Beheizung Musterklauseln

Beheizung. Hinsichtlich Beheizung der Privat- oder Dienstwoh- nung sowie Art und Ausmaß des Bezuges ist eine be- triebliche Vereinbarung zu treffen. Als Mindestausmaß ist jedenfalls Heizenergie im Gegenwert von 25 rm Brennholz weich oder 20 rm Brennholz hart ofenfertig zerkleinert und zugestellt, beizustellen. Erscheint es aus betrieblichen Gründen zweckmäßig, kann anstelle von Brennholz auch eine andere Energieform zur Ver- fügung gestellt werden. Zur Berechnung einer Barab- löse sind Marktpreise heranzuziehen. Für nicht verheiztes Brennmaterial besteht kein An- spruch auf Vergütung.
Beheizung. Für die Beheizung der Ställe können verschiedene Wärmeerzeuger Verwendung finden. Weitverbreitet sind an Stahlketten oder -seilen hängende oder festmontierte − gasbefeuerte Warmlufterzeuger (Gaskanonen), − gasbefeuerte Wärmestrahlgeräte und − elektrische Wärmestrahlgeräte. Wärmeerzeuger führen häufig zu Branden, insbesondere, wenn die nachstehenden Sicherungs- und Installationsmaßnahmen nicht beachtet werden (siehe auch Tabelle): − Montageabstände der Wärmeerzeuger zu Wand, Boden und Decke sind einzuhal- ten. − Um die Wärmeerzeuger herum ist eine Brandschutz-Zone einzurichten. − Auf eine sichere Befestigung der Wärmeerzeuger ist zu achten. − Nach Einbringung der Einstreu und Inbetriebnahme der Heizgerate ist bis zur Durch- feuchtung der Einstreu eine regelmäßige Kontrolle des Stalles (möglichst alle drei Stunden) durchzuführen. − Gasgerate und -anlagen dürfen nur durch einen Gas-Fachinstallateur nach den jeweils geltenden Sicherheitsbestimmungen und Nomen installiert werden. Für elektrische Wärmestrahlgeräte sind zusätzlich die Richtlinien „Elektrowärmegerate und - heizungen für Tieraufzucht sowie Tierhaltung" VdS 2073, zu beachten.
Beheizung. Bei Wohnungen mit einer Sammelheizung ist der Vermieter verpflichtet, die Heizung in der Zeit vom 01.10. bis 30.04. und sonst bei Bedarf in Betrieb zu halten. Die Behei- zung in der Heizperiode gilt als vertragsgemäß, wenn in der Zeit von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr in den Wohnräumen eine Zimmertemperatur von 21 °C, einen Meter über dem Fußboden in der Zimmermitte gemessen, erreicht wird.
Beheizung. Die Beheizung von Montagebuden, Unterkunfts- und Materialräumen auf Bau- bzw. Montagestellen darf nur mit Zustimmung des Michelin Beauftragten betrieben werden. Beim Einsatz von Elektroheizungen sind folgende Bedingungen einzuhalten: Es dürfen nur geschlossene Heizgeräte verwendet werden, z. B. Ölradiatoren. Sofern die Sicherheitsabteilung dies verlangt, dürfen nur Heizgeräte verwendet werden, die für feuergefährdete Betriebsstätten geeignet sind. Als nicht ortsfeste Heizgeräte dürfen nur Ölradiatoren, und zwar nur solche mit Temperaturregler oder Sicherheitstemperaturbegrenzer, verwendet werden. Das Ablegen von Gegenständen auf der Heizkörperoberfläche ist auch bei diesen Heizgeräten strikt zu unterbinden. Die Heizung darf nur während der Arbeitszeit betrieben werden. Soll ein Heizgerät über Nacht betrieben werden, muss dies von der Sicherheitsabteilung auf Antrag gesondert genehmigt werden. Montagebuden und sonstige Unterkunftsräume müssen mindestens mit einem Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C versehen sein.
Beheizung. 8.1 Feuerstätten und Geräte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beheizt werden, sind in Zelten unzulässig. Hiervon ausgenommen sind Feuerstätten und Geräte für die Zubereitung von Speisen und Getränken, die in Küchen aufgestellt werden, die von Versammlungsräumen zumindest abgeschrankt sind.
Beheizung. Typ ……………………………………………………………….……………… (oder gleichwertig) - Heizleistung ……………………………………………………………….……………… - Anordnung der geplanten Heizkörper ……………………………………………………………….………………
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

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