die Reparaturkosten exkl. MwSt., jedoch im Maximum den Zeitwert des Fahrzeuges abzüg- lich des Wertes der Fahrzeugüberreste des unre- parierten Fahrzeuges.
2 Wird vereinbart, die Reparatur nicht auszuführen, entschädigen wir bei Wohnwagen (z. B. Motor- home, Wohnmobil) ausschliesslich eine Wertmin- derung. Ein vereinbarter Selbstbehalt wird in Ab- zug gebracht.
3 Kann über die Höhe der offerierten oder verrech- neten Reparaturkosten keine Einigung getroffen werden behalten wir uns vor, eine Gegenofferte eines gleichwertigen Reparateurs einzuverlangen, auf deren Basis die maximale Entschädigung er- folgt.
4 Abzüge für mangelhaften Unterhalt sowie für vor- bestandene und nicht reparierte Schäden werden vorgenommen, wenn mangelhafter Unterhalt, Ab- nutzung oder vorbestandene Schäden die Repara- tur- oder Reinigungskosten erhöhen oder der Zu- stand des versicherten Fahrzeuges durch die Reparatur verbessert wird.
Reparatur. 1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter dafür die Kosten, wenn die Ursache hierfür weder auf unsachgemäßer Behandlung des Kfz durch den Mieter noch auf dessen Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen (Fahrer und andere) beruht. Hat der Vermieter die Kosten zu tragen, so hat ihn der Mieter ihn vor Beginn der Reparatur – wenn mit Kosten von mehr als € 25,- (ohne MWSt.) zu rechnen ist – zu unterrichten und seine Weisungen einzuholen. Unterlässt der Mieter dies, hat der Vermieter nur die Kosten für die ihm nachgewiesenen unbedingt notwendigen Reparaturen zu erstatten. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen.
2. Versagt der Kilometerzähler, hat der Mieter ihn unverzüglich in einer geeigneten Werkstatt instand setzen zu lassen, wobei die Eichung erhalten bleiben muss. Von einer solchen Instandsetzung ist der Vermieter unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, der Abrechnung eine Xxxxxxxxxxx xxx 000 xx pro Tag zugrunde zu legen.
3. Der Mieter ist nicht berechtigt Reparaturen auf eigene Faust vorzunehmen. Er ist verpflichtet bei jedem auftretenden Schaden immer zuerst den Vermieter zu informieren. Der Vermieter entscheidet was weiter zu tun ist.
Reparatur. Wird das Gerät während der Nutzungszeit beschädigt, so ist dies der Schule unverzüglich zu melden. Die Reparatur wird dabei von der verleihenden Stelle beauftragt. Hat der Xxxxxxx/die Schülerin den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat er /sie beziehungsweise die Erziehungsberechtigten im vollen Umfang für die Kosten der Reparatur aufzukommen.
Reparatur. Der Leistungserbringer hat die Reparaturdaten unverzüglich nach Ausführung bzw. nach Genehmigung durch die AOKN zu erfassen.