Common use of Gefährdung des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 2.1 Absatz 2 a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zah- len, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt haben. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten ha- ben.

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Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 2.1 Absatz 2 a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zah- len, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt haben. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten ha- ben.

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Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C C, Ziffer 1). Wenn Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 2.1 1.1 Absatz 2 a) zahlen), beginnt der Versicherungsschutz da- her daher erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälleVersiche- rungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung Leis- tung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung Zah- lung unverschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen auf- fälligen Hinweis im Versiche- rungsschein Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Wenn Hinweis: Auch ein vorläufiger Versicherungsschutz entfällt gemäß Teil C, Ziffer 1.2 Absatz 4 rückwirkend, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zah- lenzahlen. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt haben. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten verschuldet ha- ben.

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Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne Sinn von Ziffer 2.1 Absatz 2 a) und Absatz 3 zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her Versiche- rungsschutz erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälleVersicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben istSie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zah- len, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt haben. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten ha- ben.

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Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne Sinn von Ziffer Xxxxxx 2.1 Absatz 2 a) und Absatz 3 zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her Versiche- rungsschutz erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälleVersicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben istSie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zah- len, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung der Beitrag nicht bewirkt habenbei uns eingegangen ist. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossenausgeschlos- sen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten ha- benver- treten haben.

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Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne Sinn von Ziffer 2.1 Absatz 2 a) und Absatz 3 zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her Versiche- rungsschutz erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälleVersicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben istSie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zah- len, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung der Beitrag nicht bewirkt habenbei uns eingegangen ist. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossenausgeschlos- sen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten ha- benver- treten haben.

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Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen recht- zeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 12.2). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne Sin- ne von Ziffer 2.1 Absatz 2 a) und Absatz 3 zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälleVersicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben istSie die Nichtzahlung nicht zu ver- treten haben. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen auffäl- ligen Hinweis im Versiche- rungsschein Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge Rechts- folge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zah- lenzahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung der Beitrag nicht bewirkt habenbei uns eingegangen ist. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossenaus- geschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten ha- benhaben.

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Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 2.1 Absatz 2 a) und Absatz 3 zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her Versiche- rungsschutz erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Ver- sicherungsfälleVersicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben istSie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zah- len, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung der Beitrag nicht bewirkt habenbei uns eingegangen ist. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossenausgeschlos- sen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten ha- benver- treten haben.

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