Gebühren und Steuern Musterklauseln

Gebühren und Steuern. Der Spieler ist voll verantwortlich für die Zahlung aller Gebühren und Steuern, die nach den Gesetzen der Gerichtsbarkeit vom Wohnsitz des Spielers auf Ihre Gewinne Anwendung finden. Wenn der Benutzer eine Einzahlung getätigt hat und keine Wetten abschließt, behalten wir uns das Recht vor, unsere Gebühren zu begleichen, falls der Benutzer eine Auszahlung vornimmt. Alle Einzahlungen müssen vor der Auszahlung mit x3 gewettet werden. SPIELREGELN Der Spieler bestätigt, dass er / sie die Spielregeln der von der Webseite angebotenen Spiele kennt und versteht. Es liegt im Ermessen des Spielers, die Auszahlungsquoten jedes Spiels zu kennen.
Gebühren und Steuern. 23.1 Sie erkennen an, dass wir unsere Einnahmen als festen Teil des Spreads von der Gegenpartei, über die wir die Transaktionen abwickeln, ableiten, unabhängig davon, ob Sie Gewinne oder Verluste erzielen. Die Gebühr/Provision hängen von dem ausgeführten Handelsvolumen/der ausgeführten Handelsfrequenz und/oder anderen Parametern ab. Um jedoch die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicherzustellen, wird das Unternehmen seine Provisionen nicht in einer Weise strukturieren oder in Rechnung stellen, die eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung der Ausführungsplätze bewirkt, falls mehrere Ausführungsplätze zur Auswahl stehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Absatz 11.23 und 19. Die Kontoverwaltungsgebühren sind in Paragraph 14.10 aufgeführt. Da die Rollover-Gebühren von verschiedenen Marktparametern abhängen (wie z.B. dem betreffenden Marktinstrument, der Marktvolatilität, etc.) kann sich die Gebühr ändern. Auf Indizes, Aktien, Kryptowährungen, ETFs und Rohstoffe (außer Öl) wird eine Overnight Gebühr berechnet, wenn die Position über Nacht gehalten wird, unabhängig davon, ob es sich um eine Short- oder Long-Position handelt. Beispiele hierzu finden Sie im Abschnitt „Handelsbedingungen“ auf unserer Website. Sie stimmen der Zahlung von Gebühren und Steuern (falls vorhanden) zu den Preisen und Zeiten, die auf unserer Website von Zeit zu Zeit angezeigt werden, zu. Das Unternehmen berechnet keinen Gebühren für die Übertragung der Gelder an Sie, aber alle der Bank, Kreditkartengesellschaft, dem Zahlungsabwickler oder e-wallet für die Übertragung der Gelder entstandenen Kosten sind von Ihnen zu zahlen. Weitere Angaben finden Sie in Paragraph 8. Für Handelspositionen, welche über Nacht offen bleiben, fällt eine Gebühr an, unabhängig davon, ob Sie eine Position zum Kauf- oder zum Verkaufspreis eröffnen. Dies passiert um 00:00 Uhr WEZ. Die Overnight-Gebühr hängt zudem vom Tag ab, an dem Sie die Position über Nacht offen halten. Siehe im Folgenden: Sonntagnacht: Keine Overnight-Gebühr Montagnacht: Overnight-Gebühr Dienstagnacht: Overnight-Gebühr Mittwochnacht: Overnight-Gebühr x3 Donnerstagnacht: Overnight-Gebühr Freitagnacht: Overnight-Gebühr Samstagnacht: Keine Overnight-Gebühr Beispiel: Wenn Sie an einem Donnerstag eine Kauf- oder Verkaufsposition für SPYUSD eröffnen und diese über Nacht offen halten, fällt eine Overnight-Gebühr an.
Gebühren und Steuern. 5.1 Fees and Payment. 5.1 Gebühren und Bezahlung.
Gebühren und Steuern. 8.1 Alle an Oracle zu zahlenden Gebühren und Entgelte sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach erfolgter Bestellung kann Ihr Auftrag nicht storniert werden und bezahlte Beträge werden nicht rückerstattet, sofern in diesem Vertrag oder in Ihrem Auftrag nicht Anderweitiges festgelegt ist. Die Gebühren und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer bzw. jeglicher ähnlicher nach anwendbarem Recht fälliger Steuern oder sonstiger vorgeschriebener Abgaben und Gebühren („Steuern“), die für die von Ihnen bestellten Services von Oracle abgeführt werden müssen, ausgenommen Steuern auf die Erträge von Oracle. Weiters erstatten Sie Oracle in angemessenem Umfang Spesen, die für die Erbringung jeglicher Professional Services anfallen. Die in einem Auftrag angeführten Gebühren verstehen sich ohne Steuern und Spesen.
