Keine Übertragung Musterklauseln

Keine Übertragung. SIE DÜRFEN DIE RECHTE AN DER SOFTWARE NICHT VERMIETEN, VERLEIHEN, VERKAUFEN, UNTERLIZENZIEREN, ABTRETEN ODER ÜBERTRAGEN, ODER DAS KOPIEREN DER SOFTWARE WEDER IN TEILEN NOCH ALS GANZES AUF DEN COMPUTER EINES ANDEREN NUTZERS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON GENEHMIGEN, AUSGENOMMEN IN DEN HIER AUSDRÜCKLICH ERLAUBTEN FÄLLEN. Sie dürfen jedoch alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software auf eine andere natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen, dass
Keine Übertragung. Sofern der Vertrag die Übertragung nicht ausdrücklich erwähnt, hat die Unterzeichnung und Durchführung des Vertrags keine Auswirkung auf die Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum von einer Partei auf die andere. Sämtliche Rechte an der Software, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben bei dbi, dem Dritteigentümer der Software und/oder einem Vertragshändler.
Keine Übertragung. Der Vertragspartner sagt zu, dass er seine Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht an Dritte übertragen wird und dass alle Dienstleistungen unter diesem Vertrag, durch den Vertragspartner und gegebenenfalls seine Mitarbeiter ausgeführt werden, sofern nicht schriftlich mit dem Unternehmen etwas anderes vereinbart wurde. Alle Übertragungen durch den Vertragspartner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Teva sind null und nichtig und haben weder Kraft noch Wirkung.
Keine Übertragung. Sie dürfen die Rechte an der Software nicht vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten oder übertragen, oder das Kopieren der Software weder in Teilen noch als Ganzes auf den Computer eines anderen Nutzers oder einer anderen juristischen Person genehmigen, ausgenommen in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen. Sie dürfen die Software auch nicht verkaufen, da Sie diese Software selbst nicht gekauft haben.
Keine Übertragung. Das Mitglied ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SONY die Rechte bezüglich der Services an einen Dritten zu übertragen.
Keine Übertragung. Ohne die schriftliche Zustimmung von RBM ist der Lieferant weder berechtigt, seine Rechte und Verpflichtungen aus einer Vereinbarung mit RBM an eine dritte Partei zu übertragen, noch diese Rechte zugunsten einer dritten Partei zu verpfänden (oder anderweitig einzuschränken). Außerdem wird die Gültigkeit einer Übertragung, eines Verzichts auf oder einer Einschränkung der Titel- und Eigentumsrechte aller Forderungen des Lieferanten gegenüber RBM unter Artikel 3:83, Abs. 2 zusammen mit Artikel 3:98 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen.
Keine Übertragung. Nichts in diesen Bedingungen darf so ausgelegt werden, dass Ihnen Interessen, Titel oder Lizenzen an einer Claris-ID, einem Domänen- oder Subdomänennamen oder einer ähnlichen Ressource, die von Ihnen in Verbindung mit dem Service verwendet wird, übertragen werden. Im Verhältnis zwischen Ihnen und Claris besitzt Claris alle geistigen Eigentumsrechte an jeder Claris-ID und jedem Domänen- oder Subdomänennamen oder ähnlichen Ressourcen, die von Ihnen im Zusammenhang mit dem Service verwendet werden.
Keine Übertragung. Der VERTRAG darf von keiner der Parteien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten oder übertragen werden, mit Ausnahme von Übertragungen an verbundene Unternehmen von EB oder durch EB auf einen Dritten in Verbindung mit einer Fusion oder einer Veräußerung aller oder eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte von EB, die der VERTRAG betrifft.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.