GDI-DE Registry Musterklauseln

GDI-DE Registry. Gem. [GeoZG], [DWD-Gesetz], [Konventionen-Metadaten] werden als GDI-DE-grundlegend/kon- ditional/optional (nicht kritisch) alle anderen Komponenten und Unterstützungsprozesse einge- stuft.
GDI-DE Registry. Die GDI-DE Registry verwaltet Informationen nach ISO 19135, die vielfach in der GDI-DE verwen- det werden und deren Einheitlichkeit sicherzustellen ist. Folgende Register sind implementiert bzw. vorgesehen:

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  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.