Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 2.1 Absatz 2 a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben.
Appears in 23 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne Sinn von Ziffer 2.1 Absatz 2 a) und Absatz 3 zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her Versiche- rungsschutz erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälleVersicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben istSie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben.
Appears in 3 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung
Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne Sinn von Ziffer Xxxxxx 2.1 Absatz 2 a) und Absatz 3 zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her Versiche- rungsschutz erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälleVersicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben istSie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben.
Appears in 2 contracts
Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Teil B Ziffer 2.1 1.1 Absatz 2 a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her daher erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälleVersicherungs- fälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform →Textform (zum Beispiel z.B. Brief, Fax, E-E- Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Kaufpreisschutz Versicherung
Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen recht- zeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 12.2). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne Sin- ne von Ziffer 2.1 Absatz 2 a) und Absatz 3 zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälleVersicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben istSie die Nichtzahlung nicht zu ver- treten haben. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen auffäl- ligen Hinweis im Versiche- rungsschein Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben.
Appears in 1 contract
Samples: Unfallversicherung Mit Garantierter Beitragsrückzahlung
Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 2.1 1.1 Absatz 2 a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her daher erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälleVersicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtetver- pflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet un- verschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Kaufpreisschutz Versicherung
Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 2.1 Absatz Xxxxxx 1.1 Ab- satz 2 a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her daher erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälleVersicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtetver- pflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet un- verschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 2.1 Absatz 2 a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her daher erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälleVersicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 2.1 Absatz 2 a) und Absatz 3 zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her Versiche- rungsschutz erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälleVersicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben istSie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben.
Appears in 1 contract