Dienstwohnung Musterklauseln

Dienstwohnung. Im Revierdienst beschäftigte Angestellte (wie Berufsjä- ger, Forstwarte und Förster) haben Anspruch auf freie Dienstwohnung. Alle anderen Angestellten nur dann, wenn eine Dienstwohnung vorhanden, verfügbar und bezugsfertig ist. Wird eine Dienstwohnung nicht in Anspruch genom- men, gebührt für die Dauer der Nichtinanspruchnah- me Wohnungsentgelt. Dieses beträgt einheitlich für alle Beschäftigungsgruppen monatlich € 185,63. Die Dienstwohnung hat dem Familienstand entspre- chend groß und hygienisch einwandfrei zu sein. Eine allfällige Garten- oder Landnutzung kann betrieblich vereinbart werden. Die Instandhaltung des Gebäudes und der Dienstwoh- nung obliegt dem Dienstgeber. Beiträge des Ange- stellten zu den Betriebskosten können unter Beizie- hung des Betriebsrates betrieblich vereinbart werden. Wenn aus betrieblichen Gründen ein Dienstwoh- nungswechsel notwendig ist, bleibt der Anspruch auf eine solche aufrecht. Die Dienstwohnung ist mit Beendigung des Dienstver- hältnisses vom Dienstnehmer zu räumen.
Dienstwohnung. § 55. Vereinbarungen über den Anspruch der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers auf eine beigestellte Dienstwohnung oder sonstige Unterkunft können während der Dauer des Kündigungs- und Entlassungsschutzes gemäß den §§ 40 und 50 nur vor Gericht nach vorangegangener Rechtsbelehrung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers getroffen werden. Elternteile nach § 144 Abs. 2 und 3 ABGB § 56. § 2 Abs. 1 zweiter Satz und die §§ 34 bis 55 gelten in der Fassung für Väter sinngemäß auch für das Arbeitsverhältnis einer Frau, die gemäß § 144 Abs. 2 und 3 ABGB Elternteil ist.
Dienstwohnung. Im EAV kann vereinbart werden, dass eine Dienstwohnung der Post zu beziehen ist. Bei der Vereinbarung der Mietkosten im Mietvertrag sind die mit dem Bezug der Dienstwohnung verbundenen Vor- und Nachteile zu berücksichtigen. 1Die Post übernimmt die Umzugskosten, wenn der Wohnungswechsel infol- ge Bezugs einer Dienstwohnung oder bei betrieblich begründetem Wechsel des Arbeitsorts notwendig ist. Die Post kann sich auch bei der Anstellung oder beim Stellenwechsel an den Umzugskosten beteiligen.
Dienstwohnung. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine ihm zugewiesene, zumutbare Dienstwohnung zu beziehen, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern. § 7‌
Dienstwohnung. (1) Die dem Dienstnehmer bereitgestellte Wohnung muss diesem und seinen An- gehörigen ein ausreichendes, zweckmäßiges und reinliches Wohnen ermöglichen. Die Wohnung muss den Forderungen der Gesundheit und Sittlichkeit sowie den baupolizeilichen Vorschriften entsprechen und angemessene sanitäre Anlagen auf- weisen.
Dienstwohnung. Dem Dienstnehmer wird vom Dienstgeber eine Dienstwohnung in ... , bestehend aus ... , zur Ver- fügung gestellt. Im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses, aus welchem Grunde und aus wessen Verschulden auch immer, ist der Dienstnehmer verpflichtet, diese Dienstwohnung ge- räumt von eigenen Fahrnissen dem Dienstgeber innerhalb eines Monats nach Beendigung des Dienstverhältnisses zurückzustellen. Diese Verpflichtung geht beiderseits auch auf Erben und Rechtsnachfolger über. Der Dienstnehmer hat dem Dienstgeber zum Zwecke der Kontrolle der Art der Bewohnung und zur Überprüfung des Zustandes der Dienstwohnung gegen rechtzeitige Vor- anmeldung Zutritt zu gestatten. Insoweit der Dienstnehmer bei Benützung dieser Dienstwohnung einen Sachverhalt verwirklicht, der dem Kündigungstatbestand des § 30 Mietrechtsgesetz ent- spricht, kann der Dienstgeber die sofortige Räumung der Dienstwohnung verlangen. Für die Benützung dieser Dienstwohnung bezahlt der Dienstnehmer monatlich einen Betrag von ÖS ... wertgesichert, an Betriebskosten für die Wohnung bezahlt der Dienstnehmer pauschal ei- nen monatlichen Beitrag in Höhe von ÖS ... . Diese beiden Beträge sind nach dem Verbraucher- preisindex 1986, Basis ... Monat ... 19... wertgesichert. Die Erhöhung erfolgt 1 x jährlich am 1.1. für das folgende Kalenderjahr. Beide Beträge werden vom Dienstgeber monatlich vom Nettogehalt einbehalten, verbrauchsabhängige Kosten wie Heizung, Strom, Telefon, etc. hat der Dienstnehmer selbst zu tragen. Für den Fall, daß die Dienstwohnung zum Zeitpunkt der Rückstellung durch den Dienstnehmer außergewöhnliche Abnützungsoder Abwohnungserscheinungen aufweist, ist der Dienstgeber be- rechtigt, die Wiederherstellungskosten, die durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen der Höhe nach festzustellen sind, im Kompensationsweg in Abzug zu bringen. Dies gilt unabhän- gig von einem allfälligen Verschulden des Dienstnehmers.
Dienstwohnung. Zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung stellt der AG eine Dienstwohnung zur Verfügung. Insoweit gelten die §§ 576 - 576 b BGB. Auf den gesondert abgeschlossenen Mietvertrag wird verwiesen. Die monatliche Nettomiete zzgl. der vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen bzw. -pauschalen werden mit dem Lohn des AN verrechnet.
Dienstwohnung. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Dienstwohnung zur Verfügung, so ist die Miete Bestandteil des Xxxxxx. Der Anspruch auf die Dienstwohnung erlischt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Dienstwohnung. ❒ Mit freier Station (freie Kost und Wohnung) ❒ nur mit freier Wohnung (mit Beheizung und Beleuchtung)
Dienstwohnung. 1Der Inhaberin oder dem Inhaber der Pfarrstelle kann als Dienstwohnung das Xxxx Xxxxxxx Xxx. 00 zugewiesen werden. 2Dieses Haus steht im Eigentum der Evangelischen Kirchen- gemeinde Rünthe. 3Für alle Fragen des Pfarrhauses und des Amtszimmers ist die Evan- gelische Kirchengemeinde Rünthe zuständig. 1 Nr. 1. 4Falls das Pfarrhaus als Dienstwohnung bezogen wird, werden die Kosten der Miete für das Pfarrhaus auf der Grundlage der steuerlich geltenden Sätze von der Kirchengemeinde Oberaden zur Hälfte erstattet. 5Gleiches gilt für die Nebenkosten sowie die Kosten für den Amtsbereich. 6Falls eine andere Dienstwohnung bezogen wird, werden die Kosten zwi- schen den beiden Kirchengemeinden ebenfalls geteilt.