Gebührenordnung. Die Aufwendungen für erbrachte zahnärztliche Behandlun- gen sind erstattungsfähig, wenn die Gebühren im Rahmen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. für Ärzte (GOÄ) liegen. Dies gilt bis zu den dort festge- setzten Höchstsätzen (3,5-facher Gebührensatz).
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Samples: Produktinformationsblatt Für Die Zusatzversicherung Zahn Prestige, www.todentta.de, www.diebayerische.de