Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser auЫewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglich- keit, zu Lasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx Verfügungen zu tätigen (z.B. Geld an Geldautomaten abzuheben).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son Person Kenntnis von der seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN Sie darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser auЫewahrt werden. Denn jede Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglich- keitMöglichkeit, zu Lasten des auf zusammen mit der PIN und der Karte angegebenen Xxxxxx missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z.B. Geld an Geldautomaten abzuheben).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangtseiner PIN erhält. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte der/den Karte(n) vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser auЫewahrt dieser/diesen aufbewahrt werden. Denn jede Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte Karte(n) kommt, hat die Möglich- keitMöglichkeit, zu Lasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z.z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).
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Samples: Kreditkartenvertrag, Kreditkartenvertrag, Kreditkartenvertrag
Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser auЫewahrt aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglich- keitMöglichkeit, zu Lasten zulasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx sowie gegebenenfalls zulasten zusätzlich definierter Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat, Verfügungen zu tätigen (z.z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Die Vr Servicecard
Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser auЫewahrt aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglich- keitMöglichkeit, zu Lasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx sowie gegebenenfalls zu Lasten zusätzlich definierter Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat, Verfügungen zu tätigen (z.z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen zusam- men mit dieser auЫewahrt aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglich- keitMöglichkeit, zu Lasten zulasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx Verfügungen zu tätigen (z.z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).
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Samples: Debitkartenbedingungen
Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt (, bei einer digitalen Karte nicht im mobilen Endgerät oder in einem anderen Kommunikationsgerät gespeichert) oder in anderer Weise zusammen mit dieser auЫewahrt aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglich- keitMöglichkeit, zu Lasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx Verfügungen zu tätigen (z.B. zum Beispiel Geld an Geldautomaten Geld- automaten abzuheben).
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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag
Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son Kenntnis Person Kennt- nis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser auЫewahrt auf- bewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglich- keitMöglichkeit, zu Lasten zulasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx Verfügungen zu tätigen (z.z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser auЫewahrt aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglich- keitMöglichkeit, zu Lasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx sowie ggf. zu Lasten zusätzlich definierter Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat, Verfügungen zu tätigen (z.z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere ins- besondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser auЫewahrt aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglich- keitMöglichkeit, zu Lasten zulasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx Kar- te angegebenex Xxxxos Verfügungen zu tätigen (z.z. B. Geld an Geldautomaten Geldauto- maten abzuheben).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen zu sammen mit dieser auЫewahrt aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN per sönliche Geheimzahl kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglich- keitMöglichkeit, zu Lasten zulasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx Verfügungen Verfügun gen zu tätigen (z.B. zum Beispiel Geld an Geldautomaten abzuheben).
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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen zusam- men mit dieser auЫewahrt aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglich- keitMöglichkeit, zu Lasten zulasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx Verfügungen zu tätigen (z.z. B. Geld an Geldautomaten abzuhebenBargeld- auszahlungen am Geldautomaten).
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Samples: Spar Card Bedingungen
Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen zusam- men mit dieser auЫewahrt aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglich- keitMöglichkeit, zu Lasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx Verfügungen sowie gegebenenfalls zu Lasten zusätzlich definierter Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat, Ver fügungen zu tätigen (z.z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).
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Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son an- dere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt ver- merkt, bei einer digitalen Karte nicht im mobilen Endgerät oder in einem anderen Kommunikationsgerät gespeichert oder in anderer Weise zusammen mit dieser auЫewahrt aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglich- keitMöglichkeit, zu Lasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx Verfügungen zu tätigen (z.B. zum Beispiel Geld an Geldautomaten abzuheben).
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Samples: Girokonto Übertragungsantrag
Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son Person Kenntnis von der persönlichen persön- lichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser auЫewahrt aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglich- keitMöglichkeit, zu Lasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx sowie ggf. zu Lasten zusätzlich definierter Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat, Verfügungen zu tätigen (z.z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).
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Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son Kenntnis Person Kennt- nis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangtseiner PIN erhält. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte der/den Karte(n) vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser auЫewahrt dieser/diesen aufbewahrt werden. Denn jede Jeder Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte Karte(n) kommt, hat die Möglich- keitMöglichkeit, zu Lasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z.z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).
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Samples: Kreditkartenvertrag
Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Per- son Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere insbe- sondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser auЫewahrt aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglich- keitMöglichkeit, zu Lasten zulasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx sowie gegebenenfalls zulasten zusätzlich definierter Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat, Verfügungen zu tätigen (z.z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).
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