Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 1.1 Absatz 2 a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zah- len. Für Versicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie uns nachweisen, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in ––> Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Hinweis: Auch ein vorläufiger Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Diese Regelung finden Sie in Teil C, Ziffer 1.2 Absatz 4.
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Samples: Adac Classic Car Versicherung, Versicherungsbedingungen, Adac Camping Versicherung
Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C C, Ziffer 1). Wenn Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 1.1 Absatz 2 a) zahlen), beginnt der Versicherungsschutz daher erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zah- lenzahlen. Für VersicherungsfälleVersiche- rungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Wir bleiben jedoch zur Leistung Leis- tung verpflichtet, wenn es sei denn, Sie weisen uns nachweisennach, dass Ihre Zahlung Zah- lung unverschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in ––> Textform oder durch einen auffälligen auf- fälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Hinweis: Auch ein vorläufiger Versicherungsschutz entfällt gemäß Teil C, Ziffer 1.2 Absatz 4 rückwirkend, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Diese Regelung finden Sie in Teil C, Ziffer 1.2 Absatz 4.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 1.1 Absatz 2 a2a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zah- lenzahlen. Für VersicherungsfälleVersiche- rungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung Leis- tung verpflichtet. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie uns nachweisen, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in ––> Textform →Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Hinweis: Auch ein vorläufiger Versicherungsschutz entfällt rückwirkendrückwir- kend, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig rechtzei- tig zahlen. Diese Regelung finden Sie in Teil C, C Ziffer 1.2 Absatz 4.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für KFZ Versicherung, Versicherungsbedingungen Für Ihre KFZ Versicherung, Versicherungsbedingungen Für Ihre KFZ Versicherung
Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 1.1 Absatz 2 a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zah- lenzahlen. Für VersicherungsfälleVersiche- rungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung Leis- tung verpflichtet. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie uns nachweisen, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in ––> Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Hinweis: Auch ein vorläufiger Versicherungsschutz entfällt rückwirkendrückwir- kend, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig rechtzei- tig zahlen. Diese Regelung finden Sie in Teil C, Ziffer 1.2 Absatz 4.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Für Ihre Allianz KFZ Versicherung
Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C C, Ziffer 1). Wenn Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 1.1 Absatz 2 a) zahlen), beginnt der Versicherungsschutz daher erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zah- lenzahlen. Für VersicherungsfälleVersiche- rungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Wir bleiben jedoch zur Leistung Leis- tung verpflichtet, wenn es sei denn, Sie weisen uns nachweisennach, dass Ihre Zahlung Zah- lung unverschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in ––> Textform →Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Hinweis: Auch ein vorläufiger Versicherungsschutz entfällt gemäß Teil C, Ziffer 1.2 Absatz 4 rückwirkend, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Diese Regelung finden Sie in Teil C, Ziffer 1.2 Absatz 4.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 1.1 Absatz 2 a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst zu dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem Sie den Beitrag zah- lenzahlen. Für Versicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtetverpflich- tet. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie uns nachweisennachwei- sen, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in ––> Textform →Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Hinweis: Auch ein vorläufiger Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Diese Regelung finden Sie in Teil C, Ziffer 1.2 Absatz 4.
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Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 1.1 Absatz 2 a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zah- lenzahlen. Für VersicherungsfälleVersiche- rungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung Leis- tung verpflichtet. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie uns nachweisen, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in ––> Textform →Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Hinweis: Auch ein vorläufiger Versicherungsschutz entfällt rückwirkendrückwir- kend, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig rechtzei- tig zahlen. Diese Regelung finden Sie in Teil C, Ziffer 1.2 Absatz 4.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Ihre Allianz KFZ Versicherung
Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Teil B Ziffer 1.1 Absatz 2 a2a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz daher erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zah- lenzahlen. Für Versicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn es sei denn, Sie weisen uns nachweisennach, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in ––> Textform (z.B. Brief, Fax, E- Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Hinweis: Auch ein vorläufiger Versicherungsschutz entfällt gemäß Teil C Ziffer 1.2 Absatz 4 rückwirkend, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Diese Regelung finden Sie in Teil C, Ziffer 1.2 Absatz 4.
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Gefährdung des Versicherungsschutzes. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 1.1 Absatz 2 a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz da- her erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zah- lenzahlen. Für VersicherungsfälleVer- sicherungsfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn es sei denn, Sie weisen uns nachweisennach, dass Ihre Zahlung unverschuldet unterblieben ist. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in ––> Textform →Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen haben. Hinweis: Auch ein vorläufiger Versicherungsschutz entfällt gemäß Teil C, Ziffer 1.2 Absatz 4 rückwirkend, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Diese Regelung finden Sie in Teil C, Ziffer 1.2 Absatz 4.
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