Gebühren und Steuern. 8.1 Alle an Oracle zu zahlenden Gebühren und Entgelte sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach erfolgter Bestellung kann Ihr Auftrag nicht storniert werden und bezahlte Beträge werden nicht rückerstattet, sofern in diesem Vertrag oder in Ihrem Auftrag nicht Anderweitiges festgelegt ist. Die Gebühren und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer bzw. jeglicher ähnlicher nach anwendbarem Recht fälliger Steuern oder sonstiger vorgeschriebener Abgaben und Gebühren („Steuern“), die für die von Ihnen bestellten Services von Oracle abgeführt werden müssen, ausgenommen Steuern auf die Erträge von Oracle. Weiters erstatten Sie Oracle in angemessenem Umfang Spesen, die für die Erbringung jeglicher Professional Services anfallen. Die in einem Auftrag angeführten Gebühren verstehen sich ohne Steuern und Spesen. 8.2 Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie für die bestellten Services mehrere Rechnungen erhalten könnten. Rechnungen werden Ihnen gemäß der Oracle Invoicing Standards Policy (Oracle Richtlinie für Rechnungslegungsstandards), die unter xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx abgerufen werden kann, zugestellt. 8.3 Sie stimmen zu und bestätigen, dass Sie die Zahlungsverpflichtungen im Rahmen eines Auftrags nicht im Vertrauen darauf eingegangen sind, dass künftig bestimmte Services, Programme oder Updates verfügbar sein werden. Jedoch befreit die Bestimmung des vorstehenden Satzes Oracle nicht von der Verpflichtung, während der Laufzeit der Services die von Ihnen gemäß den Bestimmungen des Vertrags bestellten Services zu erbringen.
Gebühren und Steuern. 9.1 Der Kunde stimmt zu, an den Broker auf Verlangen die entsprechenden Brokergebühren und Provisionen, wie von Zeit zu Zeit angepasst, sowie Zinskosten für einen Sollsaldo auf dem Konto des Kunden beim Broker zu den jeweils geltenden Sät- zen zusammen mit den Brokergebühren und ange- messenen Rechtskosten, die bei der Einziehung von Gebühren entstehen, zu bezahlen.
Gebühren und Steuern. Alle an apptec zu zahlenden Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer bzw. jeglicher ähnlicher nach anwendbarem Recht fälliger Steuern oder sonstiger vorgeschriebener Gebühren, die für die vom Auftraggeber bestellten Produkte und/oder Services von apptec und/oder vom Auftraggeber abgeführt werden müssen.
Gebühren und Steuern. Der Abonnent zahlt alle in einer Rechnung ausgewiesenen Gebühren. Alle Gebühren sind nicht kündbar, nicht erstattungsfähig und nicht anrechenbar, und Mengen, Volumen- oder Kapazitätszusagen oder andere Kaufmaßnahmen können während der jeweiligen Abonnementlaufzeit nicht verringert werden. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich Steuern, Abgaben oder Abgaben, die von den Steuerbehörden erhoben werden, und der Abonnent ist für die Zahlung aller dieser Steuern, Abgaben oder Abgaben (mit Ausnahme von US-Steuern, die auf dem Einkommen von A10 basieren) verantwortlich, auch wenn diese Beträge nicht in einer Rechnung aufgeführt sind. Die im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge beinhalten keine Umsatz- oder Gebrauchssteuern, Waren- und Dienstleistungssteuern oder Zölle, Quellensteuern oder ähnliche Steuern, Zölle und Gebühren, einschließlich staatlicher und lokaler Steuern, Zölle und Gebühren (falls zutreffend). Wenn solche Steuern, Abgaben oder Gebühren auf die an A10 zu zahlenden Gebühren anwendbar sind, wird die vom Abonnenten an A10 geschuldete Zahlung so hochgerechnet, dass A10 die zu zahlenden Gebühren erhält, als ob eine solche Steuer oder Abgabe nicht erhoben worden wäre. Der Abonnent zahlt alle Gebühren in US-Dollar oder in einer anderen Währung, die von A10 schriftlich vereinbart wurde.
Gebühren und Steuern. Der Kunde ist für sämtliche Datentarife und Internetgebühren von Mobilfunkanbietern oder Netzbetreibern sowie alle sonstigen mit der Nutzung der Dienste verbundenen Gebühren und Steuern verantwortlich.
Gebühren und Steuern. Die für die Kontoführung zur Verrechnung kommenden Spesen, Provisionen und Kostenersätze ergeben sich aus der jeweils gültigen Konditionenübersicht, welche in den Geschäftsräumen aufliegt und dem Kunden jährlich zugestellt wird. Die Depot- und Kontoführungsgebühren, Kosten, sowie allfällige Steuern etc. werden dem Konto angelastet. Sollte dieses keine entsprechende Deckung aufweisen, sind die Banken ermächtigt, Anteile der gegebenenfalls am Depot des Kunden erliegenden Wertpapiere im erforderlichen Ausmaß zu verkaufen oder vom angegebenen Referenzkonto einzuziehen. Die Banken dürfen Entgeltanpassungen im Rahmen der Veränderungen der Verbraucherpreise (Verbraucherpreisindex 2010) vornehmen. Der Kunde ermächtigt die Banken zur Abfuhr der Kapitalertragssteuer (KESt), bis eine KESt- Befreiungserklärung oder ein Nachweis sonstiger Steuerbefreiung vorliegt.