Gegenstände. Formen, Modelle, Werkzeuge, Filme usw., die zur Durchführung der Bestellung vom Lieferanten her- gestellt worden sind, gehen durch Bezahlung in das Eigentum des Bestellers über, auch wenn sie im Besitz des Lieferanten verbleiben. Auf Anforderung sind diese Gegenstände dem Besteller auszuhän- digen.
Gegenstände. Der Kunde übergibt der philoro EDELMETALLHANDEL AG Gegenstände gemäß beiliegender Aufstellung zur Aufbewahrung in: □ Sammelverwahrung (Mindestlagerwert 10.000 EUR) □ Verwahrung unter Zuweisung von Barrennummern (Mindestlagerwert 50.000 EUR) Es gelten die Bestimmungen des „Reglements zur Verwahrung – Bedingungen für die Lagerung von Edelmetallen“. philoro EDELMETALLHANDEL ist zur Rückgabe einer anderen vertretbaren Sache derselben Gattung ermächtigt, wobei kein Anspruch auf spezielle Jahrgänge oder Hersteller besteht. Die philoro EDELMETALLHANELD AG bestätigt mit der Unterzeichnung dieses Antragsformulars, die vorerwähnten Gegenstände erhalten zu haben. Über Veränderungen der Bestände wird im Zuge einer Eingangs- bzw. Auftragsbestätigung informiert. Außerdem übermittelt die xxxxxxx XXXXXXXXXXXXXXXX AG dem Kunden halbjährlich eine Saldenbestätigung über seinen Bestand.
Gegenstände. (1) Der Fahrgast darf Gegenstände mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet werden. Andere Fahrgäste dürfen durch die Mitnahme ebenfalls weder ge- fährdet noch belästigt werden. Der Fahrgast muss seine Gegens- tände dementsprechend unterbringen und beaufsichtigen. Dabei dürfen die Gegenstände keinen eigenen Sitzplatz blockieren. Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der durch die Mitnahme der Gegenstände verursacht wird.
(2) Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände, insbesondere
a) explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelrie- chende oder ätzende Stoffe,
b) unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, durch die Fahrgäste verletzt werden können,
c) Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.
(3) Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Gegenstände zur Be- förderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzu- bringen sind. Vermutet das Personal, dass sich in einem Gepäck- stück oder Frachtgut gefährliche Stoffe befinden, so kann es vom Fahrgast Angaben zum Inhalt verlangen. Verweigert der Fahrgast die Auskunft, so wird das Gepäckstück von der Beförderung aus- geschlossen.
(4) Das Personal muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Kin- derwagen und Rollstuhlfahrer mitgenommen werden können. Dabei bleibt dem Personal die letztliche Entscheidung über Mit- nahmemöglichkeiten und Unterbringung vorbehalten.
(5) Ein Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen besteht nicht.
Gegenstände. Zwischen den Parteien erfolgt keine Übertragung von Eigentum. Jede Partei bleibt Eigentümerin der von ihr eingebrachten und installierten Infrastruktur. Vorbehalten bleibt eine abweichende Regelung in einem Produktvertrag. Der Kunde bleibt Eigentümer sämtlicher Fahrnisgegenstände, die er in seinem Kunden-Rechenzenter auf der von ihm genutzten Fläche beziehungsweise im von ihm genutzten Rack installiert hat (wie etwa eigene Racks, eigene Verkabelungen, eigener Tresor usw.). Das gilt auch für einen allfälligen Tresor des Kunden, der unter Umständen fest im Boden verankert ist. Alle anderen Gegenstände im Rechenzentrum stehen im Eigentum von ewl, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.
Gegenstände. 14.1. Sämtliche Gegenstände verbleiben im Eigentum von Webfleet Solutions. Der Lieferant ist lediglich berechtigt, die Gegenstände zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung zu nutzen; er ist jedoch nicht berechtigt, Dritten eine Nutzung selbiger zu gestatten oder diese zu genehmigen. Solange keine schriftliche Zustimmung seitens Webfleet Solutions vorliegt, hat der Lieferant von jeglichen Handlungen oder Unterlassungen hinsichtlich der Gegenstände abzusehen, die den Verlust des Eigentums an selbigen für Webfleet Solutions nach sich ziehen, sei es durch Vereinigung, Akzession, Zusammenlegung/Verschmelzung oder auf sonstige Art und Weise. Der Lieferant sichert zu, dass die Gegenstände nicht mit Rechten Dritter belastet sind.
14.2. Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein aufschiebendes Recht mit Blick auf Verpflichtungen, die sich aus den Gegenständen ergeben, steht dem Lieferanten nicht zu.
14.3. Der Lieferant hat die Gegenstände zugunsten von Webfleet Solutions und auf Kosen des Lieferanten angemessen gegen sämtliche Schäden zu versichern, die sich aus Verlust oder Beschädigung der Gegenstände im Ganzen oder in Teilen und aus beliebigem Grund ergeben können.
