Common use of Gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich Clause in Contracts

Gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich. 1. Die Mitgliedstaaten leisten einander in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Anhangs B Amtshilfe im Zollbereich, um die ordnungsgemässe Anwendung ihres Zollrechts sicherzustellen.

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Gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich. 1. Die Mitgliedstaaten leisten einander in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Anhangs B Amtshilfe im Zollbereich, um die ordnungsgemässe Anwendung ihres ih- res Zollrechts sicherzustellen.

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