Common use of Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN) Clause in Contracts

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhält. Die PIN darf insbesondere nicht auf der/den Karte(n) vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser/diesen aufbewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de, www.raiba-pfaffenwinkel.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Per- son Kenntnis von seiner PIN erhältder persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der/den Karte(n) der Karte vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser/diesen aufbewahrt dieser auЫewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) Karte kommt, hat die MöglichkeitMöglich- keit, missbräuchliche zu Lasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx Verfügungen zu tätigen (z. z.B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: www.consorsbank.de, www.consorsbank.de, www.consorsbank.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhältpersönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN Sie darf insbesondere nicht auf der/den Karte(n) der Karte vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser/diesen aufbewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt dieser auЫewahrt werden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) Karte kommt, hat die Möglichkeit, zusammen mit der PIN und der Karte missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. z.B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: www.consorsbank.de, www.consorsbank.de, www.consorsbank.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhältder persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der/den Karte(n) der Karte vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser/diesen dieser aufbewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche zulasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx sowie gegebenenfalls zulasten zusätzlich definierter Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat, Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: www.cronbank.de, www.rb-dietersheim.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhältder persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der/den Karte(n) der Karte vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser/diesen dieser aufbewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche zu Lasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx sowie gegebenenfalls zu Lasten zusätzlich definierter Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat, Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: www.sparda-bw.de, www.sparda-bw.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhältder persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der/den Karte(n) der Karte vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser/diesen dieser aufbewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche zu Lasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx sowie ggf. zu Lasten zusätzlich definierter Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat, Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: www.psd-berlin-brandenburg.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhältder persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der/den Karte(n) der Karte vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen zusam- men mit dieser/diesen dieser aufbewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu Lasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx sowie gegebenenfalls zu Lasten zusätzlich definierter Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat, Ver­ fügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: www.sparda-n.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhältder persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere ins- besondere nicht auf der/den Karte(n) der Karte vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser/diesen dieser aufbewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche zulasten des auf der Kar- te angegebenex Xxxxos Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten Geldauto- maten abzuheben).

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Samples: www.taunussparkasse.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhältder persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der/den Karte(n) der Karte vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen zusam- men mit dieser/diesen dieser aufbewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche zulasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten abzuhebenBargeld- auszahlungen am Geldautomaten).

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Samples: www.spk-vorpommern.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis Kennt- nis von seiner PIN erhält. Die PIN darf insbesondere nicht auf der/den Karte(n) vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser/diesen aufbewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Jeder Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: www.voba-online.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis Kennt- nis von seiner PIN erhältder persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der/den Karte(n) der Karte vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser/diesen aufbewahrt dieser auf- bewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche zulasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: czyborra.com

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhältder persön- lichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der/den Karte(n) der Karte vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser/diesen dieser aufbewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche zu Lasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx sowie ggf. zu Lasten zusätzlich definierter Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat, Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: www.rb-tuerkheim.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber Kreditkarteninhaber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhälterlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der/den Karte(n) der Kreditkarte vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser/diesen dieser aufbewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) kommtKreditkarte kommt bzw. die Kreditkartennummer kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen Kreditkartenverfügungen zu tätigen (z. B. Geld Bargeldauszah- lung an Geldautomaten abzuhebenGeldautomaten).

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Samples: www.deutsche-bank.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhältder persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der/den Karte(nder Karte vermerkt (, bei einer digitalen Karte nicht im mobilen Endgerät oder in einem anderen Kommunikationsgerät gespeichert) vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser/diesen dieser aufbewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche zu Lasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx Verfügungen zu tätigen (z. B. zum Beispiel Geld an Geldautomaten Geld- automaten abzuheben).

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Samples: www.santander.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere an- dere Person Kenntnis von seiner PIN erhältder persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der/den Karte(n) vermerkt der Karte ver- merkt, bei einer digitalen Karte nicht im mobilen Endgerät oder in einem anderen Kommunikationsgerät gespeichert oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser/diesen dieser aufbewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche zu Lasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx Verfügungen zu tätigen (z. B. zum Beispiel Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: www.gemeinschaftskonto.org

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhältder persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere insbe- sondere nicht auf der/den Karte(n) der Karte vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser/diesen dieser aufbewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche zulasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx sowie gegebenenfalls zulasten zusätzlich definierter Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat, Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: www.raiba-wallgau-kruen.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhältder persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der/den Karte(n) der Karte vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen zusam- men mit dieser/diesen dieser aufbewahrt werden. Bei Nutzung der Funktion PIN-Selbstwahl darf keine leicht zu erratende PIN-Ziffernkombination gewählt werden. Jede Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte(n) Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche zulasten des auf der Karte angegebenen Xxxxxx Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: corporates.db.com