Gebühren und Steuern Musterklauseln

Gebühren und Steuern. Der Spieler ist voll verantwortlich für die Zahlung aller Gebühren und Steuern, die nach den Gesetzen der Gerichtsbarkeit vom Wohnsitz des Spielers auf Ihre Gewinne Anwendung finden. Wenn der Benutzer eine Einzahlung getätigt hat und keine Wetten abschließt, behalten wir uns das Recht vor, unsere Gebühren zu begleichen, falls der Benutzer eine Auszahlung vornimmt. Alle Einzahlungen müssen vor der Auszahlung mit x3 gewettet werden. SPIELREGELN Der Spieler bestätigt, dass er / sie die Spielregeln der von der Webseite angebotenen Spiele kennt und versteht. Es liegt im Ermessen des Spielers, die Auszahlungsquoten jedes Spiels zu kennen.
Gebühren und Steuern. Der Abonnent zahlt alle in einer Rechnung ausgewiesenen Gebühren. Alle Gebühren sind nicht kündbar, nicht erstattungsfähig und nicht anrechenbar, und Mengen, Volumen- oder Kapazitätszusagen oder andere Kaufmaßnahmen können während der jeweiligen Abonnementlaufzeit nicht verringert werden. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich Steuern, Abgaben oder Abgaben, die von den Steuerbehörden erhoben werden, und der Abonnent ist für die Zahlung aller dieser Steuern, Abgaben oder Abgaben (mit Ausnahme von US-Steuern, die auf dem Einkommen von A10 basieren) verantwortlich, auch wenn diese Beträge nicht in einer Rechnung aufgeführt sind. Die im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge beinhalten keine Umsatz- oder Gebrauchssteuern, Waren- und Dienstleistungssteuern oder Zölle, Quellensteuern oder ähnliche Steuern, Zölle und Gebühren, einschließlich staatlicher und lokaler Steuern, Zölle und Gebühren (falls zutreffend). Wenn solche Steuern, Abgaben oder Gebühren auf die an A10 zu zahlenden Gebühren anwendbar sind, wird die vom Abonnenten an A10 geschuldete Zahlung so hochgerechnet, dass A10 die zu zahlenden Gebühren erhält, als ob eine solche Steuer oder Abgabe nicht erhoben worden wäre. Der Abonnent zahlt alle Gebühren in US-Dollar oder in einer anderen Währung, die von A10 schriftlich vereinbart wurde.
Gebühren und Steuern. 5.1 Fees and Payment. 5.1 Gebühren und Bezahlung.
Gebühren und Steuern. 23.1 Sie erkennen an, dass wir unsere Einnahmen als festen Teil des Spreads von der Gegenpartei, über die wir die Transaktionen abwickeln, ableiten, unabhängig davon, ob Sie Gewinne oder Verluste erzielen. Die Gebühr/Provision hängen von dem ausgeführten Handelsvolumen/der ausgeführten Handelsfrequenz und/oder anderen Parametern ab. Um jedoch die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicherzustellen, wird das Unternehmen seine Provisionen nicht in einer Weise strukturieren oder in Rechnung stellen, die eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung der Ausführungsplätze bewirkt, falls mehrere Ausführungsplätze zur Auswahl stehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Absatz 11.23 und 19. Die Kontoverwaltungsgebühren sind in Paragraph 14.10 aufgeführt. Da die Rollover-Gebühren von verschiedenen Marktparametern abhängen (wie z.B. dem betreffenden Marktinstrument, der Marktvolatilität, etc.) kann sich die Gebühr ändern. Auf Indizes, Aktien, Kryptowährungen, ETFs und Rohstoffe (außer Öl) wird eine Overnight Gebühr berechnet, wenn die Position über Nacht gehalten wird, unabhängig davon, ob es sich um eine Short- oder Long-Position handelt. Beispiele hierzu finden Sie im Abschnitt „Handelsbedingungen“ auf unserer Website. Sie stimmen der Zahlung von Gebühren und Steuern (falls vorhanden) zu den Preisen und Zeiten, die auf unserer Website von Zeit zu Zeit angezeigt werden, zu. Das Unternehmen berechnet keinen Gebühren für die Übertragung der Gelder an Sie, aber alle der