Gehaltsstufe (Dienstjahre). Im Rahmen der Anlagen I und II zu § 7 Z 1 u 2 rückt der Angestellte in den ersten 2 Dienstjahren jährlich, ab dem 3. Dienstjahr zweijährig und ab dem 7. Dienstjahr bis zum 19. Dienstjahr nach jeweils drei vollendeten Dienstjahren in die nächste Gehaltsstufe vor.
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Gehaltsstufe (Dienstjahre). Im Rahmen der Anlagen I und II zu § 7 Z Zl. 1 u und 2 rückt der Angestellte in den ersten 2 Dienstjahren jährlich, ab dem 3. Dienstjahr zweijährig und ab dem 7. Dienstjahr bis zum 19. Dienstjahr nach jeweils drei vollendeten Dienstjahren in die nächste Gehaltsstufe vor. Bei Beförderung in eine höhere Beschäftigungsgruppe wird der Angestellte in jene Gehaltsstufe eingereiht, welche seinen anzurechnenden Dienstjahren entspricht. Im schriftlichen Einvernehmen ist auch eine Einstufung in eine niedrigere Gehaltsstufe möglich.
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