Common use of Gebührenordnungen Clause in Contracts

Gebührenordnungen. Erstattungsfähig sind im Rahmen der vorstehend ge­ nannten Höchsterstattungsbeträge die Aufwendungen für zahnärztliche bzw. ärztliche Leistungen über die in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ge­ bührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegten Höchst­ sätze hinaus, soweit eine gültige Honorarvereinba­ rung zugrunde liegt.

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Gebührenordnungen. Erstattungsfähig sind im Rahmen der vorstehend ge­ ge- nannten Höchsterstattungsbeträge die Aufwendungen für zahnärztliche bzw. ärztliche Leistungen über die bis zu den in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ge­ bührenordnung Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegten Höchst­ sätze hinaus, soweit eine gültige Honorarvereinba­ rung zugrunde liegtHöchstsätzen.

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Gebührenordnungen. Erstattungsfähig sind im Rahmen der vorstehend ge­ nannten Höchsterstattungsbeträge die Aufwendungen für zahnärztliche bzw. ärztliche Leistungen über die bis zu den in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ge­ bührenordnung Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegten Höchst­ sätze hinaus, soweit eine gültige Honorarvereinba­ rung zugrunde liegtHöchstsätzen.

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Gebührenordnungen. Erstattungsfähig sind im Rahmen der vorstehend ge­ nannten Höchsterstattungsbeträge die Aufwendungen für zahnärztliche bzw. ärztliche Leistungen über die bis zu den in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ge­ bührenordnung Gebührenordnung für Ärzte ♙rzte (GOÄ) festgelegten Höchst­ sätze hinaus, soweit eine gültige Honorarvereinba­ rung zugrunde liegtHöchstsätzen.

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Gebührenordnungen. Erstattungsfähig sind im Rahmen der vorstehend ge­ nannten Höchsterstattungsbeträge die Aufwendungen für zahnärztliche zahnärzt- liche bzw. ärztliche Leistungen über die in der Gebührenordnung Gebüh- renordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ge­ bührenordnung Gebührenord- nung für Ärzte (GOÄ) festgelegten Höchst­ sätze hinausHöchstsätze hin- aus, soweit eine gültige Honorarvereinba­ rung zugrunde Honorarvereinbarung zu- grunde liegt.

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