Bank, Kreditkartengesellschaft, dem Zahlungsabwickler oder e-wallet für die Übertragung der Gelder entstandenen Kosten sind von Ihnen zu zahlen. Weitere Angaben finden Sie in Paragraph 8. Für Handelspositionen, welche über Nacht offen bleiben, fällt eine Gebühr an, unabhängig davon, ob Sie eine Position zum Kauf- oder zum Verkaufspreis eröffnen. Dies passiert um 00:00 Uhr WEZ. Die Overnight-Gebühr hängt zudem vom Tag ab, an dem Sie die Position über Nacht offen halten. Siehe im Folgenden: Sonntagnacht: Keine Overnight-Gebühr Montagnacht: Overnight-Gebühr Dienstagnacht: Overnight-Gebühr Mittwochnacht: Overnight-Gebühr x3 Donnerstagnacht: Overnight-Gebühr Freitagnacht: Overnight-Gebühr Samstagnacht: Keine Overnight-Gebühr Beispiel: Wenn Sie an einem Donnerstag eine Kauf- oder Verkaufsposition für SPYUSD eröffnen und diese über Nacht offen halten, fällt eine Overnight-Gebühr an.
Gebühren und Steuern. 9.1 Der Kunde stimmt zu, an den Broker auf Verlangen die entsprechenden Brokergebühren und Provisionen, wie von Zeit zu Zeit angepasst, sowie Zinskosten für einen Sollsaldo auf dem Konto des Kunden beim Broker zu den jeweils geltenden Sät- zen zusammen mit den Brokergebühren und ange- messenen Rechtskosten, die bei der Einziehung von Gebühren entstehen, zu bezahlen.
Gebühren und Steuern. Der Kunde ist für sämtliche Datentarife und Internetgebühren von Mobilfunkanbietern oder Netzbetreibern sowie alle sonstigen mit der Nutzung der Dienste verbundenen Gebühren und Steuern verantwortlich.
Gebühren und Steuern. Die für die Kontoführung zur Verrechnung kommenden Spesen, Provisionen und Kostenersätze ergeben sich aus der jeweils gültigen Konditionenübersicht, welche in den Geschäftsräumen aufliegt und dem Kunden jährlich zugestellt wird. Die Depot- und Kontoführungsgebühren, Kosten, sowie allfällige Steuern etc. werden dem Konto angelastet. Sollte dieses keine entsprechende Deckung aufweisen, sind die Banken ermächtigt, Anteile der gegebenenfalls am Depot des Kunden erliegenden Wertpapiere im erforderlichen Ausmaß zu verkaufen oder vom angegebenen Referenzkonto einzuziehen. Die Banken dürfen Entgeltanpassungen im Rahmen der Veränderungen der Verbraucherpreise (Verbraucherpreisindex 2010) vornehmen. Der Kunde ermächtigt die Banken zur Abfuhr der Kapitalertragssteuer (KESt), bis eine KESt- Befreiungserklärung oder ein Nachweis sonstiger Steuerbefreiung vorliegt.
Gebühren und Steuern. 8.1 Alle an Oracle zu zahlenden Gebühren und Entgelte sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach erfolgter Bestellung kann Ihr Auftrag nicht storniert werden und bezahlte Beträge werden nicht rückerstattet, sofern in diesem Vertrag oder in Ihrem Auftrag nicht Anderweitiges festgelegt ist. Die Gebühren und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer bzw. jeglicher ähnlicher nach anwendbarem Recht fälliger Steuern oder sonstiger vorgeschriebener Abgaben und Gebühren („Steuern“), die für die von Ihnen bestellten Services von Oracle abgeführt werden müssen, ausgenommen Steuern auf die Erträge von Oracle. Weiters erstatten Sie Oracle in angemessenem Umfang Spesen, die für die Erbringung jeglicher Professional Services anfallen. Die in einem Auftrag angeführten Gebühren verstehen sich ohne Steuern und Spesen.
Gebühren und Steuern. Alle an apptec zu zahlenden Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer bzw. jeglicher ähnlicher nach anwendbarem Recht fälliger Steuern oder sonstiger vorgeschriebener Gebühren, die für die vom Auftraggeber bestellten Produkte und/oder Services von apptec und/oder vom Auftraggeber abgeführt werden müssen.

Related to Gebühren und Steuern

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.