Gegenparteirisiken. Das Gegenparteirisiko kennzeichnet die Wahrscheinlichkeit einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, einer Gegenpartei einer hängigen Transaktion oder des Emittenten oder Garanten einer Aktie odereinesderivativen Finanzproduktes. Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einer solchen Partei hat zur Folge, dass der Betragder mit dem Risikodieser Partei behafteten Anlage teilweise oder gänzlich verlorengeht. Dieses Risiko muss bei der Xxxx eines Schuldners, einer Gegenpartei, eines Emittenten oder Garanten beachtetwerden. Gradmesser für die Bonität eines Emittenten bildet dessenEinstufung (Rating) durch die führenden Ratingagenturen. Die Risikobeschränkungsbestimmungen des Fonds stellenQualitätsanforderungen an Emittenten von derivativen Finanzinstrumenten und Gegenparteien, denen gegenüber eine Risikoaussetzung von mehr als 10% des Fondsvermögens eingegangen werden kann. Für die Depotbank gilt eine 20%-Grenze.
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Gegenparteirisiken. Das Gegenparteirisiko kennzeichnet die Wahrscheinlichkeit einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, einer Gegenpartei einer hängigen Transaktion oder des Emittenten oder Garanten einer Aktie odereinesderivativen Finanzproduktes. Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einer solchen Partei hat zur Folge, ,dass der Betragder mit dem Risikodieser Partei behafteten Anlage teilweise oder gänzlich BetragdermitdemRisikodieser Parteibehafteten Anla- ge teilweiseodergänzlich verlorengeht. Dieses Risiko muss bei der beider Xxxx eines Schuldners, einer ei- ner Gegenpartei, eines Emittenten oder Garanten beachtetwerden. Gradmesser für die Bonität eines Emittenten bildet dessenEinstufung (Rating) durch die führenden Ratingagenturen. Die Risikobeschränkungsbestimmungen des Fonds stellenQualitätsanforderungen an Emittenten von derivativen Finanzinstrumenten und Gegenparteien, denen gegenüber eine Risikoaussetzung denengegenübereine Risikoausset- zung von mehr als 10% des Fondsvermögens eingegangen werden Fondsvermögenseingegangenwerden kann. Für die Depotbank gilt eine 20%-Grenze.
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Samples: Umbrella Fund Agreement
Gegenparteirisiken. Das Gegenparteirisiko kennzeichnet die Wahrscheinlichkeit einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, einer Gegenpartei einer hängigen Transaktion oder des Emittenten oder Garanten einer Aktie odereinesderivativen oder einesderivativen Finanzproduktes. Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einer solchen Partei hat zur Folge, ,dass der Betragder mit dem Risikodieser mitdemRisiko dieser Partei behafteten Anlage Anla- ge teilweise oder gänzlich verlorengeht. Dieses Risiko muss bei der Xxxx eines Schuldners, einer ei- ner Gegenpartei, eines Emittenten oder Garanten beachtetwerden. Gradmesser für die Bonität eines Emittenten bildet dessenEinstufung (Rating) durch die führenden Ratingagenturen. Die Risikobeschränkungsbestimmungen des Fonds stellenQualitätsanforderungen an Emittenten von derivativen Finanzinstrumenten und Gegenparteien, denen gegenüber denengegenüber eine Risikoaussetzung Risikoausset- zung von mehr als 10% des Fondsvermögens eingegangen Fondsvermögenseingegangen werden kann. Für die Depotbank gilt eine 20%-Grenze.
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Samples: Umbrella Fund Agreement
Gegenparteirisiken. Das Gegenparteirisiko kennzeichnet die Wahrscheinlichkeit einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, einer Gegenpartei einer hängigen Transaktion oder des Emittenten oder Garanten einer Aktie odereinesderivativen FinanzproduktesEffekte oder eines Derivats. Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einer solchen Partei hat zur Folge, dass der Betragder Betrag der mit dem Risikodieser Risiko dieser Partei behafteten Anlage teilweise oder gänzlich verlorengehtverloren geht. Dieses Risiko muss bei der Xxxx eines Schuldners, einer Gegenpartei, eines Emittenten oder Garanten beachtetwerdenbeachtet werden. Gradmesser für die Bonität eines Emittenten bildet dessenEinstufung dessen Einstufung (Rating) durch die führenden füh- renden Ratingagenturen. Die Risikobeschränkungsbestimmungen des Umbrella-Fonds stellenQualitätsanforderungen bzw. der Teil- vermögen stellen Qualitätsanforderungen an Emittenten von derivativen Finanzinstrumenten Derivaten und Gegenparteien, denen gegenüber ge- genüber eine Risikoaussetzung von mehr als 10% des Fondsvermögens Vermögens eines Teilvermögens eingegangen werden kann. Für die Depotbank gilt eine 20%-Grenze.
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Samples: Prospectus