Schlussbestimmungen und Datenschutz Musterklauseln

Schlussbestimmungen und Datenschutz. Finnland-Reiseshop – Suomi Travel behält sich das Recht vor, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Auf der Internetseite wird die jeweils aktuelle Version dieser Bedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Internetseite nach einer Änderung dieser Bedingungen erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den Änderungen. Diese Bedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Kunde und Finnland-Reiseshop – Suomi Travel bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Es wird gemäß datenschutzrechtlichen Bestimmungen darauf hingewiesen, dass die Finnland- Reiseshop – Suomi Travel zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten durch uns in maschinenlesbarer Form gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Abwicklung Ihres Anliegens bzw. des Vertragsverhältnisses. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich soweit dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist (z.B. an Leistungsträger von uns vermittelter Fremdleistungen, Beförderungsunternehmen, Leistungsträger vor Ort etc.) oder wenn Sie dies ausdrücklich genehmigen. Auf Anfrage erteilen wir auf Wunsch Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten. Zum einen liegt eine Pauschalreise meist dann nicht vor, wenn der Anteil der touristischen Leistungen am Gesamtwert der kombinierten Reiseleistungen weniger als 25% ausmacht. Es handelt sich um zwei einzelne Leistungen. Zudem gelten bei der Xxxx einer Rechtsordnung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wie Finnland, der seiner Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 nachgekommen ist, weitestgehend die gleichen Standards wie in Deutschland. bestehen nach erfolgter Umsetzung auch in diesen Rechtsordnungen Regelungen zum Schutz des Reisenden vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters Es kann für Sie von Vorteil sein, die Reise über einen Reisevermittler Ihres Vertrauens zu buchen. Ihr Reisevermittler Finnland-Reiseshop, Suomi Travel Inhaber Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xx. Xxxx-Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx USt-IdNr.: DE294259661
Schlussbestimmungen und Datenschutz. 13.1 Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können mit Wirkung für den Betreiber ausschließlich vorgenommen werden durch die im Handelsregister für den Betreiber als vertretungsberechtigt eingetragenen Personen oder durch solche Personen, denen der Betreiber eine rechtsgeschäftliche Handlungsvollmacht eingeräumt hat und gegenüber Dritten als Mitglieder der Geschäftsführung benannt wurden. Mündliche Vereinbarungen und Erklärungen anderer Personen, die hierzu von der Geschäfts- führung nicht besonders bevollmächtigt worden sind, sind nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.