14.4. Dem Lieferanten wird eine zum strikten persönlichen Gebrauch bestimmte, nicht-exklusive und nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Gegenstände gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts während der Vertragslaufzeit erteilt. Sämtliche geistigen
14.5. Der Lieferant nutzt die Gegenstände vollumfänglich auf eigene Gefahr und verpflichtet sich dazu, die Gegenstände in gutem Zustand unverzüglich, auf Webfleet Solutionss Verlangen, nach Vertragsbeendigung, oder zu einem früheren Zeitpunkt, wenn dies in zumutbarer Weise vom Lieferanten verlangt werden kann, an Webfleet Solutions zurückzugeben.
Gegenstände. 17.1 Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, Unterlagen und dergleichen, die für die Ausführung eines Auftrags vom AG zur Verfügung gestellt oder bezahlt werden, bleiben bzw. werden dessen Eigentum und der AN haftet für ihren Verlust oder ihre Beschädigung bzw. missbräuchliche Benutzung bis zur ordnungsge- mäßen und vollständigen Rückgabe.
17.2 Bei Verarbeitung von Material, das im Eigentum des AG steht, wird uns das Eigentum an der neuen Sache direkt an den AG übertragen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem AG gehörenden Waren, geht das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung auf den AG.
17.3 Materialien, die im Eigentum des AG stehen sind sofort nach der Annahme durch den AN ausdrücklich zu kennzeichnen und gesondert von gleichem oder ähnlichem Material zu lagern. Über diese Materia- lien, die nur im Rahmen der vorgesehenen Fertigung verwendet werden dürfen, darf in keiner anderen Weise verfügt werden.
17.4 Werkzeuge für Sonderteile, sowie Werkzeuge, die der AN auf Kosten des AG erstellt dürfen nur für die jeweilige Bestellungen des AG verwendet werden, wobei der AN verpflichtet ist, sie gegen Beschädi- gung/ Verlust zu versichern.
Gegenstände. Der Kunde übergibt der philoro EDELMETALLHANDEL AG Gegenstände gemäß beiliegender Aufstellung zur Verwahrung unter Zuweisung von Barrennummern Mindestlagerwert 10.000 EUR. Es gelten die Bestimmungen des „Reglements zur Verwahrung – Bedingungen für die Lagerung von Edelmetallen“. Die philoro EDELMETALLHANELD AG bestätigt mit der Unterzeichnung dieses Antragsformulars, die vorerwähnten Gegenstände erhalten zu haben. Über Veränderungen der Bestände wird im Zuge einer Eingangs- bzw. Auftragsbestätigung informiert. Außerdem übermittelt die philoro EDELMETALLHANDEL AG dem Kunden halbjährlich eine Depotauszug über seinen Bestand.
Gegenstände. 4.1 Das Mietobjekt ist immer eine Grundausstattung ohne zusätzliche Sonderausstattung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Xxxx des Mietobjektes. Das Mietobjekt bezieht sich auf Standardware, die nicht speziell für die Bedürfnisse des Auftraggebers entwickelt wurde, oder auf Waren, die der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers an die vom Auftraggeber beschriebenen Spezifikationen angepasst hat. Der Auftragnehmer haftet in keiner Weise, falls das Mietobjekt den spezifischen Bedürfnissen und dem Verwendungszweck des Auftraggebers nicht entspricht, wenn das Mietobjekt den vom Auftraggeber beschriebenen Spezifikationen entspricht.
4.3 Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer oder eines seiner verbundenen Unternehmen der alleinige Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit dem Mietobjekt und dem Namen und Logo, unter dem sie vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, bleibt und verpflichtet sich, diesbezüglich keine Ansprüche geltend zu machen.
Gegenstände. Die in unserem Eigentum oder im Eigentum von Dritten stehenden Gegenstände, die Ihnen im Rahmen des Vertrages (z.B. Zimmerausstattung) zur Verfügung gestellt werden, sind von Ihnen jederzeit pfleglich zu behandeln.
Gegenstände. Mindestverkaufs- preis in Euro Vorraussichtliches Auktionsdatum Werbekostenbeitrag inkl. Abbildungskosten Verkäufer- provision Vorschuss eingeräumt über € Vorschusszinsen % p. a. Zurückziehungsprovision vor der Auktion: 40 % vom Mindestverkaufspreis. Versicherungswert ist der Mittelwert aus unterem und oberem Schätzwert. Die nicht verkauften Objekte werden vier Wochen lang zum Nachverkauf zum vereinbarten Limit angeboten. Solange die Gegenstände nicht abgeholt werden, darf das Auktionshaus sie weiterhin zum Limit verkaufen.