Gebührenordnung. Wir erstatten zahnärztliche Abrechnungen, bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zahntechnische Leistungen, die der Zahnarzt selbst erbringt oder beauftragt, müssen nach der GOZ abgerechnet werden (Material- und Laborkosten, siehe Ziffer 5.).
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