Common use of Gebührenordnung Clause in Contracts

Gebührenordnung. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Ge- bührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regeln die Ab- rechnung privater Leistungen des Arztes und des Zahnarztes, d.h. aller medizinischen und zahnmedi- zinischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In ihnen sind die Ge- bühren für ärztliche und zahnärztliche Leistungen verzeichnet. Ein Plan, in dem die Leistungen und Kosten einer bevorstehenden Behandlung durch den Zahnarzt dargestellt sind. Er klärt, inwieweit Kosten vom Pa- tienten, der Krankenkasse oder anderen Kostenträ- gern zu tragen sind.

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Samples: www.christine-schramm.de, www.deine-zahnversicherung.com, ws.huvecdn.com

Gebührenordnung. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Ge- bührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regeln die Ab- rechnung privater Leistungen des Arztes und des Zahnarztes, d.h. aller medizinischen und zahnmedi- zinischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In ihnen sind die Ge- bühren für ärztliche und zahnärztliche Leistungen verzeichnet. Ein Plan, in dem die Leistungen und Kosten einer bevorstehenden be- vorstehenden Behandlung durch den Zahnarzt dargestellt darge- stellt sind. Er klärt, inwieweit Kosten vom Pa- tientenPatienten, der Krankenkasse oder anderen Kostenträ- gern Kostenträgern zu tragen tra- gen sind.

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Samples: www.pronovaprivat.de, www.fvv.de

Gebührenordnung. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Ge- bührenordnung Gebüh- renordnung für Zahnärzte (GOZ) regeln die Ab- rechnung Abrech- nung privater Leistungen des Arztes und des ZahnarztesZahnarz- tes, d.h. aller medizinischen und zahnmedi- zinischen zahnmedizinischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Krankenversi- cherung (GKV). In ihnen sind die Ge- bühren Gebühren für ärztliche ärztli- che und zahnärztliche Leistungen verzeichnet. Ein Plan, in dem die Leistungen und Kosten einer bevorstehenden Behandlung durch den Zahnarzt dargestellt sind. Er klärt, inwieweit Kosten vom Pa- tienten, der Krankenkasse oder anderen Kostenträ- gern zu tragen sind.

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Samples: www.al-h.de